badfsaadkl
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Kann Bereitschaft erzwungen werden ?

Muss ich wirklich Bereitschaftsdienst machen ?

Moin Admins,

bei uns (kleine 2 Mann Abteilung) ist geplannt, einen Bereitschaftsdienst einzuführen.

Der Bereitschaftsdienst würde sich auf 7x24h mit ner halben Stunde Reaktionszeit belaufen, und da wir nur zu zweit sind, wäre das alle zwei Wochen.
Der Einsatz von einer UMTS Karte ist momentan noch net im Gespräch, und da ich auf dem Lande lebe, (wo wahrscheinlich sowieso kein UMTS funktioniert)
würde mich das ganze doch schon bissle sehr einschränken, in meinen Feierabendsaktivitäten.
Wie und in welchem Umfang das ganze Vergütet werden soll, steht noch nix fest.

In meinem Arbeitsvertrag steht keinerlei Vereinbahrung, das ich auch Rufbereitschaft machen muß, und genau das möchte ich auch nicht.
Auch eine Zusatzvereinbahrung bin ich nicht gewillt zu unterschreiben.

Seit ich in der Firma arbeite, hat sich mein Aufgabengebiet schon 3x geändert, mein Arbeitsvertrag ist aber immer noch auf meine Einstiegsposition ausgeschrieben
und wurde nie angepasst.

Kann mich mein Chef dazu "zwingen" Rufbereitschaft zu machen, oder kann ich hier NEIN sagen ?

Habt Ihr hier ne Ahnung oder schon mal was ähnliches gehört / erlebt ?

Thanks

Bad

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 13:03 Uhr

Mitglied: clSchak
clSchak 28.12.2011 um 07:18:24 Uhr
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Hi

"zwingen" kann er dich nicht, wir hatten hier das gleiche "Problem" und haben es durch einen Zuschlag beim Gehalt gelöst (bei uns in der Abteilung hat allerdings keiner das Problem das er kein Netz hat :| ) - klar kann er dich kündigen wenn du nicht bereit bist - aber für so etwas hat man einen Betriebsrat oder Anwalt :o) und wenn das Arbeitsaufkommen wirklich so groß ist muss halt mehr Personal her und dann im Schichtbetrieb fahren.

Die nächste Frage ist auch, wie lange brauchst du bis zur Firma? Wenn du schon mehr wie 30 Minuten benötigst kannst es rein theoretisch gar nicht erfüllen, es sei denn du bist dann auch 24x7 in der Firma :>
Mitglied: BadFsaadKl
BadFsaadKl 28.12.2011 um 07:54:22 Uhr
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Moin,

Zuschläge wird es mit Sicherheit geben, kenne es von anderen Abteilungen im Haus.
Es gibt ne Pauschale pro Tag, und zusätzlich pro Einsatz. Nur die Höhe ist von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich.
Deshalb weis ich noch net wie viel des ist.

Im Normalfall wird via VPN mit dem DSL von zu Hause aus gearbeitet.

Nun ja, ich bin Wochenendpendler.

Von meinem Nebenwohnsitz brauch ich knapp 30-45Min, und von meinem Hauptwohnsitz ca. 1,5 - 2 Stunden bis zur Firma.

In die Firma müsst ich nur, wenn VPN nicht funktioniert, aber glaub selbst da, gäbe es organisatorische MIttel (Kollegen anrufen, etc)

Arbeitsaufkommen geht so, ist noch Händelbar, aber 3ter Mitarbeiter ist schon beantragt.
Geht aber hauptsächlich um die Ereichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten.

Thanks
Mitglied: it-frosch
it-frosch 28.12.2011 um 08:20:22 Uhr
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Hallo Bad,

Seit ich in der Firma arbeite, hat sich mein Aufgabengebiet schon 3x geändert, mein Arbeitsvertrag ist aber immer noch auf meine Einstiegsposition ausgeschrieben
und wurde nie angepasst.
Dann solltest du bei deinem Chef mal ein Personalgespräch beantragen in dem du die Dinge ansprichst !

