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Wann war mein Notebook online?

Bitte helft mir !

ich hab davon gehört das es möglich ist in der Registry auszulesen wann mein Notebook im Internet war.
Stimmt das? Ich kenne mich da leider nciht so gut aus.

Mir geht es um folgendes. ich mus herausfinden ob mein Notebook zu einer bestimmten zeit im Internet war. Mein Notebook hängt an einem Router (Horstbox von Dlink) und dort wird leider nichts protokoliert. und solbst wenn ist das problem das in meinem Netzwerk 2 Notebooks aktiv im Internet sind.
Mein Notebook hat Win7.
Das ganze ist sehr wichtig weil ich abgemahnt wurde. Mir wird voreworfen im Internt über eine bestimmte Tauschbörse (die ich nicht kenne und nicht nutze) wiederrum eine bestimmte Datei zum download zu verfügung gestellt haben soll oder selber gedownloadet haben soll.
Das besagte Programm (BitTorrent) war nie auf meinem Notebook genauso wie die Datei um die es geht. keinerlei spuren davon auf meiner Festplatte.
Nun möchte ich mich einfach in erster Linie vergewissern das ich (mein Notebook) nicht online war zu der besagten Zeit.

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Member: education
education Jan 28, 2011 at 18:11:55 (UTC)
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Da wirst du schlechte karten haben..

dein Router hat WLan somit kann jeder dein Wlan nutzen. Ergo siehe Urteile die du per google findest: Bist du ein Internet betreiber und haftest dafür was auf deiner leitung passiert.
schon mal daran gedacht das jemand dein wlan nutzt?

und selbst wenn du beweisen kannst das dein laptop kein torrent gesaugt hat. wenn jemand dein Internet missbraucht haftest immer noch du da nur deine IP von deinen provider zählt. den wer sagt das du nicht noch ein anderes gerät hast um nicht doch den dl zu tätigen...

recht haben und recht bekommen ist in DE so eine sache.
Mitglied: 97274
97274 Jan 28, 2011 at 18:18:38 (UTC)
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mag sein das du da "recht" hast. Nur allein schon weil 3 von meinen Nachbarn ein offenes WLan Netzwerk haben wird ganz sicherlich kein "fremder" mein WLan hacken und so nen ### machen.

von daher glaube ich das der Verein (die Rechtsanwaltskanzlei) nur am bluffen ist.
Ich möchte nur die gewissheit für mich.
Member: brammer
brammer Jan 28, 2011 at 18:50:57 (UTC)
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Hallo,

diese Art der Beweiss Führung wird dir nur kein Gericht abnehmen.
Jedweden Eintrag auf deinem Rechner könntest du ja schließlich selber anlegen oder Löschen.

Wenn du weisst das du nichts mit dieser Tauschbörse gemacht hast was illegal war such mal im Internet nach der Kanzlei und Diskussionsforen.
Es gibt inzwischen diverse Anwälte die nur gegen Tauschbörsen Anwälte vorgehen...

brammer
Mitglied: 97274
97274 Jan 28, 2011 at 19:13:52 (UTC)
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ich möchte einfach auch für die zukunft eine solche möglichkeit haben um einfach sicher zu gehen das kein Virus, Wurm, Trojaner, Hijacker und Spyware was damit zu tun hat.

Gibt es eine solche software?

Was das googlen angeht war ich schon fleißig und cih hab schon einiges in erfahrung gebracht uns weiß wie ich vorgehen muss

http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49725- ...
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/JSAW2010.pdf
Member: maretz
maretz Jan 28, 2011 at 19:49:38 (UTC)
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Moin,

dann hast du trotzdem schlechte chancen. Denn ich würde als Anwaltskanzlei dir dann vorwerfen das du die entsprechenden Einträge nur gelöscht hast. "Ich" habe aber ja deine IP in Verbindung mit der Uhrzeit.

