rehlus
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Eigenentwicklung, Betriebserfindung - Wer hat Erfahrungen bzgl. Monetarisierung, rechtliche Begebenheiten?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und möchte erstmal alle freundlich begrüßen! Danke im Voraus auch für euren Input.

Ausgangspunkt meiner Frage:

Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 300 Mitarbeitern. Unser Hauptgebiet sind Sicherheitsleitstellen von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Für diese liefern wir auch Server / Clientsysteme auf denen Spezialsoftware von uns installiert und konfiguriert wird. Dieser Prozess war bis dato mit viel manueller Arbeit verbunden, sprich: Betriebssystem manuell installieren, Softwarepakete aufspielen, installieren, Konfigurationsdateien individuell pro Rechner anpassen, Prüfprotokoll (aus Qualitätssicherungszwecken Pflicht) mit Hardware/Softwareinventar manuell erstellen.

Meinen Chef habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Möglichkeit habe, dies durch eine Eigenentwicklung stark zu vereinfachen. Ich habe mich dann daran gemacht Lösungen dafür zu finden. Erster Schritt war die Einführung von OPSI um die Betriebssysteminstallation / Updates / Treiber zu automatisieren. Nach erfolgreichen Testen habe ich im zweiten Step ein System entwickelt, dass man über eine Weboberfläche steuern kann und folgendes macht:

  • Verwaltung von Softwarepaketen die auf den Rechnern installiert werden sollen
  • Verwaltung von Konfigurationstemplates dieser Softwarepakete (INI, XML etc.)
  • Vorkonfiguration von Rechnern (Welche Software, Welche Einstellungen etc.)
  • Automatische Installation und Konfiguration der Rechner nach Abschluss der OPSI Installation
  • Automatisches Erstellen des firmenspezifischen Prüfprotokolls (WMI Inventarisierung)
  • Komplette Dokumentation der Arbeitsschritte in der Fertigung
  • Verwaltungsoberfläche für alle Kunden und die Geräte beim Kunden (Stichwort ITIL Configuration Management)

Die Tests die ich zusammen mit meinem Chef und den anderen Fachabteilungen waren erfolgreich und wir konnten feststellen, dass wir pro Rechner nun ca. 3-5 Stunden Arbeitszeit einsparen (+ Nebeneffekte wie Standardisierung, erweiterte Dokumentation etc.)

Die Entwicklung der Software habe ich 50/50 in der Arbeitszeit und auf Eigeninitiative zuhause erledigt. Die Idee für die Umsetzung stammt von mir. Wir haben ca. 600-700 Server/Clients pro Jahr aufzusetzen.

Nächste Woche werden wir das ganze der Geschäftsführung vorstellen, dort will ich natürlich auch für meine Arbeit und die Idee bezahlt werden.
Was ist üblich für Betriebserfindungen? Welchen rechtlichen Anspruch habe ich?

Vielen Dank euch!

Content-Key: 251439

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Printed on: April 23, 2024 at 20:04 o'clock

Member: chiefteddy
Solution chiefteddy Oct 09, 2014 updated at 10:58:20 (UTC)
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Hallo,

zum ersten der obligatorische Hinweis, dass es hier keine Rechtsberatung gibt.

Aber zum Kern der Frage: Den Begriff "Betriebserfindung" gibt es nicht! Der formale Anspruch an eine Erfindung ist bei der beschriebenen Leistung auch nicht gegeben (Erfindungshöhe nicht gegeben) -> Ich habe das vor ca 10 Jahren in der IT-Abteilung von BMW auch schon mitentwickelt und betreut (ca. 65000 PCs weltweit).

Selbst wenn es eine Erfindung wäre, gehörte sie dem Arbeitgeber, da sie aus der Arbeitsaufgabe in der Arbeitszeit und mit Billigung des Arbeitgebers entstanden ist.

Wenn ich das richtig verstehe, ist Deine erbrachte Leistung Bestandteil Deiner Arbeitsaufgabe und wurde (zum Teil) auch in der Arbeitszeit erbracht. Damit ist rein formal die Leistung mit dem erhaltenen Arbeitsentgeld abgegolten.

Natürlich kann Dein Arbeitgeber Dir großzügig eine Prämie gewähren. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du aber nicht.

Wie sonst auch, sollte man solche Fragen vor Beginn der Arbeit vertraglich regeln! Betriebsvereinbahrung, Zielprämie oä.

Jürgen
Member: cse
cse Oct 09, 2014 at 11:38:42 (UTC)
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Hi,

kann dem Chief nur zustimmen. Wenn deine Firma mies ist, sagen nur "Danke!".
Dass du in deiner Freizeit daran gearbeitet hast, wird die im schlimmsten Fall kalt lassen.

Solltest dir in dem Fall was neues Suchen, meine ich. Denn du wirst nicht geschätzt.

Ansonsten halt die Zeit nehmen die du in der Freizeit gearbeitet hast * Stundenlohn (+x% eventuell) = deine Prämie die du dir wünscht. Betonung liegt auf "wünscht". (Achtung: eine Einmalprämie führt zu hoher Steuerlast, solltest du mit einrechnen, sonst hast du nach meiner Formel dann weniger netto/h als bei normaler Bezahlung.)

Aber du kannst sicher aufzeigen was so im Jahr eingespart wird an Geld und solange das weit über deiner Prämie liegt (wovon auszugehen ist) könnte es sein, dass die darauf eingehen. Mal davon ab dass kein Unternehmen gern einen Innovationstreiber verprellt.

grüße!
Member: Pjordorf
Pjordorf Oct 09, 2014 at 17:49:55 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @rehlus:
Ich arbeite in einem Unternehmen
Und? Hat dein Chef dich nicht auch deswegen eingestellt um mit dein Wissen und deiner Tatkraft Arbeitsabläufe im Betrieb zu optimieren / Automatisieren? Wenn dein Arbeitgeber in Fair ist, wirst du nicht leer ausgehen, aber bedenke "Es gehört zu dein Job"... Ich kennen Arbeitnehmer welche so etwas in ihrer reinen Freizeit, ihren eigenen Werkzeugen, ihren eigenen Geld alles vorfinanziert haben und als es dem AG als Kaufobjekt einer anderen Firma ihm angeboten wurde, schlichtweg abgelehnt hat mit "brauchen wir nicht" obwohl innerbetrieblich alle einer anderen Meinung waren....face-smile

Was ist üblich für Betriebserfindungen?
Dein Gehalt.....

Welchen rechtlichen Anspruch habe ich?
Das kann dir nur ein Rechtsberater deines Vertrauens dir sagen (aber ob es dann so kommt.... Das entscheidet dann ein Gericht....)face-smile

Gruß,
Peter
Member: wiesi200
wiesi200 Oct 09, 2014 at 18:09:07 (UTC)
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Hallo,

also ich würd mich den anderen anschließen wollen.
Nagel mich nicht fest darauf aber aus meiner Konstruktionszeit her habe ich es so in Erinnerung.
Alles was nicht tätigkeitsfremd ist und man macht gehört der Firma selbst wenn man das kpl. in Eigenleistung macht hat man keinen Anspruch darauf.

Wenn es aber nicht's mit meiner eigentlicher Arbeit zu tun hat dann ist es was anderes.
Sprich wenn euer Einkäufer privat die Rechnerinstallation massiv vereinfacht hätte und dafür ein Programm entwickelt, dann "müsste" er Anrecht darauf haben.
Bei deinem Fall geht auf gut willen der Firma.