Bei der Rufbereitschaft ist auch mit zu überlegen wie hoch das Risiko ist dass du raus musst und ob du die Wahrscheinlichkeit selbst beeinflussen kannst.
Bei uns ist das vor Jahren eingeführt worden damit nicht Mo morgen 500 Leute Däumchen drehen weil die Server abgebrannt sind und keiner hat's gemerkt. face-wink
Da wir unsere Technik aber gut im Griff haben stört die Bereitschaft keinen außerdem wird sie vergütet.

Das mit dem "Zwingen" kann m.E. nur jemand beantworten der deinen Arbeitsvertrag kennt eine entsprechende juristische Ausbildung hat.

grüße vom it-frosch
Mitglied: Nagus
Nagus 28.12.2011 um 08:21:10 Uhr
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Moin,
er kann Dich nicht zwingen und kann dich deshalb nicht kündigen.

Außerdem habt Ihr ein ganz anderes Problem: Ihr müsst die Ruhezeiten einhalten! Das macht die Sache nachher recht kompliziert! Mit zwei Mann werdet ihr das so eh nicht hin bekommen! Da sind nach einem Einsatz nämlich auch mindestens 8 Stunden Pause einzuhalten. Am Besten mit dem Betriebsrat klären.
BSP.: Du arbeitest am Freitag normal 8 Stunden und hast Rufbereitschaft. Dann hast Du noch zwei Stunden im Falle eines Anrufes (mehr als 10 darfst Du nicht!). Danach muss dann eine Pause von x Stunden (ich glaube es waren 10 ...) eingehalten werden. Falls in dieser Zeit etwas wäre, DARFST Du nix machen - sonst bist du nicht versichert und Dein Chef ist mit einem Bein im Gefängnis .... (Stichwort: Fürsorge Pflicht Deines Chefs)
Am besten mal bei der Berufsgenossenschaft anfragen. Die haben da ein großes Interesse dran und kennen sich damit aus.

Dein Arbeitsvertrag hat übrigens nicht unbedingt etwas mit Deiner Stelle zu tun. Wichtiger ist: spätestens alle zwei Jahre ein Zeugnis zu holen, in dem alle Deine Aufgaben dokumentiert sind.
Nagus

/Edit
Rüstzeiten sind übrigens auch noch zu beachten! Bei einer Rufbereitschaft kann nicht erwartet werden, dass Du innerhalb von 30 min. arbeitsfähig bist - außer Du schleppst immer Dein Notebook mit UMTS mit. Falls das so wäre, ist es keine Rufbereitschaft mehr! Du musst ja aber auch noch einkaufen gehen etc.
/Edit
Mitglied: msr972
msr972 28.12.2011 um 08:29:50 Uhr
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Moin,

dass würde ich dem Vorgesetzten/Chef auch so sagen. Du kannst die halbe Stunde nicht einhalten da)
a) Selbst wenn Du am Einsatzwocheende in Deinem Nebenwohnsitz bist, mind. 30 Minuten in die Firma benötigst.
b) Du normalerweise am WE im Einsatzwocheende zuhause bist (bis zu 2 Std. Fahrtzeit, wenn vor Ort nötig) Dazu kommen dann Komponenten wie soziale Härte, wenn Du z.B. Familienvater bist usw.
c) Dein derzeitiger Wohnort nicht oder nur unter Aufwand zusätzlicher Mittel einen brauchbaren Internetanschluss hat. Hier sollte dann ggf. er mind. 50% der Kosten der Tragen, sofern z.B. eine Anbindung zur Verfügung gestellt werden kann.

Prinzipiell würde ich, im Rahmen der Zusatzvereinbarung für Bereitschaft, auf die Aktualisierung des Arbeitsvertrages bestehen.

Vorher würde ich mir aber überlegen: Wie oft kam es in der Vergangenheit vor, dass eine Art Rufbereitschaft benötigt wurde. Wenn dies vielleicht 3-4 mal im Jahr ist/war, würde ich das Risiko in Kauf nehmen. Kann man halt nicht jedes WE Komasaufen betreiben face-smile Alternativ könnte man vereinbaren, da Du eh jede Woche im Nebenwohnsitz bist, dass Du immer unter der Woche Bereitschaft hast und der Kollege vielleicht am WE.

