uridium69
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10 A Stromdose an 16 A Stromkabel und Sicherung

Hallo

Mehr per Zufall entging ich wohl einer grösseren Katastrophe. Gestern morgen als ich in den Serverraum ging, stellte ich nichts sodnerliches fest alles soweit ok, ging dann raus kam ca. 20 Minuten später erneut und stellte einen seltsamen übelriechenden Geruch fest, fand dann schnell raus das es eine Stromdose war, die war schon fast geschmolzen, also sofort Sicherung raus, danach haben wir das kabel entfernt bzw. verkürzt und eine neue 16 Ampere Dose montiert, darum wurde die Dose wohl Feuerheis, die Dose war nur für 10 Ampere ausgelegt, die Sicherung und auch das Zuleitungskabel jedoch für 16 Ampere, da ich Laie bin und kein Elektriker, vermutete dass die 10 Ampere Dose ein richtiger "Flaschenhals" im System war, und es deswegen zur Überhitzung kam, ich habe so grob nachgerechnet was da an Last an der Dose hängt und bin knapp auf 2800 Watt gekommen, (gut gerundet) vermute das es eher etwas tiefer ist so bei 2500 Watt herum)

Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Das Kabel das dran angeschlossen war war auch ein 16 Ampere taugliches Kabel und war auch nie warm oder heiss, nur die Steckdose..Interessant das dort über 14 Jahre Geräte angeschlossen waren, da die Dose (vorher) mehr oder weniger nicht einsehbar war (nur wenn man sich fast flach auf den Boden legte) schmolz die wohl schon länger vor sich hin bis es gestern wohl zum grossen Knall gekommen wäre....

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Member: hcfel1
hcfel1 Sep 03, 2013 at 13:36:33 (UTC)
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Hallo

1,5mm² (Leitungslänge unter 20m) kannst du mit 16A absichern, entsprechende Steckdose vorrausgesetzt
16A*230V=3680Watt soviel zur Theorie, je nach Region und lokaler Gebäudeverkabelung schwankt die Spannung von 220-240V


Durch deine Nase hast du vermutlich einen Brand vermieden ;)

Lg
Member: chiefteddy
chiefteddy Sep 03, 2013 at 14:02:41 (UTC)
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Hallo,

das Problem ist nicht die "nur" für 10A zugelassene Steckdose. Natürlich sollte die Elektroinstallation vorschriftsmäßig sein und bei 16A Absicherung auch der "Rest" für diese Stromstärke ausgelegt sein.

Die von Dir ermittelten 2,8kW Leistung werden doch nicht in der Steckdose (in Wärme) umgesetzt, sondern in den angeschlossenen Geräten.

Bei dieser Leistung fließen ca 12A durch die "Leitung". Wenn nun durch Alterung und unzureichende Wartung der Übergangswiderstand an den Klemmstellen in der Steckdose von 0,1 Ohm auf 1,1Ohm steigt, werden dort 12W (12A x 1Ohm) zusätzliche Leistung in Wärme umgesetzt! Das ist Dein Problem.


Interessant das dort über 14 Jahre Geräte angeschlossen waren, da die Dose (vorher) mehr oder weniger nicht einsehbar war (nur wenn man sich fast flach
auf den Boden legte) ...


Ortsveränderliche Elektrogeräte (zB. Verlängerungskabel, 3fach-Verteiler, Kaltgeräte-Kabel, Desktop-PC´s usw.) müssen halbjährlich bis 2-jährig einer Prüfung unterzogen werden. Ortsfeste Elektoinstallationen (Steckdosen, Abzweigdosen, Verteiler usw.) alle 4 Jahre.

http://www.vbg.de/apl/uvv/4/5.htm

Wann wurde denn eure Elektroinstallation das letzte mal von einer Elektrofachkraft geprüft? Dabei muß zB. jede Schraubverbindung (Klemmstelle) auf ihre Festigkeit überprüft werden (d.h. "nachgezogen" werden). Dann wär das nicht passiert.

Da das anscheinend nicht gemacht wurde, ist nicht nur sträflicher Leichtsinn, sondern in DE auch ein Verstoß gegen geltendes Recht. Und damit verliert ihr auch den Versicherungsschutz!

Jürgen
Member: Cthluhu
Cthluhu Sep 03, 2013 at 14:50:22 (UTC)
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HI,

Dort steht wörtlich "auf ordnungsgemäßen Zustand" prüfen. Wo ist dieser ordnungsgemäße Zustand definiert?
Der reicht ja von "Steckdose ist noch nicht von der Wand gefallen" bis zu
Dabei muß zB. jede Schraubverbindung (Klemmstelle) auf ihre Festigkeit überprüft werden (d.h. "nachgezogen" werden).

mfg

Cthluhu
Member: chiefteddy
chiefteddy Sep 03, 2013 at 16:02:41 (UTC)
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Der Link verweist auf eine Unfall-Verhütung-Vorschrift und bezieht sich auf die "anerkannten Regeln der Technik". Das sind zB. Normen (DIN VDE 0100 um mal eine Gruppe zu nennen).

An elektrischen Installationen darf nur eine anerkannte Elektrofachkraft arbeiten. Was das ist, steht in einer Norm oder Vorschrift
(oder bei WiKi http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft ). Die hat die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Werkzeuge/Meßgeräte, die eine solche Beurteilung ermöglichen, d.h. die weiß was ein "ordnungsgemäßer Zustand" ist.

Und wenn Du es so genau wissen willst, in der Installationsanleitung für Deine Steckdose hat der Hersteller, falls es sich um Schraubklemmen und nicht um heute übliche Federklemmen handelt, die notwendigen Anzugsdrehmomente aufgelistet (dazu ist er nach dem Gerätesicherheitsgesetz verpflichtet).

