steffenmd
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FRITZ!Box geknackt! Und Straftat begangen wie komme ich über die Mac Adresse an die Seriennummer und den Hersteller?

Während meines mehrwöchigen Krankenhausaufenthaltes hat sich jemand in meine FRITZ!Box gehackt.
Leider hat dieser mehrere Straftaten begangen, für die ich als Anschlusseigner nun zur Verantwortung gezogen werden.
Namen und IP hat er verborgen allerdings die Mac Adresse nicht.

Über die Mac Adresse bin ich nun an den Hersteller des WLAN-Moduls geraten. Dabei handelt es sich um die Firma Gemtek.
Leider wird man mir dort wohl nicht verraten an welchen Gerätehersteller dieses Modul ging.
Hat jemand eine Idee wie ich anders an diese Daten kommen kann?

Da ich leider überhaupt nicht mehr weiter weiß und kurz vor Verzweiflung stehe bitte ich euch um eure Hilfe.

Vielen Dank

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Printed on: April 20, 2024 at 04:04 o'clock

Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 14, 2012 at 14:46:19 (UTC)
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Zitat von @SteffenMD:
Hat jemand eine Idee wie ich anders an diese Daten kommen kann?

Frag einen Anwalt Deines Vertrauens. Der herstller hat recht, wenn er nicht jedem hergelaufenen Dödel das verrät.

Da ich leider überhaupt nicht mehr weiter weiß und kurz vor Verzweiflung stehe bitte ich euch um eure Hilfe.

Auch hier: Frag einen Anwalt Deines Vertrauens. Sofern Du nachweisen kannst, daß Du nicht zuhause warst, kannst Du auch nicht für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden, die mit deinem Router begangen wurden. Genausowenig, wie Du zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn Du im Krankehaus liegst und jemand anders mit Deinem Auto Straftaten begeht, außer da Auto heißt Christine.

lks
Member: aqui
aqui Oct 14, 2012 at 15:49:28 (UTC)
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Solche Hacker spoofen auch immer ihre Mac Adresse. Du kannst also davon ausgehen das das auch nicht die ursprüngliche ist. Zugang bekommt man immer bei schwachen Passwörtern sei es im Zugang oder WLAN oder bei physischem Zugang. Ganz unschuldig bist du an der Misere also nicht.
Daten, wohlmöglich den dedizierten Rechner über die Mac ausfindig zu machen ist technisch so oder so aussichtslos.
Besser du lässt dich anwaltlich beraten.
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Oct 14, 2012 at 15:53:37 (UTC)
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Moin,

strafrechtlich wird Dir nichts passieren - wenn Du wirklich im Krankenhaus gewesen bist. Zivilrechtlich sieht das schon anders aus ... ergo: Mach eine Strafanzeige wegen des Hacks Deiner Fritte - den Anwalt kannst Du dann konsultieren, wenn sich irgendwas zusammenbraut. Sichere Nachweise Deiner Absence von zuhause in der fraglichen Zeit ... und vergiss das alles wieder, wenn Deine Wohnung und die Internetverbindung von der Familie genutzt wurde.

Und da es nicht allzuviele MAC-Adressen auf dieser Welt gibt ... eventuell läuft sie Dir ja mal über den Weg face-smile.

LG, Thomas

ach ja: ändere Dein Passwort in der Fritte von 123 auf 1234 - ist sicherer!
Member: SteffenMD
SteffenMD Oct 14, 2012 at 16:18:11 (UTC)
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Das ich wegen meines Krankenhausaufenthaltes freigesprochen werde, dachte ich bis zur Gerichtsverhandlung auch. Leider ist es so das man in solch ein Fall zwischen Täter und Störer unterscheidet.
Täter ist der, der die Tat tatsächlich begangen hat und Störer ist der, der die Tat geduldet hat.
Wegen meiner Abwesenheit zähle ich als Störer und werde dennoch bestraft.
Das WLAN war via WPA und WPA2 mit einem sehr langen Passwort bestehend aus Zahlen und Buchstaben verschlüsselt.
Was hätte man mehr tun können?
Beim Suchen im Internet habe ich gelesen, dass der Rekord für das knacken einer WPA2 Verschlüsselung bei unter 15 min liegt. Da kann man doch nur generell auf WLAN verzichten, oder?

