obliterator
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Datenschutz der Arbeitnehmer

Hallo zusammen,
so eben wurde ich in das Büro des Geschäftsinhaber gebeten.
Es geht um eine Mitarbeiteren die seit längerer Zeit querschlägt. Auch mir als IT Leiter ist dieses nicht entgangen...
Nun wurde ich gebeten dem Geschäftleiter Emails und andere Profildaten auszuhändigen.
Da es eine Betriebsvereinbarung gibt, die es verbietet persönlich zu Surfen oder den PC mit persönlichen Daten zu bestücken gehe ich stark davon aus das es das Recht der Firma (Chefs) ist dieses anzufordern. Liege ich damit richtig? Ich persönliche mache es ja weisungsbefugt, somit kann aus Datenschutzgründen ich doch keine Probleme bekommen oder?

Gruß Tommy

Content-Key: 257150

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Printed on: April 19, 2024 at 23:04 o'clock

Member: killtec
killtec Dec 09, 2014 at 11:18:30 (UTC)
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Hi,
Hat eure Firma einen Betriebsrat? Was sagt der dazu?
Komplette Rechtssicherheit können wir dir hier nicht geben, das kann nur ein Anwalt.
Wir machen das z.B. so, dass wenn ein MA die Firma verlässt wir uns das OK dazu schriftlich geben lassen.

Gruß
Member: obliterator
obliterator Dec 09, 2014 at 11:22:53 (UTC)
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Es gibt keinen Betriebsrat. Ich habe gerade mit einem externem Datenschutzbeauftragten telefoniert. Er sagte da ich weisungsbefugt handel kann mir eh nix passieren. Grundsätzlich muss der Arbeitsgeber dann mit konsequenzen rechnen (wenn er falsch liegt).
Ja wenn der MA die Firma verlässt ist aber ja ein anderer Fall. Bei uns geht es eher darum den MA los zu werden :D

Zitat von @killtec:

Hi,
Hat eure Firma einen Betriebsrat? Was sagt der dazu?
Komplette Rechtssicherheit können wir dir hier nicht geben, das kann nur ein Anwalt.
Wir machen das z.B. so, dass wenn ein MA die Firma verlässt wir uns das OK dazu schriftlich geben lassen.

Gruß
Member: killtec
killtec Dec 09, 2014 at 11:30:24 (UTC)
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Also doch verlassen -> im weiteren Sinne ;)

Du solltest dich auf jeden Fall vorher komplett absichern.


Gruß
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 09, 2014 at 11:34:54 (UTC)
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Zitat von @obliterator:

Es gibt keinen Betriebsrat. Ich habe gerade mit einem externem Datenschutzbeauftragten telefoniert. Er sagte da ich weisungsbefugt
handel kann mir eh nix passieren.

Falsch. Wenn Du auf Weisung eeine Straftat gehst, das für Dich als solche hätte erkennbar sein können, so machst Du Dich strafbar. Allein die Frage hier im Forum zeigt schon, daß Du berechtigte zweifel gehabt hast und bist damit schon angreifbar. Und für die Schlaumeier: "Ignorantia legis non excusat.", d.h. selbst wenn man hier vorher absichlicht nicht fragt, ist das auch kein Schutz. face-smile

Grundsätzlich muss der Arbeitsgeber dann mit konsequenzen rechnen (wenn er falsch liegt).

Ja.

Ja wenn der MA die Firma verlässt ist aber ja ein anderer Fall. Bei uns geht es eher darum den MA los zu werden :D

Da sollte man besonders aufpassen udn sich alles schriftlich geben lassen. Sonst bist Du schneller der Buhmann oder Sündenbock, als Dir lieb ist.

Ich würde empfehlen, das im Beisein und mit wissen der Mitarbeiterin oder Ihres Anwalts durchzuführen. Ggf Ihr vorher den Zugang sperren, damit keine Verfälschungen durchgeführt werden können.

Also frag nochmal einen Rechtsverdreher Deiner Wahl.

lks
Member: chiefteddy
chiefteddy Dec 09, 2014 updated at 11:46:02 (UTC)
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Hallo,

da man nicht verhindern kann, dass private Mails an die Firmenadresse gesendet werden, auch wenn man selber keine privaten Mails verschickt, ist IMMER davon auszugehen, das im Postfach private (also geschützte) Kommunikation liegt. Damit greift IMMER der Datenschutz.

Als "Fachmann", der Du als Admin ja bist, mußt Du alle für Deine Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften kennen und befolgen! Da hilft auch kein "Befehlsnotstand"!! Was verboten ist ist verboten. Im Falle eines Falles wird das Gericht diesen "Befehlsnotstand" bei der Strafzumessung berücksichtigen. Aber strafbar bleibt ein verbotenes Handeln aber immer. Auch dann, wenn der Chef es anweist.

