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Deutscher Bundestag beschließt Leistungsschutz für Presseverlage

Das Gesetz ist verabschiedet. Der Bundestag ist den Verlagen auf den Leim gegangen. Er hat heute das Leistungsschutzrecht (das Monopolrecht für Presseverlage) mit 293 zu 243 Stimmen verabschiedet. Mir fehlen fast die Worte, daher zitiere ich ein paar Politiker und Sprecher zu der Entscheidung:

Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen):

Das Gesetz helfe "keinem Verlag, keiner Journalistin und keinem Journalisten". Es handele sich lediglich um ein Beschäftigungsprogramm für Juristen. "Wir als Gesetzgeber können die Probleme nicht an die Rechtsprechung outsourcen", erklärte von Notz weiter. Das Gesetz wirft neue Fragen auf, ist in sich widersprüchlich und unausgereift

Dr. Petra Sitte (Die Linke):

Der große Medienkonzern Springer ruft, und fast das ganze Regierungslager springt. ... Sie geben Medienkonzernen einen weiteren Machtvorteil gegenüber Journalisten, ich gratuliere zu dieser Leistung. .. Das Gesetz stärke die Starken und schwäche die Schwachen.

Brigitte Zypries (SPD) meinste dazu:

Das wirklich Schwierige an dem Gesetz sei, dass es als Verbotsrecht ausgestaltet wurde. Suchmaschinen dürften die Texte nicht mehr verlinken und nicht mehr anzeigen, wenn keine Vereinbarung getroffen sei zwischen Verleger und Suchmaschinenbetreiber. Das bedeute eben auch, dass jeder, auch ein Kleingewerbler, der seine Produkte im Internet auffindbar machen möchte, Lizenzverträge abschließen müsse.

Karsten Wenzlaff vom Institut für Kommunikation in sozialen Medien:

Nicht mehr die Vielfalt der Presselandschaft, sondern die Erhaltung des Geschäftsmodells der Printzeitung ist mittlerweile Staatsräson.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43192540_kw09_de_leis ...

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Printed on: April 25, 2024 at 20:04 o'clock