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Rechtsgutachten bezeichnet das Leistungsschutzrecht als Verfassungswidrig

Sämtliche Anbieter von Onlineportalen, die Suchmaschinentechnik oder Kommentarmöglichkeiten einbinden, könnten Ziel finanzieller Forderungen in unbekannter Höhe werden. Dieses Risiko können sie nur vermeiden, indem sie diese völlig üblichen Funktionen abschalten.

Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Rechtsgutachten von Professor Alexander Blankenagel und Professor Wolfgang Spoerr von der Humboldt-Universität Berlin. Sie bezeichnen das Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig: Internetnutzer und -unternehmer würden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt, bei den Unternehmern werde zudem die Berufsfreiheit beeinträchtigt.

Trotzdem stand am 28. Februar 2013 das Leistungsschutzrecht auf die Tagesordnung des Bundestages. Nach dem ersten Entwurf der Tagesordnung sollte das Leistungsschutzrecht dann in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

Laut dem Blog Netzpolitik.org wurde das umstrittene Gesetzt nun aber von der Tagesordnung heruntergenommen. "Die nächste Möglichkeit ist erst wieder am Donnerstag, dem 14. März, oder Freitag, dem 15. März", berichtete Markus Beckedahl bei Netzpolitik.org.

Auf die Frage, wann es wieder auf der Tagesordnung des Bundestages steht, teilte der Pressereferat des Bundestages der Webseite Golem.de mit: "Es ist tatsächlich so, dass der Rechtsausschuss dies am 27. Februar 2013 abschließen wird. Doch wann es auf die Tagesordnung gesetzt wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Allerdings bekommen wir immer während der Sitzungswochen Dienstagnachmittag die Änderungen für die laufende Woche."

Gruß
Frank

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Printed on: April 19, 2024 at 19:04 o'clock