gigant09
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GMX Mail Adresse, nachvollziehbar wer sich dahinter verbrigt?

Hallo,
folgende Frage: Ist es möglich, über eine GMX Free Mail Adresse nachzuvollziehen wer sich die Adresse beantragt hat, bzw. wer sich hinter der Adresse verbirgt? Auch wenn bei der Anmeldung falsche Daten eingegeben wurden?

Content-Key: 56652

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Printed on: April 23, 2024 at 10:04 o'clock

Member: brammer
brammer May 28, 2007 at 10:35:24 (UTC)
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Hallo,

wenn hinter der Legitimation keine postalische oder persönliche Legitimation steckt, und die Adresse aus einem Internetcafe oder aus einem Firmennetzwerk heraus erstellt wurde, und es hier keine Logfiles, oder das die Adresse älter als 6 Monate ist, dürfte eine Feststellung nahezu unmöglich sein.

brammer
Mitglied: 16568
16568 May 28, 2007 at 11:00:39 (UTC)
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So ist es.
Andere Möglichkeit wäre es, aus empfangenen Emails den Header auszuwerten...


Lonesome Walker
Member: crimson1968
crimson1968 May 28, 2007 at 11:13:36 (UTC)
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Hi,

wie mein Vorredner schon sagte, kann man den Mail-Header auswerten. Soweit der Absender keinen Anonymizer benutzt oder
aus einem Internet-Cafè geschrieben hat, kann man den Provider abfragen (soweit ein Straftatbestand feststeht). Leider bedeutet
dies, dass Du erstmal beweispflichtig bist, soweit es um den anzunehmenden Straftatbestand geht. Das bedeutet Anwalt, etc.

Auch wenn Dich dies nicht weiterbringt: Solltest Du die o.a. Vorbedingungen für einen Tatbestand sehen, solltest Du zur Beweissicherung
den entsprechenden Provider einschalten, um die Beweise zu sichern. Ansonsten löschen diese die Daten nämlich recht zügig (in der Regel
spätestens nach 7-45 Tagen).
Wenn Du "nur" rauskriegen willst, wer da "spammt", sieht's schlechter aus, da bietet sich höchstens noch an, den Verbraucherschutz oder
entsprechende Vereinigungen einzuschalten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Spam einzudämmen.


Gruß,
crimson1968
Member: Torsten72
Torsten72 May 28, 2007 at 11:18:20 (UTC)
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das auswerten der header könnte zumindest in den fällen, in denen kein remailer verwendet wurde zum erfolg führen

http://de.wikipedia.org/wiki/Remailer
Member: gigant09
gigant09 May 28, 2007 at 18:03:13 (UTC)
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Alsol ich fasse nochmal zusammen:

-Die Mail Adresse ist ca. 1 Jahr alt.
-Alle Adressdaten wurden falsch eingegeben.
-Die Mail wurde allerdings von einem per DFÜ verbunden PC eingerichtet und nicht aus nem Internetcafe o.ä..

-> Eine Zuordnung zu eine Person ist also nicht möglich!?

Was hat das mit dem Mail-Header aufsich?
Mitglied: 16568
16568 May 28, 2007 at 18:07:12 (UTC)
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-> Eine Zuordnung zu eine Person ist also
nicht möglich!?

Wieviel Geld ist es Dir wert, das herauszufinden?

Was hat das mit dem Mail-Header aufsich?

Hassu schon mal einen gesehen?
Einfach mal aufmerksam den durchlesen, sollte schon was auffallen...


Lonesome Walker
Member: gigant09
gigant09 May 28, 2007 at 18:22:04 (UTC)
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OK. Ich leg jetzt mal alle Karten auf den Tisch *g*.

Mein Sohn hat sich vor einem Jahr bei GMX ne FreeMail Adresse geholt.
Nun hat er sich bei einem Service Im Inet registriert. In den AGBs waren versteckte Kosten enthalten. Jetzt hat er eine Rechnung über knapp 100 Euronen erhalten (per Post). Bei dem Service hat er seine Mail Adresse eigegeben und die Anschrift meiner Frau, da es sich dabei um Gratisproben handelt. Ich will das ganze nun mit dem Anwalt so stellen, das sich meine Frau da nie registriert hat, was ja auch richtig ist. Das einzige Problem ist halt nur die MailAdresse.
Member: Torsten72
Torsten72 May 28, 2007 at 18:42:27 (UTC)
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Member: brammer
brammer May 28, 2007 at 19:23:43 (UTC)
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Hallo,

solange dein Sohn noch nicht Geschäftsfähig (14 Jahre ist glaube ich die Altersgrenze) war bei Abschluss des "Vertrages" kann dir eigentlich nicht viel passieren.
Desweiteren (siehe den Link von meinem Vorposter) müssen Preisangaben offen und klar erkennbar sein.
Such doch mal nach demjenigen der die Rechnug gestellt hat in einschlägigen Foren, oftmals sind da schon Klagen anhängig oder es werden empfehlungen ausgesprochen die zum Erfolg führen können.
Im Zweifelsfall würde ich die Rechnung aussitzen und nach der ersten Mahnung daraufhinwiesen das du der Rechung widersprichst da kein Vertrag zu stande gekommen ist, denn im Zweifelsfall liegt ja keine Unterschrift vor und somit kein Vertrag (meine Interpretation(!) und bin damit schon zweimal durchgekommen). Außerdem dürfte aufgrund der versteckt formulierten Kosten sowieso kein Vertrag zustende gekommen sein.
Member: gigant09
gigant09 May 28, 2007 at 19:29:40 (UTC)
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Besten Dank. Da weiß ich jetzt bestens Bescheid.
Member: klubbingman
klubbingman Jun 05, 2007 at 18:37:51 (UTC)
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Hallo, geht sogar wenn er unter 18 ist das er nichts bezahlen muss.