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Beendigung des Dienstleistungsverhältniss rechtliche Fragen

Hallo Leude,

mal folgende Frage:

Ich habe mit einem Kollegen ein interessantes Gespräch geführt. Seine Firma soll bei einem neuen Kunden den alten Dienstleister ablösen.

Der hat neben der Systembetreuung auch Brief- und Rechnungsvorlagen erstellt, Briefbogen Layouts und Werbeanzeigen entworfen.

Ausserdem hat er eine Miniwebseite erstellt.

Die Dienstleistung wurde zwar wohl bezahlt, jetz beruft sich der alte Betreuer aber darauf, dass die Rechte an Logos, Briefbögen und Webseite trotzdem bei Ihm liegen. Daher hat er wohl sämtliche Vorlagen und Layouts vom Kundenserver genommen und die Webseite offline geschalten.

Ist das rechtlich tatsächlich haltbar. Im Zusammenhang mit einer Webseite habe ich das schon gehört. Falls eine Zusammenarbeit beendet wird, liegen die Rechte für die Webinhalte beim Dienstleister und müssen dem Kunden nicht ausgehändigt werden, auch wenn alles bezahlt ist..

Kennat sich jemand damit aus, würde mich mal so am Rande interessieren, ist sicherlich nützliches Wissen.

Greetz

Der Lehrling

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Printed on: April 16, 2024 at 07:04 o'clock

Mitglied: 110135
110135 Apr 26, 2013 at 08:53:27 (UTC)
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Hallo,

vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/muss-eine-agentur-rohdaten-und-druckvor ...

Ich hatte vor einiger Zeit ein ähnliches Problem - leider musste im Endeffekt alles neu erstellt werden, da der Kunde auch nur "Flyer" bzw. eine Homepage wollte - und sich nie gedanken um das eigentliche Logo, etc gemacht hat.

Gruß,
Florian
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Apr 26, 2013 updated at 09:22:10 (UTC)
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Das ist hier keine Plattform für juristische Beratungen. Das Problem kann durch einfaches Lesen des Dienstleistungsvertrages und der AGB geklärt werden. Wenn der Auftraggeber Tölpel genug war, hat er nicht einmal das Recht, dass corporate design weiter zu nutzen. Ab zum Anwalt ...

LG, Thomas
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Apr 26, 2013 at 09:30:12 (UTC)
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Die Antwort ist ganz einfach:

Das sollte alles im Vertrag stehen und kann notfalls mit Hilfe von Juristen geklärt werden, die da auch fundiertere Auskunft als wir geben können.

Je nachdem was genau vereinbart war, kann an die Unterlagen bekommen (oder auch nicht). Nicht umsonst bekommen rechtsverdreher geld um so etwas auseinanderzudröseln.

lks
Member: nEmEsIs
nEmEsIs Apr 26, 2013 at 16:24:39 (UTC)
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Hi

Lustig wird es wenn der Dienstleister sich die Markenrechte hat sichern lassen für die Logos dann kann der neue Dienstleister gleich neue Logos entwerfen ist sicher billiger als ne Markenlizenz beim alten Dienstleister.

MfG Nemesis
Mitglied: 108012
108012 Apr 26, 2013, updated at Apr 27, 2013 at 10:04:16 (UTC)
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Hallo,

hol Dir einen Rechtsbeistand oder Anwalt der fach- und Sachkundig ist!

Ist das rechtlich tatsächlich haltbar.
Wer hat wen, und wann für was genau bezahlt?

Im Zusammenhang mit einer Webseite habe ich das schon gehört.
Hören und sagen und lesen sind alles andere Sachen als Schreiben.
Wer schreibt der bleibt!

Falls eine Zusammenarbeit beendet wird, liegen die Rechte für die Webinhalte beim Dienstleister und müssen dem Kunden nicht ausgehändigt werden, auch wenn alles bezahlt ist..
Wer hat wen und wann wofür und was auch immer bezahlt und wo wurde das schriftlich festgehalten?


Kennat sich jemand damit aus, würde mich mal so am Rande interessieren, ist sicherlich nützliches Wissen.
Ja ein Rechtsanwalt der in diesem Gebiet tätig ist.

Gruß
Dobby


P.S.
Da Du ja jetzt schlauer bist kann man natürlich auch eine Medien Agentur, einen befreundeten Designer oder sonst irgend wen beauftragen
der einem neue Logos und alles andere benötigte fertig macht und man schreibt eben bei diesem Geschäft explizit in den Vertrag das man
auch die oder eben alle Rechte an diesen Sachen erwirbt und gut ist es. Alles andere ist nur Zeit und Geld Schinderei bzw. Verschwendung.

Den Kunden kann man ja dann erzählen man wollte mal einen Tapetenwechsel anstreben und hat das alte Design nicht mehr für zeitgemäß gehalten
was einem auch ohne Nachfrage jeder sofort glaubt wenn die neuen "Sachen" etwas besser aussehen als die ersten.

Dann hast Du keinen Ärger alles neu und hübsch und der andere ärgert sich und nicht Du.

PP.S.
Die Kosten dafür kann man übrigens von der Steuer absetzen daher empfiehlt sich so etwas immer am Ende eines fiskalische Jahres zu beauftragen.