digitale informationssysteme
24.07.2002
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Deutsch
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Neues Gesetz: Unser Werkzeug fürs korrekte Impressum
Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.
Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit, und die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.
Unser Webimpressum-Assistent erstellt in nur wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an.
Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.
Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit, und die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.
Unser Webimpressum-Assistent erstellt in nur wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an.











