BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software
Gestern hat der der Bundesgerichtshof (BGH) ein altes und für den Handel mit gebrauchter Software negatives Urteil vom OLG München (OLG, Az. 6 U 2759/07) aufgehoben. Der BGH bestätigt damit den nun erlaubten Handel und Weiterverkauf von gebrauchter Software nach Vorgaben des EuGH.
Software, egal in welcher Form vertrieben, darf von Firmen und Privatpersonen weiterverkauft werden.
Grundlage für die gefällte Rechtsprechung bildet ein Urteil des EuGH vom 3. Juli 2012 (Az. C-128/11). Der Gerichtshof in Luxemburg hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich einmal im Verkehr befindliche Software-CDs ohne Zustimmung des Herstellers weiterveräußern lassen dürfen. Diese Entscheidung wurde nun um Software-Downloads ergänzt. Der EuGH hielt aber fest, dass die Lizenzen nicht aufgeteilt werden dürfen, sondern in der gleichen Anzahl weitergegeben werden müssen, wie sie erstanden wurden.
http://www.computerbase.de/news/2013-07/bgh-erlaubt-weiterverkauf-gebra ...
Software, egal in welcher Form vertrieben, darf von Firmen und Privatpersonen weiterverkauft werden.
Grundlage für die gefällte Rechtsprechung bildet ein Urteil des EuGH vom 3. Juli 2012 (Az. C-128/11). Der Gerichtshof in Luxemburg hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich einmal im Verkehr befindliche Software-CDs ohne Zustimmung des Herstellers weiterveräußern lassen dürfen. Diese Entscheidung wurde nun um Software-Downloads ergänzt. Der EuGH hielt aber fest, dass die Lizenzen nicht aufgeteilt werden dürfen, sondern in der gleichen Anzahl weitergegeben werden müssen, wie sie erstanden wurden.
http://www.computerbase.de/news/2013-07/bgh-erlaubt-weiterverkauf-gebra ...
Please also mark the comments that contributed to the solution of the article
Content-Key: 211825
Url: https://administrator.de/contentid/211825
Printed on: April 25, 2024 at 15:04 o'clock
4 Comments
Latest comment
Zitat von @maretz:
Bis der erste argumentiert das die sw selbst beim direktem verschieben auf eine cd ja für den bruchteil einer sekunde doppelt
existiert und dann nen findiger anwalt darauf klagt...
Bis der erste argumentiert das die sw selbst beim direktem verschieben auf eine cd ja für den bruchteil einer sekunde doppelt
existiert und dann nen findiger anwalt darauf klagt...
Dies wurde, soweit ich weiß, schon von diversen Gerichten "ausdiskutiert" und würde, sofern man nicht im OLG Hamburg klagt, abgewiesen werden.
lks