Was dir mehr hilft: Guck dir mal die Uhrzeit an zu der das protokolliert wurde. Nehmen wir an das war 12:30 - und du kannst aber nachweisen das du um die Uhrzeit auf der Arbeit warst dann sind deine Chancen nicht soo schlecht (noch besser wenn du sogar im Ausland warst). Weil du dann unmöglich der Downloader sein kannst - und wenn dein WLAN verschlüsselt war/ist dann muss jemand da mutwillig eingedrungen sein. DANN muss meines Wissens der Rechtsanwalt dir nachweisen wer das war - und das ist für gewöhnlich unmöglich... Nur wichtig is eben dabei das du definitiv nicht der Verursacher sein konntest...
Member: dog
dog Jan 28, 2011 at 19:51:19 (UTC)
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Es passiert häufiger auch mal, dass die Provider die falschen Nutzerdaten zu einer IP rausgeben.
Ich würde zum Anwalt gehen.
Mitglied: 97274
97274 Jan 28, 2011 at 19:58:55 (UTC)
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@maretz
es war nachts um 0:40 und da hab ich geschlafen weil ich um 6:00 uhr aufstehen musste und zur arbeit gegangen bin.
Es geht mir aber doch nicht drum mit dieser angabe etwas zu beweisen. diese angabe ob mein PC online war soll doch nur mir selber helfen. Helfen zu sehen wann mein PC online ist/war usw.

@dog
ja das stimmt scheinbar, hab ich auch schon sehr oft gelesen.

ich möchte doch keine hilfe bei der rechtlichen lösung. Ich möchte doch nur ein Programm was meine IP´s die ich hatte loggt und mir ggf. aus der Registry zeiten holt wann mein rechner die Netzwerkkarte genutz hat um sich mit meinem Router zu verbinden und somit online war.
Member: Florian.Sauber
Florian.Sauber Jan 28, 2011 at 20:14:53 (UTC)
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Hallo zusammen,

Zitat von @education:
...Ergo siehe Urteile die du per google findest: Bist du ein Internetbetreiber und haftest dafür was auf deiner leitung passiert.
...
wenn jemand dein Internet missbraucht haftest immer noch du da nur deine IP von deinen provider zählt....
Na ja, ganz so einfach ist es nicht! Du beziehst Dich dabei ja auch das berüchtigte \"Sommer unseres Lebens\"-Urteil des BGH (I ZR 121/08) vom Mai letzten Jahres.
Diese bezieht sich aber erstens mal auf einen \"Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden\" und zweitens kommt bei vergehen Dritter über ungesichterte Netze keine \"täterschaftliche Haftung\" sonden ausschliesslich die sog. Störerhaftung in Frage, die eine Haftung auf Schadensersatz auschliesst und somit auf Unterlassung und Abmahnkosten beschränkt ist.
Allerdings kommt dem Inhaber des WLAN-Anschlusses, wenn er einen Missbracuh dritter geltend machen will, die sog. sekundäre Darlegungslast zu. Und genau da wird es schwierig.
Die letzte Zeit häufen sich zwar Hinweise darauf, dass bei der IP-Zuweisung der Provider, die durch die Rechtinhaber abgefragt werden kann einige Fehler auftauchen, dennoch werden sie von den meisten Gerichten als glaubwürdig angesehen.
Wenn der TO wirklich ausschliessen kann, dass keiner der ordnungsgemß Zugang zum WLAN hatte für die Urheberechtsverletzungen verantwortlich ist, kann es durchaus sein, dass er genau unter diese Kategorie fällt. Also Inhaber, die z.B. aufgrund dynamisher IP-Vergabe durch die Provider fälschlicherweise als Anschlussinhaber indentifiziert werden, da man es mit den Zeitstempeln nicht so genau genommen hat.

Und um sich bpw. darauf zu berufen können auch Log-Dateien, die grundsätzlich \"selber angelegt oder gelöscht\" werden können äusserst hilfreich sein. Denn auch das was die Gegenseite bringt (Log-Dateien der Provider) ist kein Beweis im klassischen Sinne, da sie meistens nicht ordentlich signiert sind. Ihnen wird nur mehr GLAUBEN geschenkt als dem, was der Beschuldigte beibringt, da man in dem Fall ja zuerst einmal von einer blossen Schutzbehauptung ausgeht.

Also genau prüfen, wann die angebliche Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, evtl. kann man durch Zeugen glaubhaft machen, dass man diese gar nicht begangen haben kann, weil man sich z.B. übers Wochenende dort gar nicht aufgehalten hat o.ä.