Auf jeden Fall würde ich nicht NEIN sagen, sondern mit Argumenten überzeugen, warum dies ggf. nicht praktikabel ist oder nur unter erhöhtem Aufwand.

Gruß
Mitglied: BadFsaadKl
BadFsaadKl 28.12.2011 um 08:39:20 Uhr
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Moin,

alleine der Punkt mit den arbeitszeiten und ruhezeiten ist ja auch so nen punkt der mir net gefällt.
unser büro muß ja schließlich auch von 07-18uhr besetzt sein.
und dann noch ne bereitschaft....
alleine das ist mit 2 leuten schon gar net praktikabel.

In die firma selber, wäre wahrscheinlich die ausnahme...
vielleicht 2-3x im jahr. Der Durschnitt wäre via VPN-Einwahl.

Zur Häufigkeit.
Nun ja, bin unter anderem auch mit für das Monitoring der Server, Datenbanken, usw. verantwortlich.
Da die Anzahl der zu überwachenden Systeme stark ansteigt, und die Kollegen auch am Wochenende neue Systeme einbauen, warten, usw.
ist es sehr wahrscheinlich, das mindestens jedes Wochenende was wäre, sowie das man mal in der Nacht angerufen wird,
weil z.B. nen Server defekt ist, und ausgeplant werden muß.

Bad
Mitglied: it-frosch
it-frosch 28.12.2011 um 08:58:44 Uhr
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Hallo Bad,

unser büro muß ja schließlich auch von 07-18uhr besetzt sein.
Ein Büromieze ist auch kein Administrator. face-wink

Nun ja, bin unter anderem auch mit für das Monitoring der Server, Datenbanken, usw. verantwortlich.
Da die Anzahl der zu überwachenden Systeme stark ansteigt, und die Kollegen auch am Wochenende neue Systeme einbauen, warten, usw.
ist es sehr wahrscheinlich, das mindestens jedes Wochenende was wäre, sowie das man mal in der Nacht angerufen wird,
Das ist alles eine Frage der Organisation. Je chaotischer, um so häufiger musst du in der Rufbereitschaft ran.
Ich denke das lässt sich bei guter Organisation alles recht entspannt halten.

Nimmst mir nicht übel aber ich vermisse bei dir irgendwie etwas Verantwortungsbewusstsein für "deine" Systeme.
Geh doch einfach zu deinem Chef und unterhalte dich mit ihm einmal darüber was dir alles nicht gefällt und wie man das ändern kann.
Da klingt so eine Grundunzufriedenheit durch die solltest du mal klären sonst macht der Job keinen Spaß. face-wink

grüße vom it-frosch
Mitglied: msr972
msr972 28.12.2011 um 09:24:13 Uhr
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Zitat von @it-frosch:
Nimmst mir nicht übel aber ich vermisse bei dir irgendwie etwas Verantwortungsbewusstsein für "deine"
Systeme. Geh doch einfach zu deinem Chef und unterhalte dich mit ihm einmal darüber was dir alles nicht gefällt und wie man das
ändern kann. Da klingt so eine Grundunzufriedenheit durch die solltest du mal klären sonst macht der Job keinen Spaß. face-wink

Genau das hatte ich auch irgendwie rausgelesen, wollte es aber eigentlich nicht so direkt ansprechen, aber egal. Ich sitze schon mal Sonntag morgen nachm Aufstehen am PC, Kippe und Kaffee in der Hand und schau einfach mal, wie meine Systeme laufen, ob alles grün ist usw. Einfach weil's meine "Babies" oder "meine Spielzeuge" sind face-smile Für mich beginnt Arbeit nicht um 8 Uhr und hört um 18 Uhr auf. So ein Typ bin ich nicht, auch dank der Behandlung von Kollegen und Chef. Ich habe relativ viel Freiheit, aber die Arbeit wird anerkannt und honoriert. Kann man natürlich nicht in einem riesen Konzern erwarten, das ist mir auch klar.
Würde mich mein Chef am Sonntag um 10 morgens anrufen und mich darum bitten, dass ich kommen könnte, ich würds tun. Auch wenn ich es nicht direkt bezahlt bekomme, weiß ich, dass ich was gut habe und es anerkannt wird. Und dieses Gefühl vermittelt der TO nicht so ganz ...
Mitglied: BadFsaadKl
BadFsaadKl 28.12.2011 um 09:28:14 Uhr
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Moin it-frosch,