Deiner Fragestellung entnehme ich, dass Du nicht vom (Elektro-) Fach bist. Also im eigenen Interesse: Finger weg vom Strom!!!

Die Geschäftsführung ist, persönlich haftend, für die Einhaltung der Arbeitschutz- und Sicherheitsvorschriften zuständig. Also auch für die Einhaltung der Prüfintervalle bei der Elektoinstallation. Bei einer Überprüfung durch die zuständige Berufsgenossenschaft gibt es sonst richtig Ärger. Die verstehen da keinen Spaß!

Und wenn es wirklich brennt, zahlt keine Versicherung. Da hilft auch keine Klage vor Gericht.

Jürgen
Member: Cthluhu
Cthluhu Sep 03, 2013 at 16:19:22 (UTC)
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Hi,

Nein, ich bin keine Elektrofachkraft. Darum war ich umsomehr verwundet, was es da für Regeln gibt. Ich kenne keine Firma die regelmäßig ihre Steckdosen und Verteiler zerlegen lässt nur um die Anzugsdrehmomente der Kontakte zu überprüfen.
Da könnte ja immer jede Brandschutzversicherung aussteigen, weils keiner alle Überprüfungen gemacht hat.

mfg

Cthluhu
Member: pieh-ejdsch
pieh-ejdsch Sep 03, 2013 at 16:44:07 (UTC)
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moin Jürgen,

Die EF hat ja schliesslich dokumentiert, an welchen Kabel; Gerät oder Dose (welche auch im Inventar der Firma aufgeführt ist), das das Prüfsiegel bis soundsovielten an Teil "XY - Inventar-Nr:##" nach der Prüfung angepappt wurde.

Gruß Phil
Member: chiefteddy
chiefteddy Sep 03, 2013 updated at 17:12:25 (UTC)
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Das ist nicht nur im gewerblichen Bereich üblich und vorgeschrieben. Auch im privaten Wohnumfeld ist diese Vorschrift bindent. Wenn Du Eigentümer des selbst genutzten Wohnraums bist, mußt Du Dich alleine darum kümmern. Wenn Du nichts machst, steigt Dir keiner auf´s Dach. Aber im Schadensfall zahlt die Versicherung nicht. Hast Du Wohneigentum vermietet, mußt Du es machen. Und gewebliche Wohnungsvermieter sowieso.

http://www.elektro-voesch.de/PDF/E-CHECK_Richtlinie_2009%282%29.pdf

Bei mir war die Prüfung in der Wohnung im letzen Jahr.

Und nur weil Du es nicht kennst/ weißt, heißt das ja nicht, dass man es nicht macht oder machen muß. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen (50 Mitarbeiter) der Kälte-Klima-Technik. Bei uns wird regelmäßig geprüft. Jetzt ist die Prüfung der orstfesten Installation fällig und wird einem Elektrohandwerksbetrieb übertragen. Für die ortsveränderlichen Geräte machen wir die Prüfung selber. Wir haben 3 "Elektrofachkräfte", die die Prüfung organisieren und überwachen. Durchführen tut es ein Lehrling im Rahmen seiner Ausbildung zum Elektriker.

Wenn unsere Monteure auf eine große Baustelle kommen, werden die prüfpflichtigen Werkzeuge (zB. Leitern, Bohrmaschienen, Kabeltrommeln) auf Einhaltung der Prüffristen durch den örtlichen Arbeitsschutzverandwortlichen der Bauleitung überprüft. Und wenn da etwas nicht stimmt, können unsere Leute gleich wieder kehrt machen und kommen nicht auf die Baustelle.

Am Ende trägt der Unternehmer/ Betreiber die Verantwortung. Entweder er hält die Vorschriften ein und läßt Prüfen. Oder er geht das Risiko ein, das jemand zu Schaden kommt (und er in den Knast geht - grob fahrlässige Körperverletzung oder Totschlag) oder materieller Schaden nicht versichert ist.

Hier ein Bsp. aus meiner Heimat, wo eine marode Elektroanlage und ein fehlender Nachweis der Prüfungen zum wirtschaftichen Aus einer Gaststätte führte:

http://www.ahgz.de/regional-und-lokal/jetzt-wieder-belebt-das-ausflugsl ...

http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/990039_Brandruine-Jaege ...


Jürgen
Member: chiefteddy
chiefteddy Sep 03, 2013 at 17:11:59 (UTC)
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Wenn Du mir noch auf die Sprünge hilfst, was "EF" bedeutet?

Jürgen
Member: pieh-ejdsch
pieh-ejdsch Sep 03, 2013 at 17:23:14 (UTC)
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ElektroFachkraft
Member: chiefteddy
chiefteddy Sep 03, 2013 at 17:44:44 (UTC)
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Danke.

Sicher wurde bei Erstellung der Elektroinstallation in diesem Gebäude eine Prüfung bei Erst-Inbetriebnahme gemacht. Aber anscheinend die nächsten 14 Jahre nichts! Und damit sind sämtliche Prüfprotokolle hinfällig und der Errichter der Anlage "aus dem Schneider".

Und das ist sträflicher Leichtsinn. Wer sagt denn, das die Schutzmaßnahmen gegen Körperdurchströmung noch funktionieren (FI-Schutzschalter, Erdung usw.). Beim nächsten mal Kaffeemaschine anmachen liegt vielleicht jemand Tod daneben. Und dann ist das Geschrei groß.

Unternehmer haben nicht nur das Recht, den Gewinn einzusacken. Sie haben auch die Pflicht, Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Jürgen