Zitat von @97274:
von daher glaube ich das der Verein (die Rechtsanwaltskanzlei) nur am bluffen ist.
Das wäre mehr als naiv. Höchstwahrscheinlich bist Du in die Fänge von Massenabmahnern gekommen und die bluffen nicht. Das dümmste, was Du machen kannst, ist dies auf die leichte Schulter zu nehemen oder gar zu ignorieren.
Nimm Dir in jedem Fall einen Anwalt und richte Dich darauf ein, dass -solange Du nicht nachweisen kannst, dass Du es zweifelsfrei nicht gewesen sein und auch als Störer nicht in Frage kommen kannst- Dich das höchstwahrscheinlich ein paar hundert Euro kosten wird.

Tut mir echt Leid für Dich!
LG Florian
Member: pieh-ejdsch
pieh-ejdsch Jan 28, 2011 at 20:38:15 (UTC)
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moin scmu19,

in Anbetracht der Lage ist es natürlich schwer irgend einen Beweis zu Bringen, dass Du nicht Massgeblich daran beteiligt warst.
bei Torrent handelt es sich nicht (nur) um ein Downloadprogramm sondern eher um ein Protokoll, was von mehreren verschieden Programmen genutzt werden kann.
selbst wenn Du Deine HDD nach betreffenden Namen oder im fraglichen Zeitraum die Dateien aufführst/suchst, welche Erstellt; Genutzt oder Verändert wurden - kann jede logdatei sonstwie manipuliert werden.
sowas interressiert doch keinen Abmahnanwalt.

Die eigentliche Frage ist Doch was für Kosten kommen auf Dich drauf zu, selbst wenn Du nur Dein Recht bezahlst. (Da bist Du mal schnell bei einer Null mehr im Betrag)

Du solltest Überprüfen ob Dein W-Lan-Zugang mit dem Standartpasswort vom Hersteller versehen ist. Wenn dies noch defaultmässig eingestellt ist, ist Dein Zugang auch schon fast offen, da über irgendwelche Listen bzw, Bruteforce Methoden dieser Zugang in absehbarer Zeit leicht geknackt werden kann.
Eventuell hattest Du auch mal "Besuch" dagehabt und dieser hat das Passwort bekommen (weil er mal schnell mit seinem Laptop ins Netz musste).
Wenn dazu noch die Oberfläche Deiner "Horstbox" ohne Passwortschutz ist ... (LAN)

Das sind alles solche Faktoren die Du auch bedenken solltest.

Gruß Phil
Member: Florian.Sauber
Florian.Sauber Jan 28, 2011 at 21:23:33 (UTC)
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Na ja,

da sich der TO auch schon wieder aus dem Formu verabschiedet hat, wars wohl nicht so weit her mit dem ernsthaften Interesse...

LG Florian
Member: pieh-ejdsch
pieh-ejdsch Jan 28, 2011 at 22:26:37 (UTC)
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nun wenn das Interesse vom Finanziellen abhängt...

selbst ein eventuelles Protokoll der "Horstbox" hätte nicht viel Nutzen gehabt (es sei denn es hätte eine andere IP-Adresse zu dem Zeitpunkt in diesem gegeben).

wiedermal ein bissel was fürs Recycling produziert. Grüsse an Biber.

Gruß Phil
Mitglied: 60730
60730 Jan 28, 2011 at 23:57:15 (UTC)
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[OT]

Das Web 2.0 und die 2 Klassengesellschaft

Schade, dass die User, die sich hier vom Fragesteller zum guten Tippgeber "hochgeschrieben" haben, in der Minderheit sind.

Wenn man diesen Fred exemplarisch betrachtet, dann sieht man die potentiell Hilfswilligen antworten nach besten Wissen und Gewissen, kein scharfer Unterton und nachdem der User nicht seine erwartete aus der Luft gegriffene, sondern eine Vielzahl gleichlautenden real plausiblen Antworten erhalten hat, ist der Grund sich hier einzubringen erloschen.

Find ich bemerkenswert.

[/OT]

Nun möchte ich mich einfach in erster Linie vergewissern das ich (mein Notebook) nicht online war zu der besagten Zeit.
/snip
145 minuten später
\snap
es war nachts um 0:40 und da hab ich geschlafen weil ich um 6:00 uhr aufstehen musste und zur arbeit gegangen bin.

Na dann......
Member: education
education Feb 06, 2011 at 09:36:11 (UTC)
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tja er hat halt hier nicht das gehört was er hören wollte...

wieder einer weniger der denkt:

admin = gott,
admin kann alles richten und hat immer die richtige antwort die ich hören will...