keine Sorge, Verantwortungsbewusstsein für meine System habe ich mehr als genug.
seit knapp 2 jahren, kann man mich auch außerhalb der geschäftszeiten anrufen, wenn was ist.

habe im normalfall immer mein notebook im auto.

das ganze auch am wochenende, feiertagen, und auch im urlaub.
also eigentlich indirekt schon ne art rufbereitschaft.

bis jetzt hab ich das ganze aber KOSTENLOS gemacht, rein aus "geschäftsinteresse".

nur jetzt hab ich den vorteil, das ich mein handy auch mal "ignorieren" kann.
bei ner bereitschaft MUSS ich ja aber erreichbar sein.
Mitglied: it-frosch
it-frosch 28.12.2011 um 10:23:50 Uhr
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Hallo BadFsaadKI,

schön das du es nicht übel genommen hast. face-wink

Wenn sich bestimmte Dinge mehr und mehr "eingeschliffen" haben, sollte man sie schon mal ansprechen damit sie finanziell
"gerade gezogen" werden. face-wink

nur jetzt hab ich den vorteil, das ich mein handy auch mal "ignorieren" kann.
bei ner bereitschaft MUSS ich ja aber erreichbar sein.
Der Vorteil der geregelten Rufbereitschaft ist für dich aber auch das du die Woche Ruhe hast in der der Kollege die Bereitschaft hat.
Allerdings werdet ihr eure Kollegen dazu erst erziehen müssen dass sie nur die Rufbereitschaft anrufen.
Wir haben z.B. eine Bereitschaftsnummer die immer auf den Kollegen der gerade Rufbereitschaft hat, umgeleitet wird.

grüße vom it-frosch
Mitglied: n.o.b.o.d.y
n.o.b.o.d.y 28.12.2011 um 12:06:47 Uhr
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Moin,

ich finde hier werden zu viele Begriffe in einen großen Topf geworfen und unklar benutzt.
Hier wird im Ausgangspost "Bereitschaftsdient" geschrieben. Dieses bedeutet, dass er im Betrieb _anwesend_ ist. Sprich er sitzt im stillen Kämmerlein im Betrieb und wartet darauf das es klingelt. Eine Rufbereitschaft bedeutet, dass er sich auch außerhalb des Betriebes bewegen kann und einrückt/remote arbeitet wenn es nötig ist.

Und auch die Reaktionszeit wird hier falsch interpretiert. Reaktionszeit heißt, dass er bei den o.g. 30 Min., nach einer haben Stunde die Arbeit aufnimmt. Wenn man es genau nimmt, bedeutet das, dass er wenn das Telefon geklingelt hat, nach spätestens 30 Min. zurückruft und fragt was das Problem ist. Das heißt nicht, dass er nach 30 Min. im Betrieb sein muß! Alles andere wie Wiederherstellungszeiten (nach welcher Zeit der Fehler behoben sein muß), muß in einer Nebenabrede/zusätzlichem Vertrag definiert werden.

Aber zum Thema, mit 2 Mann ist es gesetzlich nicht erlaubt, eine Rufbereitschaft mit 24x7x365 aufrecht zu halten. Um hier gesetzteskonfrom zu bleiben, muß bei euch ein dritter Mann/Faru her.

Wenn Du in der Rufbereitschaft aktive Zeit hast, wird das _nicht_ auf die Regelarbeitszeit angerechnet. Heißt, dass Du auch in der RB deine Arbeitszeit einhalten mußt. Die 10 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Abreitsbeginn gelten nicht.

