Also was ich da rausgelesen habe ist, das es ein Gericht so entschieden hat. Und so wies aussieht geht der eine Fall jetzt zur nächsthöheren Instanz, da man sich immernoch nicht einig ist.
In keinem der 3 Artikel steht verbrieft "Jawoll das ist Gesetz" sondern alles 3 sind Berichte die den Momentanen stand wiedergeben. Und wenn ich schon lese:
"In Anbetracht der täglichen Flut von Spam und mit Schadsoftware verseuchten E-Mails befremdet diese Auffassung des Hamburger Landgerichts. Der Verdacht drängt sich auf, dass die Richter mit E-Mails womöglich nur in Form von Papierausdrucken zu tun haben. Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen der digitalen Realität näher stehen und bei E-Mail-Abmahnungen zumindest eine Zugangsbestätigung verlangen."
Ist das für mich eine Aussage das in der Beziehung nicht das letzte Wort gesprochen ist. Wie gesagt, ich würde mich im Zweifelsfall immer an einen Anwalt wenden und um Rat fragen. Der kann im Zweifelsfall noch mal nachharken was da wirklich los ist.
Wenn ich per Mail ne PDF zugeschickt bekomme mit briefkopf und allem, Ok, dann würde ich das auch nicht einfach so ignorieren. Aber ne blanke, vor Rechtschreibfehlern strozende Plain-Text-Mail? Sorry, aber das hat für mich genau den Wert: Nichtmal das Papier zum Ausdrucken.