Auf jeden Fall die Anweisung schriftlich geben lassen. Etwaige Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit schriftlich!! dem Chef mitteilen. Und bei der Umsetzung der Weisung immer das 4-Augen-Prinzip nutzen (also einen Zeugen).

Ansonsten auch von mir der Hinweis, Rechtsanwalt fragen.

Jürgen
Member: obliterator
obliterator Dec 09, 2014 at 12:16:26 (UTC)
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Oha gut das ich meine Bedenken doch geäußert habe.
Bisher habe ich noch nix unternommen aber dem Chef drauf hingewiesen das es rein technisch natürlich möglich ist.
Laut dem Anwalt des Chefs sei es Firmen Eigentum und somit dürfte der Chef die Daten anfordern. Ich bin ganz ehrlich von dem rechtlichem Aspekt habe ich nicht wirklich die Ahnung.


Zitat von @chiefteddy:

Hallo,

da man nicht verhindern kann, dass private Mails an die Firmenadresse gesendet werden, auch wenn man selber keine privaten Mails
verschickt, ist IMMER davon auszugehen, das im Postfach private (also geschützte) Kommunikation liegt. Damit greift IMMER der
Datenschutz.

Als "Fachmann", der Du als Admin ja bist, mußt Du alle für Deine Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften
kennen und befolgen! Da hilft auch kein "Befehlsnotstand"!! Was verboten ist ist verboten. Im Falle eines Falles wird
das Gericht diesen "Befehlsnotstand" bei der Strafzumessung berücksichtigen. Aber strafbar bleibt ein verbotenes
Handeln aber immer. Auch dann, wenn der Chef es anweist.

Auf jeden Fall die Anweisung schriftlich geben lassen. Etwaige Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit schriftlich!! dem Chef
mitteilen. Und bei der Umsetzung der Weisung immer das 4-Augen-Prinzip nutzen (also einen Zeugen).

Ansonsten auch von mir der Hinweis, Rechtsanwalt fragen.

Jürgen
Member: departure69
departure69 Dec 09, 2014 updated at 13:03:03 (UTC)
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@tommy1983:


Zitat von @chiefteddy:

Auf jeden Fall die Anweisung schriftlich geben lassen. Etwaige Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit schriftlich!! dem Chef
mitteilen
.
Jürgen


Das hier von @chiefteddy sind die wichtigsten Sätze in dieser Angelegenheit. Du bist gegenüber Deinem Chef in einem Über-/Unterordnungsverhältnis. wenn der Chef etwas befiehlt, mußt Du spuren, auch, wenn's rechtswidrig ist. Damit Dein Arbeitsverhältnis, Dein Führungszeugnis und letztlich auch Dein persönliches Befinden dazu bei dieser Aktion heil bleibt:

- Weisung schriftlich geben lassen

- rechtl. Information(en) einholen, ggf. sogar über professionellen Rechtsbeistand (Anwalt), evtl. auch hier: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/GesetzeVerordnungen/BD ...

- kommt dabei heraus, daß die Weisung rechtswidrig ist, der Weisung schriftlich, aber gegen schriftliche Empfangsbekenntnis widersprechen (nennt man "remonstrieren", Empfangsbekenntnis deshalb, damit Du beweisen kannst, daß Du remonstriert hast) aber trotzdem ausführen (Chef befiehlt)!

Schneider frei.


Grüße

von

departure69
Member: goscho
goscho Dec 09, 2014 at 16:02:25 (UTC)
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Mahlzeit
Zitat von @chiefteddy:
da man nicht verhindern kann, dass private Mails an die Firmenadresse gesendet werden, auch wenn man selber keine privaten Mails
verschickt, ist IMMER davon auszugehen, das im Postfach private (also geschützte) Kommunikation liegt. Damit greift IMMER der
Datenschutz.
Das ist so nicht korrekt.
Es gibt hier 2 sich gegenüberstehende Interessen, einmal das des Datenschutzes des Arbeitnehmers und andererseits das der Firma.
Es gibt hier auch unterschiedliche Urteile zu.
Ansonsten auch von mir der Hinweis, Rechtsanwalt fragen.
Das sollte man in jedem Falle tun.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 09, 2014 at 16:26:29 (UTC)
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Zitat von @goscho:

Mahlzeit
> Zitat von @chiefteddy:
> da man nicht verhindern kann, dass private Mails an die Firmenadresse gesendet werden, auch wenn man selber keine privaten
Mails
> verschickt, ist IMMER davon auszugehen, das im Postfach private (also geschützte) Kommunikation liegt. Damit greift
IMMER der
> Datenschutz.
Das ist so nicht korrekt.
Es gibt hier 2 sich gegenüberstehende Interessen, einmal das des Datenschutzes des Arbeitnehmers und andererseits das der
Firma.
Es gibt hier auch unterschiedliche Urteile zu.


