killtec
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Studie: Elektronische Dokumente als Beweismittel zulässig

"Studie: Elektronische Dokumente als Beweismittel zulässig"
D.h. Originale Dokumente können in ein DMS archiviert und anschließend die Papierform vernichtet werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Elektronische-Dokumente-a ...

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 06:03 Uhr

Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 31.10.2013 aktualisiert um 12:45:48 Uhr
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Moin,

Wichtig:

In Nürnberg wurden dazu 14 Gerichtsverhandlungen mit echten Richtern und Sachverständigen simuliert

Das ist was ganz anderes als echte Gerichtsverhandlungen und sagt nur etwas über die Richter aus, die da "mitgespielt" haben. Auf lange Sicht wird es zwar darauf hinauslaufen, daß elektronisch archivierte Dokumente auch anerkannt werden müssten, bis das aber der Fall ist, werden vermutlich noch einige Instanzen durchlaufen werden müssen.

Also noch die alten Belege lieber in große Kartons werfen und aufheben, statt diese zu entsorgen.

lks
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 31.10.2013 um 13:40:14 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Moin,

Wichtig:

> In Nürnberg wurden dazu 14 Gerichtsverhandlungen mit echten Richtern und Sachverständigen simuliert

Das ist was ganz anderes als echte Gerichtsverhandlungen und sagt nur etwas über die Richter aus, die da
"mitgespielt" haben. Auf lange Sicht wird es zwar darauf hinauslaufen, daß elektronisch archivierte Dokumente
auch anerkannt werden müssten, bis das aber der Fall ist, werden vermutlich noch einige Instanzen durchlaufen werden
müssen.

Also noch die alten Belege lieber in große Kartons werfen und aufheben, statt diese zu entsorgen.

lks

Kann hier nur beipflichten, auch, wenn es etwas in "die richtige" Richtung zeigt.
Mitglied: C.R.S.
C.R.S. 31.10.2013 um 15:27:03 Uhr
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Zitat von @killtec:
"Studie: Elektronische Dokumente als Beweismittel zulässig"
D.h. Originale Dokumente können in ein DMS archiviert und anschließend die Papierform vernichtet werden.

Dabei bleibt es das eigene unternehmerisches Risiko, ob die Digitalkopie anerkannt wird und welche Differenzen die Digitalkopie ggf. gegenüber dem Original aufweist. So teuer kann Archivraum meines Erachtens gar nicht sein.


Das Ergebnis: Je sorgfältiger ein Dokument eingescannt worden war, desto glaubwürdiger stufte der Richter die Dateien ein.

Die Würdigung digitaler Beweismittel im Gerichtssaal nach einer solch esoterischen Logik ist verfehlt.
In Eigenregie, ohne gesetzliche Grundlage und ohne forensische Expertise, öffnet die Justiz damit ein weiteres, nicht überblicktes Spielfeld für zivilprozessualen Betrug und strafrechtliche Fehlentscheidungen.