Wenn die Rufbereitschaft nicht durch eine fixe Zuzahlung vergolten wird, wird die passiven Zeiten der RB "normalerweise" mit 12,5% des normalen Stundenlohn berechnet. Die aktive Zeit sind Verhandlungssache.

Wenn Du dich also mit deinem Chef zusammensetzt um eine Zusatzvereinbarung auszuhandeln, achte darauf, dass die Begrifflichkeiten richtig verwendet werden!

just my 2 ct.
Mitglied: it-frosch
it-frosch 28.12.2011 um 12:11:43 Uhr
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Hallo n.o.b.o.d.y,

Aber zum Thema, mit 2 Mann ist es gesetzlich nicht erlaubt, eine Rufbereitschaft mit 24x7x365 aufrecht zu halten. Um hier gesetzteskonfrom zu bleiben, muß bei euch ein >dritter Mann/Faru her.
Gibst du bitte mal die Quelle dafür an.

grüße vom it-frosch
Mitglied: BadFsaadKl
BadFsaadKl 28.12.2011 um 14:45:11 Uhr
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Moin nobody,

vielleicht bin ich bissle durcheineinander gekommen mit den Begriffen.

Es geht hier um eine Rufbereitschaft.

30min Reaktionszeit, ist wie du beschrieben hast, das ich innerhalb der 30min reagieren muß.
Sprich die zeit, welche ich z.B. habe, um nach hause zu fahren, und mich an mein Notebook zu setzen, und dann nach dem Problem zu schauen.
Mitglied: n.o.b.o.d.y
n.o.b.o.d.y 28.12.2011 um 14:50:25 Uhr
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Hallo,

suche ich gerne raus, aber aus dem Grund gab es in dem Betrieb wo ich damals war keine RB. Wir waren auch nur zwei einsame Streiter und da wurde das mit der Begründung nicht eingeführt.
Mitglied: n.o.b.o.d.y
n.o.b.o.d.y 28.12.2011 um 15:20:45 Uhr
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Hallo,

Zitat von @it-frosch:
>Aber zum Thema, mit 2 Mann ist es gesetzlich nicht erlaubt, eine Rufbereitschaft mit 24x7x365 aufrecht zu halten. Um hier
gesetzteskonfrom zu bleiben, muß bei euch ein >dritter Mann/Faru her.
Gibst du bitte mal die Quelle dafür an.

So, ich hab das mal telefonisch klären können. Sorry, ich muß mich da korrigieren, es ist nicht gesetztlich festgeschrieben, sondern im Tarifvertrag! Dort ist ein Passus enthalten, dass nicht mehr als 12 Rufbereitschaftsdienste im Monat geleistet werden dürfen. Das wird also im Normalfall schon eng, bei Krankheit und Urlaub sowieso.

Aber auch in em Unternehmen wo ich jetzt arbeite gibt es genau den gleichen Passus im Tarifvertrag. Ist das so ein Standardwert mit den 12 Diensten?
Mitglied: MaikHSW
MaikHSW 02.01.2012 um 09:59:31 Uhr
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Hey.
Also in den Firmen wo ich war/bin ist eine Rufbereitschaft eigentlich ganz gerne gesehen.
Wenn man die Systeme im Griff hat ist es ein toller Nebenverdienst ohne viel Aufwand.
Und in Absprache kann man am Wochenende auch mal Systeme durchstarten oder größere Wartungen machen.

Du hast sie doch im Prinzip eh schon.
Die Aussage, dass du keine Pflicht hast ist eine Illusion.
Denn der Betrieb hat sich daran gewöhnt dass du erreichbar bist.
Was meinst du was passiert wenn du es nicht mehr bist? Aus Erfahrung kann ich dir sagen dass das Geschrei groß sein wird.

Man sollte aber auch klar definieren für was eine Rufbereitschaft da ist:
Aus meiner Sicht geht es darum, den Betrieb aufrecht zu erhalten und die Landschaft in Gang zu halten.
Das heißt aber nicht, dass Kollegen mit banalen Fragen um 19 Uhr anrufen können eben weil sie gerade Lust haben....
Genau so ist es mit den Technikern.
Umbauarbeiten und so weiter müssen dann halt vorher angemeldet und geplant werden.
Dann weiß man ja was wann ausfällt und die Kollegen melden sich einfach wenn sie durch sind.
Erstens passiert sowas nicht jedes WE bei ordentlicher Planung und zweitens ist es nicht allzu dramatisch 1x kurz ans Telefon zu gehen.....