Mein Anwalt macht mir auch in dieser Sache wenig Mut. Da man selbst bei nachweislichen Zugang eines Fremdgerätes beweisen muss, dass keiner die Genehmigung dazu hatte.
Da man so was allerdings nicht beweisen kann wird es schwierig.
Da ich wegen der ersten Straftat die der Hecker am selben Tag begangen hat schon vorbestraft bin, rechne ich mit einer höheren Strafe.

Es wurden tatsächlich Fragen gestellt wie:
– können Sie beweisen dass das Gerät wie angegeben verschlüsselt war? Wie tut man so was so viele Jahre später?
– Können Sie beweisen dass keiner Zugang zur Wohnung hatte? Wie beweist man sowas?

Man rut mir als letzten Ausweg, zu versuchen den Gang des Gerätes über den Großhändler und Einzelhändler bis zum Endverbraucher nachzuvollziehen. Da angeblich die Mac Adresse immer gleich ist.
Leider habe ich auch da im Internet bereits anderes gelesen und aque bestätigt es.
Meine Hoffnung war, dass der Täter beim Kauf des Gerätes vielleicht registriert wurde und rein zufällig in meiner Nachbarschaft wohnt. Doch das war wohl Nix face-sad

dennoch vielen Dank
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Oct 14, 2012 at 16:35:09 (UTC)
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Moin noch mal,

dass ist ausgesprochener Schwachsinn. Störerhaftung hat mit Strafrecht so was von gar nichts zu tun. Im Übrigen muss im Strafverfahren Dir bewiesen werden, dass Du eine Straftat begangen hast und nicht Du musst beweisen, dass Du sie nicht begangen hast.

Zivilrechtlich, also haftungsrechtlich sieht das schon anders aus ... da entscheidet sich der Ausgang des Prozesses in solchen Fällen afaik durch zwei Rechtsnormen:

1. Mit welchem Bein ist der Richter aufgestanden und - ganz wichtig !! -
2. Hat Mutti den Richter in the night before raufgelassen oder nicht.

Da es bezüglich der Störerhaftung keine einheitliche Rechtsnorm in Deutschland gibt, kann das halt mal so, mal so enden. Wenn Du Dein WLAN WPA2 verschlüsselt hast - mit einem sehr langen alphanumerischen password verschlüsselt hast, dann ist, sorry, die Chance, dass einer dies geknackt hat so miserabel gering, dass ich als Richter da auch meine Zweifel hätte ...

Und das mit den 15 Minuten vergiss mal ganz schnell wieder ...

