conym18
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Herrausgabe von Emails

Hallo,

ein Geschäftsführer verlang von mir, dass ich im Emailarchiv von einem Mitarbeiter nach bestimmten Begriffen suche und Ihn diese ggf. zusende.

Muss ich diesem nachkommen oder mache ich mich strafbar?

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Member: wiesi200
wiesi200 Jul 11, 2014 at 06:44:07 (UTC)
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Hallo,

Es kommt darauf an wie die Verwendung von E-Mails geregelt ist.
Member: Epixc0re
Epixc0re Jul 11, 2014 at 06:45:01 (UTC)
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Hallo,

wir dürfen Dir hier leider keine Rechtlichen Tipps geben.
Ich an deiner Stelle würd's nicht tun, hatte das gleiche Szenario und meine Anwälte meinten ich darfs nicht face-smile

Am besten mal an den Betriebsrat und an die ARGE Daten wenden.

lG,
Stefan
Member: Xaero1982
Xaero1982 Jul 11, 2014 at 07:08:36 (UTC)
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Moin,

natürlich darf man "Tipps" oder auch einfach seine Meinung dazu äußern. Man darf natürlich keine rechtliche Beratung geben.
Man kann aber durchaus sagen auf was zu achten und was zu bedenken ist.
Wenn beim Emailverkehr der private Verkehr untersagt war sollte es schon mal ein Schritt in Richtung: Darfst du machen.

Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn man sich die Zustimmung des MA besorgt und dann würde ich sagen kommt es ganz auf den Begriff an und auch auf deine Stellung im Unternehmen.

An Hand der dünnen Informationen kann man keinen wirklichen Ratschlag geben.

Gruß
Member: psannz
psannz Jul 11, 2014 at 07:35:35 (UTC)
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Sers,

wie @wiesi200 schon schrieb, es kommt auf die Richtlinien zur Emailnutzung an. Gestattet ihr die Nutzung von privaten Emails auf der Geschäftsadresse? Verbietet ihr es? Und wenn ihr es verbietet, wird etwas unternommen um die Richtlinie zu überwachen? Habt ihr keine Richtlinie?
Wenn ihr eine Richtlinie habt, wurde diese vom betreffenden MA unterschrieben?

Ist ein Betriebsrat vorhanden? Ein Datenschutzbeauftragter?

Eine dir eventuell hilfreicher Text findet sich auf den Seiten 4-5 des http://www.mailstore.com/de/whitepaper/email-archivierung-leitfaden-rec ... Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung von MailStore.

Und ein Artikel von heise.de aus dem Jahr 2012: resale > Themen > Recht > Die E-Mails der Mitarbeiter

Hoffe das hilf dir etwas weiter.

Und damit wir uns nicht missverstehen: Dies ist keine Rechtsberatung!

Grüße,
Philip
Member: AnkhMorpork
AnkhMorpork Jul 11, 2014 at 16:42:58 (UTC)
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Hi,

ich denke, derartige Fragen gehören NICHT in ein Forum. Das sollte - wie ja schon angemerkt - die Rechtsabteilung klären.

Gruß

ANKH
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Jul 12, 2014 at 14:44:41 (UTC)
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Zitat von @Xaero1982:

Moin,

natürlich darf man "Tipps" oder auch einfach seine Meinung dazu äußern. Man darf natürlich keine
rechtliche Beratung geben.
An Hand der dünnen Informationen kann man keinen wirklichen Ratschlag geben.

Gruß

Aber das hatten wir hier doch (wenn wir ehrlich sind) schon zig mal. Ganz abgesehen davon, dass der TO bei der Frage mit einem gewissen Level direkt den Weg zum Betriebsrat oder der entsprechenden Stelle (und wenn das nur die Erklärung zur IT Nutzung ist) gefunden hätte.