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Backup Aufbewahrungszeit

Hallo,

unsere Firma entwickelt und verkauft Software im HealthCare bereich. Gibt es vom Gesetztgeber irgendwelche Vorgaben wie lange ein Backup aufgehoben werden muss (z.B. 1 Jahr).

Danke und Gruss
Thomas

Content-Key: 113412

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Printed on: April 25, 2024 at 06:04 o'clock

Member: maretz
maretz Apr 07, 2009 at 13:19:50 (UTC)
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Das hängt davon ab ob ihr z.B. noch Papierform habt... In der Buchhaltung ist glaub ich 10 Jahre aufbewahrungspflicht (und bei elektronischer Aufbewahrung hast du sicherzustellen das es in einem auswertbaren Format ist...)
Mitglied: 66027
66027 Apr 07, 2009 at 13:28:04 (UTC)
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Pharma Bereich hier, ebenfalls Software-Entwicklung; wir heben die Backups genau ein Jahr auf, bis wir die Bänder wieder neu beschreiben. Von gesetzlichen Regelungen ist mir nichts bekannt, ich weiß nur, dass wir den Kram der Buchhaltung in Papierformat im Archiv auf 10 Jahre einlagern.
Member: CeMeNt
CeMeNt Apr 07, 2009 at 13:31:35 (UTC)
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Hier gibt's einen Gesetzestext, der (vielleicht) Aufschluß bringt...
Member: wiesi200
wiesi200 Apr 07, 2009 at 13:37:40 (UTC)
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Es kommt darauf an um welche Daten es sich handelt. Gewisse Buchhaltungsdaten müssen zwar über Jahre hinweg aufgehoben werden. Aber wenn ich täglich ne Sicherung von dem Archiv mache bringts mir nichts wenn ich 5 Jahre lang jeden Tagesstand einer Datenbank aufhebe die alle Buchhaltungsdaten über den Zeitraum beinhaltet.

Ein 2-3 drei Wochen alten Stand einer ERP Datenbank zurück zu spielen gleicht schon fast nem Totalausfall

Ein Netzlaufwerk hingegen sollte schon länger wiederherstellbar sein. Da können üser leich löschen, es fällt spät auf und mann kann einzelne Dateien leich zurücksetzten.
Member: jhinrichs
jhinrichs Apr 07, 2009 at 14:11:51 (UTC)
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Gerade im Healthcare-Bereich kommt es auf die Art der Daten an, auch hier sind die Quellen in verschiedenen Verordnungen zu finden.
So existiert für Röntgenbilder eine 10jährige Aufbewahrungsfrist, für Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen eine 30jährige nach RöV. Die Frage ist also nicht pauschal zu beantworten.
Member: CeMeNt
CeMeNt Apr 07, 2009 at 14:26:58 (UTC)
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aber um welche Daten geht es denn überhaupt?
Um die Daten Eurer Kunden, die mit Eurer Software arbeiten?
Oder um die Daten, die in Eurer Firma erzeugt werden?

Ich denke, dass dann wohl keine Röntgenbilder zu archivieren sind...
Member: St-Andreas
St-Andreas Apr 07, 2009 at 14:27:28 (UTC)
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Hallo!

Noch ein paar Hinweise:

Ein Backup hat nichts mit einem Archiv zu tun. In aller Regel reicht es nicht ein Backup zu machen um Archivierungspflichten nachzukommen.
Dann ist es meistens auch so das Daten in der originären Form archiviert werden müssen, d.h. bekommst Du Daten auf Papier ist die Papierform die originäre.

Archivierungslösungen müssen in aller Regel sicherstellen das die Daten die archiviert werden unveränderlich sind. Das ist mit einem Backup allerdings nie gewährleistet.
Mitglied: 77410
77410 Apr 07, 2009 at 14:58:29 (UTC)
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Es geht hauptsächlich um interne Daten.

Personaldaten
Finanzbuchhaltung
Entwicklung
Management

aber auch Emails (Kundenkontakt usw.)
Member: filippg
filippg Apr 07, 2009 at 20:22:01 (UTC)
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Hallo,

es gibt definitiv keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Backups. Und warum? Da kann ich mich Andreas nur anschließen: Backups sind kein Archiv. Das Stichwort dazu lautet "Revisionssicherheit". Gesetzliche Anforderungen zur Archivierung gibt es (z.B. zu Geschäftspost). Allerdings muss man sagen: die werden auf breiter Front ignoriert. Das soll aber keine Aufforderung sein, das auch zu tun.

Gruß

Filipp

Btw: einen Pflicht zur Erstellung von Backups kann indirekt trotzdem bestehen. Z.B. sind Aktienunternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um den Geschäftsbetrieb auch bei Störungen aufrecht erhalten zu können.