LG, Thomas
Member: maretz
maretz Oct 14, 2012 at 16:57:35 (UTC)
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Klar, jeder der nen Netzwerkgeraet kauft wird erstmal namentlich registriert... Das und die aussagen die du da grad noch so triffst laesst mich zweifeln ob das wirklich wahr bei dir sein soll...
Member: SteffenMD
SteffenMD Oct 14, 2012 at 17:33:00 (UTC)
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Hallo Maretz,
Leider ist das Ganze genau so passiert.
Vor dem Amtsgericht sah man es als erwiesen an, dass ich es aufgrund der Verschlüsselung geduldet haben muss. Da meine Nachbarin einen Schlüssel zur Wohnung hatte um sich um die Haustiere zu kümmern ist dieses wohl Beweis genug. Die Liegebestätigung des Krankenhauses reichte in diesem Fall nicht aus.
Es dauerte sehr lange bis ich mich mit diesem Urteil abfand und kaum ging es mir wieder etwas besser, kam Post von der Kanzlei Ra….
Damals dachte ich direkt an meine Nachbarin, doch da die keinen Computer besitzt hege ich Zweifel daran.
Im Protokoll der Fritz Box taucht jedoch immer wieder ein Namenloser, ohne IP allerdings mit Mac Adresse auf.
Und die Datenmengen Haben sich vertausendfacht.
Bin was Computer angeht, mal abgesehen der Erfahrungen der Ersten Gerichtsverhandlung, absoluter unwissend. Jedoch ist die Fritz Box ja schon von Hause aus mit einem Sehr langen Passwort geschützt.
Bin wirklich Ratlos und verstehe das Ganze auch nicht mehr.
Weiß nur, dass ich bereits jetzt einige Tausend Euros für die erste Anklage bezahlen muss und echt nicht mehr weiß wie ich das alles stemmen soll.
Member: LordGurke
LordGurke Oct 14, 2012 updated at 17:38:39 (UTC)
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Der Rekord von 15min zum WPA-Knacken bezog sich auf WPA2 mit WPS-Erweiterung - also die Funktion, dass man ein langes Passwort nicht am Handy eintippen muss sondern nur einen kurzen Zahlencode. Die Fritzbox gehört zu den vielen Routern, bei denen Bruteforce-Attacken nicht wirkungsvoll ausgebremst werden - und da hat es jemand geschafft in 15 Minuten den WPS-Code zu ermitteln. Dieser ist dann so viel Wert wie der volle WPA-Schlüssel.
Es ist also mehr als Ratsam WPS bei der Fritzbox vollständig abzuschalten und - sofern sich weiterhin ein namenloser in deinem Netz aufhält - die WLAN-Funktion komplett abzuschalten.
Denn die Tatsache dass du von der Lücke weißt und es trotzdem nicht wirkungsvoll verhinderst (WLAN aus!!!) kann man dir auch sehr sehr nachteilig auslegen. Mache auch ein Update auf die neueste Fritzbox-Firmware. Und wenn das nicht hilft kannst du ja AVM mal ansprechen ob man sich das erklären kann und - viel wichtiger - ob man es DIR und den Gerichten erklären könnte.

Vielleicht wäre es in der Tat auch sinnvoll, jemanden von AVM davon zu erzählen und ihn dazu zu bringen sich die Konfiguration der Kiste mal genau anzusehen. Vielleicht kann man dir ja dann bescheinigen, dass man die Fritzbox nicht besser hätte sichern können oder so...

Btw: Rechtsschutzversichert?
Member: SteffenMD
SteffenMD Oct 14, 2012 at 17:50:17 (UTC)
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Vielen Dank maxi89,
bin auf die Sache mit der WPA2 Verschlüsslung erst gestoßen, als ich versuchte die Liste der Fritz Box zu verstehen.
Da der Anwalt mich fragte ob ich beweisen kann das die Box Verschlüsselt war. Dort steht WPA+WPA2, das ist doch genau besagter Fall, oder?
Die Tat ist schon einige Jahre her und die Erste Anklage war mir Lehre genug um auf WLAN seither zu verzichten.
Was aber nichts daran ändert, das ich noch einmal vor Gericht muss face-sad
Leider ging die Fritz bei Kündigung wegen umzuges vor 3 JAhren zurück an den Anbieter. Habe lediglich die Protokolle noch im Outlook gefunden.
Wäre schön gewesen wenn ich Rechtsschutzversichert wäre.
Muss leider alles aus eigener Tasche zahlen.
Gibt es denn echt keine Möglichkeit dieses A*** zustellen?
Member: ichbindernikolaus
ichbindernikolaus Oct 14, 2012 at 20:21:51 (UTC)
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Moin.

Tut mir echt leid sowas zu lesen.
Aber ich denke tatsächlich, dass du da schlechte Karten haben wirst.
Eine MAC-Adresse zu fälschen gehört zu den einfachen Übungen.
Und selbst gesetzt den Fall die MAC-Adresse in deinen Logs wäre eine Echte > du wirst darüber höchstwahrscheinlich nie den Besitzer des entsprechenden Stückes Hardware herausfinden, da solche Verkäufe ja (zum Glück) nicht namentlich registriert werden.