Zum Zwingen:
Meines Erachtens nach schon.
Es ist halt durchaus üblich, auch bei dir im Unternehmen wirkt es so als würden es einige schon machen.
Also why not?
Würde mein MA mir da einen Vogel zeigen würde ich selbiges bei kommenden Gelegenheiten auch tun ....

Wir reden ja perspektivisch auch von einer, maximal 2, Bereitschaften/Monat (ihr bekommt die dritte Person ja noch).

Also alles gut.


Gruß
Mitglied: c4ever
c4ever 03.01.2012 um 12:02:43 Uhr
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Hallo,
also zumindest im österreichischen Arbeitsrecht ist die Definition von Rufbereitschaft als solche ganz klar, aber was ich nicht gefunden habe ist auch eine gesetzliche Regelung zur finanziellen Abgeltung der Rufbereitschaft, da sie in jedem Fall die Lebensqualität mindert. Hier gibt es nur Empfehlungen und übliche Vorgehensweisen...


Broschüre der Arbeiterkammer, der den Gesetzestext vereinfacht wiedergibt:
Rufbereitschaft
Können Sie Ihren Aufenthaltsort selbst wählen, müssen jedoch jederzeit erreichbar sein, liegt Rufbereitschaft vor.
Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit darf für maximal zehn Tage pro Monat (bzw lt Kollektivvertrag 30 Tage
innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten) vereinbart werden. Haben Sie während der Rufbereitschaft einen Ar-
beitseinsatz, ist dies Arbeitszeit, die mit dem Normal- bzw Überstundenlohn abzugelten ist.
Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit darf nur während zwei wöchentlichen Ruhezeiten pro Monat verein-
bart werden.
Wichtig:
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Haben Sie kein Entgelt für die Rufbereitschaft vereinbart, besteht Anspruch
auf das ortsübliche Entgelt. Dieses ist geringer als das Entgelt für Arbeitszeit.
TIPP:
Sieht der Kollektivvertrag keine Entgeltregelung für Höhe der Bezahlung schriftlich vereinbaren.


Wir hatten schon mal ca. ein Jahr eine Rufbereitschaft, bis sie aus Kostengründen eingespart wurde. Da kamen viele Anrufe mit banalen Themen.

Daß sich ein admin um seine Systeme kümmert ist klar und braucht auch nicht hinterfragt werden. Wenn mir Nagios sagt, daß was nicht passt, dann klär ich das, zu jeder Zeit. Aber das ist auch etwas, was man nicht einfach so von jedem fordern kann.

Aber daß ich mich verpflichte, zu bestimmten Zeiten verfügbar zu sein und das ohne Entgelt ist absolut nicht hinnehmbar. Vor allem, wenn es für jedes popelige Problem sein soll und hier keine vorherige Abklärung und Absicherung erfolgen soll, weil es Geld kosten könnte.
Meine GF will hier ja weder ausreichend in redundante Systeme investieren noch in die Mitarbeiter.

Man kann zwar argumentieren, daß man Einsatz zeigen sollte und Rufbereitschaft als solche schon zu machen ist, aber wenn man im Regelfall schon 50 Stunden Wochen hat, dann braucht man auch mal eine Pause.

Nun ist die Frage, kann man zu einer Rufbereitschaft gezwungen werden eigentlich noch offen bzw. nicht vollständig beantwortet.
Aber aus meiner Sicht natürlich nicht.

Einerseits kann in einen bestehenden Arbeitsvertrag nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters/des Dienstgebers eingegriffen werden, andererseits kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen.

Das mit dem Zwischenzeugnis wegen der Aufgaben kann ich aber gut nachvollziehen und möcht mich für den Hinweis hier bedanken.


Beste Grüße