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Jul 07, 2005, updated at 12:39:35 (UTC)
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Office - Pakete splitten (Lizenzrechtlich)
Darf man Teile des Office - Pakets auf verschiedenen Rechnern betreiben?
Mahlzeit,
wie der Titel schon sagt, fragen wir uns gerade, ob es legal ist
aus einem Paket z.B. Excel auf einem und Outlook auf einem anderen Rechner zu
installieren, oder ist die Lizenz nur an das Komplette Paket und damit an einen
PC gebunden?
Psycho
wie der Titel schon sagt, fragen wir uns gerade, ob es legal ist
aus einem Paket z.B. Excel auf einem und Outlook auf einem anderen Rechner zu
installieren, oder ist die Lizenz nur an das Komplette Paket und damit an einen
PC gebunden?
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Hi
Das Microsoft Office wird als ein Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer darf nur das gesamte Produkt auf einem einzelnen Computers installieren oder verwenden. Die einzelnen Produktkomponenten (Word, Excel etc.) dürfen nicht auf verschiedenen Computern installiert oder verwendet werden.
Es gibt aber noch sowas wie eine Zweitkopie-Berechtigung.
Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem die Anwendung ausgeführt wird, ist berechtigt, eine zweite Kopie der Software für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte.
Am Besten ist einmal die EULA lesen.
Hans-Jürgen
Das Microsoft Office wird als ein Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer darf nur das gesamte Produkt auf einem einzelnen Computers installieren oder verwenden. Die einzelnen Produktkomponenten (Word, Excel etc.) dürfen nicht auf verschiedenen Computern installiert oder verwendet werden.
Es gibt aber noch sowas wie eine Zweitkopie-Berechtigung.
Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem die Anwendung ausgeführt wird, ist berechtigt, eine zweite Kopie der Software für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte.
Am Besten ist einmal die EULA lesen.
Hans-Jürgen