Allerdings fällt es mir auch schwer mir vorzustellen, dass du trotz 1. Krankenhausaufenthalt, 2. WPA(2)-Verschlüsselung einfach so verknackt wirst... schon der Hammer...

Hattest du bei der FritzBox "nur" das WLAN an oder evt. den Fernzugang (Zugang zur FritzBox von "draußen" übers Internet) aktiviert?
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 15, 2012 at 05:55:22 (UTC)
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Moin nochmal,

Dur wirfst immer wieder Strafverfahren und Zivilverfahren durcheinander.

Wenn das ein Strafverfahren war: Da kann Dir nichts passieren, weil Du es nciht warst.

Wenn das ein Zivilverfahren war: Solange weiterprozessieren, bis Du an einen Richter kommst, der glücklich verheitratet ist und auch sonst keine schlechte Laune hat. Und in diesem Verfahren ist das keine Strafe, sondern Schadensersatz. Auch da kann man ggf. am Streitwert was drehen.

Und zu Deiner Frage:

Mir hat vor 5 Jahren Mal einer das Auto verdellt. Muß ein Auto mit rotem Lack gewesen sein. Hab ich jetzt eine Chance den Depp zu stellen?

Solange Du keine genauen verbindungsprotokolle hast, sondern nur eine, vermutlich gefakte, MAC-Adresse, isrt das aussichtslos.

Nur wenn Du einen konkreten Verdacht hättest, könnte man da gezielter Nachforschen.

Aber IANAL, daher frag einen Anwalt Deines Vertrauens und such Dir einen Sachversdtändigen, der villeicht besser argumentieren kann, wenn Du überhaupt nioch Geld dafür ausgeben willst.

lks


PS: Dein Rechner war sauber und auch während dieser Zeit aus?
Member: d4shoerncheN
d4shoerncheN Oct 15, 2012 at 07:05:09 (UTC)
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Hallo,

auch ich mus @maretz hier zustimmen.

Fällt mir schwer, auch anhand der Zufälle, diese Geschichte zu glauben. Zudem ist mir auch nicht ganz klar, wieso du sowas hier im Administrator.de-Forum schreibst.

Du sagst das Ganze ist schon fünf Jahre her, die Fritz!BOX nicht mehr vorhanden und zufällig noch die Protokolle im Outlook?

Mal ganz ehrlich, gesetzt dass das "hackende" Notebook damals Neuware war, glaube ich nicht das es jetzt noch den ursprünglichen Besitzer hat. Aber wie schon mehrfach beschrieben, WPA2 zu knacken ist nicht so einfach wie manche im Internet prognostizieren und seine MAC-Adresse zu ändern ist eines der einfachsten Übungen.

Dir wird vorgeworfen, Straftaten begangen zu haben -> Du kannst beweisen, wenn es so war, dass du zu dieser Zeit im Krankenhaus warst und das ist Beweis genug.

Dir wird vorgeworfen, die Fritz!BOX eventuell nicht richtig abgesichert zu haben -> Das müssen Sie dir erst einmal beweisen, dass es so war. Sie klagen dich an, also müssen Sie auch Beweise gegen dich haben. Auf Spekulationen legt denk ich kein Gericht großen Wert.

Nicht das es später noch heißt, eventuell hast du kurzzeitig das Krankenhaus verlassen.

Ich denk mir meinen Teil.

Wünsche dir viel Glück bei deiner Sache und auch wie bereits genannt, ohne Anwalt geht hier nichts.

Gruß
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Oct 18, 2012 updated at 12:58:31 (UTC)
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Moin.
Das WLAN war via WPA und WPA2 mit einem sehr langen Passwort bestehend aus Zahlen und Buchstaben verschlüsselt.
Was hätte man mehr tun können?
Ganz klar: WPA nicht nutzen, sondern nur WPA2! WPA ist nicht mehr sicher, schon sehr lange nicht mehr. Du hast beides angeboten und es reicht, wenn der "Hacker" eines davon knackt, das ist Dein Fehler. WPA2 mit einem starken Kennwort zu brechen, hätte er in keinem Fall geschafft.