Abgesehen davon läßt sich das duch eine einfache Dienstanweisung auflösen:

Alle privat erhaltenen Mail sind umgehend zu löschen, ggf nach einer Weiterleitung an die Privatadresse oder einer benachtrichtigung des Absenders, daß er die falsche mailadresse erwischt hat.

Soltle natürlich vor so einen Vorfall geklärt worden sein.

lks
Member: chiefteddy
chiefteddy Dec 09, 2014 at 16:41:00 (UTC)
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Hallo @Lochkartenstanzer,

und was machst Du wenn die private Mail wärend Deines Urlaubs in Dein Postfach trudelt?

So einfach ist die Sache nicht!

Jürgen
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 09, 2014 updated at 16:45:01 (UTC)
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Zitat von @chiefteddy:

Hallo @Lochkartenstanzer,

und was machst Du wenn die private Mail wärend Deines Urlaubs in Dein Postfach trudelt?

In dieser Zeit hat man eine Vertretung, die die Mail sichtet und ggf. löscht. face-smile

Da das ein Firmenaccount ist, sollte das ohne Problem möglich sein.

lks
Member: chiefteddy
chiefteddy Dec 09, 2014 at 16:50:13 (UTC)
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Hallo @gosch,

ausspähen des Postfaches oder der Festplatte eines Arbeitnehmers zum Zwecke des Findens von Kündigungsgründen unter Verletzung des Datenschutzes ist vor deutschen Arbeitsgerichten ein absolutes "no go".

Damit ein Gericht so etwas toleriert, muß es schon um Werkspionage, Kinderpornographie oä. gehen.

Jürgen
Member: chiefteddy
chiefteddy Dec 09, 2014 updated at 17:07:10 (UTC)
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Hallo @Lochkartenstanzer,

so einfach ist das eben nicht! Das löschen einer eMail ist vergleichbar mit dem entfernen eines Briefes aus einem fremden Briefkasten am Hauseingang. Beides ist verboten und strafbewehrt.

Es ist ja schon rechtlich problematisch, wenn du in deiner Firewall einen Spamfilter oder eine Anti-Viren-Software betreibst. Du darfst betroffene Mails nicht einfach löschen. Du mußt die betroffene Mail in "Quarantäne" nehmen und den Empfänger darüber informieren. Der Empfänger muß dann die Möglichkeit haben, diese Mail zu sichten.

Jürgen

PS: Im vorliegendem Fall wird es ja nicht um "dienstliche" Mails gehen. Dort wird nichts abmahnwürdiges zu finden sein. Hier geht es gezielt um nicht-dienstliche Kommunikation. Also privat!
Member: goscho
goscho Dec 09, 2014 at 21:47:43 (UTC)
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Zitat von @chiefteddy:

Hallo @Lochkartenstanzer,
Jürgen

PS: Im vorliegendem Fall wird es ja nicht um "dienstliche" Mails gehen. Dort wird nichts abmahnwürdiges zu finden
sein. Hier geht es gezielt um nicht-dienstliche Kommunikation. Also privat!

Nicht zwingend, es soll schon Leute gegeben haben, die wichtige dienstliche Mails unbearbeitet zurückgelassen haben.
Member: BernhardMeierrose
BernhardMeierrose Dec 09, 2014 at 21:51:10 (UTC)
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Moin,

grundsätzlich auch von mir der Hinweis : Anwalt fragen face-smile
Ein wichtiger Punkt bei der Untersagung von privater EMail/Internet-Nutzung ist die Frage, ob das regelmäßig vom Unternehmen umgesetzt wird (also Stichprobenhafte Kontrolle, öfters mal wieder drauf hinweisen, etc) sonst läuft man als Unternehmen schnell in die "Duldung" rein und dann gilt es plötzlich als "nicht untersagt" mit allen daraus resultierenden Konsequenzen ( TKG zieht, TMG zieht, etc.)

Aber die Frage bleibt eh, was da genau gefunden werden soll, um eine Kündigung zu ermöglichen. Das müssten schon echt schwerwiegende Verstöße sein, gelegentliche private Nutzung z.B. reicht höchstens für ne Abmahnung. (und wenn man z.B. anhand des Betreffs eindeutig erkennen kann, dass es privat ist, greift schwups wieder das TKG und man darf den Inhalt nicht sichten)

Neben der schriftlichen Absicherung würde ich an Deiner Stelle dem Chef eine PST erstellen, ihm ins Outlook einbinden und das Sichten soll er dann bitteschön selber machen.

Gruß
Bernhard