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Als Firma Produkte bei Ebay einstellen

Moin Leute,

es gibt jeden Tag was neues...

Nun kam gerade eben mein Chef an, und meinte, wir müssten uns mal eine Möglichkeit überlegen, wie wir unser Lager aufräumen könnten.
Wir sind eine Fensterbau-Firma, und im Laufe der Jahre haben sich natürlich so einige vermessene Fenster angesammelt.
Diese werden i.d.R. dann irgendwo im Lager abgestellt. Und da ist jetzt kein Platz mehr...
Mein Chef stellt sich nun vor, dass wir damit bei Ebay doch bestimmt noch einen kleinen Euro mit verdienen könnten.

Ich selbst habe noch nie was mit Ebay gemacht (ja, solche Leute gibt es tatsächlich noch... face-smile )
Deswegen habe ich nun einige Fragen:

- Welche Besonderheiten muss man beachten (im Vergleich zu einem Privatverkäufer)?
- Wie würde man idealerweise die Bezahlung abwickeln? (Bei Lieferung durch unsere Spedition, bei Selbstabholung...)

- Gibt es generelle Einwände, warum man so etwas NICHT bei Ebay verkaufen sollte?
- Stellt Eure Firma selbst Produkte bei Ebay ein? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?

- Wenn wir unsere Fenster auf regulärem Weg verkaufen (und einbauen), geben wir natürlich eine entsprechende Gewährleistung
--> Gibt es in dieser Richtung Unterschiede, wenn man Produkte über Ebay verkauft?

- ...?


Über Eure Meinungen würde ich mich freuen,

Gruß CeMeNt

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 19:03 Uhr

Mitglied: MagicM
MagicM 19.04.2008 um 12:50:51 Uhr
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Hallo CeMeNt,

ich verkaufe auch bei Ebay für meine Firma alte Klamotten, die wir loswerden wollen. Allerdings nur Sachen, die von der Gewährleistung unbedenklich sind, z.B. original Toner und Fachliteratur.
So verzichte ich lieber darauf, unzählige alte Laserdrucker zu verkaufen, wo ich genau weiß, dass die Trommel nur noch eine begrenzte Lebensdauer hat. In deinem Fall finde ich es sehr schwierig, alte Laden/Lagerhüter, die irgendwo als komplette Fenster fest eingebaut werden, zu verkaufen. Das wird dann sehr schwierig im Gewährleistungsfall, oder?

Seit dem 1. April gelten bei Ebay auch gewissen Pflichtangaben für jede Auktion. Eine Übersicht der rechtlichen Informationen bei Ebay findest Du hier. Wie sonst bei Ebay üblich, liefern wir nur gegen Vorkasse. Eine Rechnung mit MwSt erhält der Käufer dann mit der Ware.
In deinem Fall wäre auch ein Inkasso durch den Frachtführer durchaus denkbar.

Ich kann dir nur den Tipp geben, dass man auf jeden Fall nur von Fachanwälten geprüfte AGBs und ein Widerrufsrecht verwenden sollte.

Falls Du noch weitere Fragen hast, einfach raus damit...

Gruß

M.
Mitglied: Genios
Genios 19.04.2008 um 23:35:04 Uhr
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Einwände gegen Ebay gibts zu Genüge, Abmahnanwälte leider auch und der Aufwand ist nicht unbeträchtlich.

Mein Vorredner hat sich ja bereits dazu geäußert.

Aber mal was anderes, ich bin auf der Suche nach einem Dreh- Kippfenster 2,00 * 1,60 Meter bis 2,15 * 1,65 Meter, nach möglichkeit auf Stulp. Zufällig was da, wenn ja, wo?
Mitglied: CeMeNt
CeMeNt 20.04.2008 um 11:21:28 Uhr
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Hallo Mario und Genios,

ich bin mir nicht sicher, warum das mit der Gewährleistung ein Problem sein sollte.
Die meisten Fenster, die wir da rum stehen haben, sind technisch einwandfrei.
Hatten eben "nur" das falsche Maß. Ansonsten hätten wir es ja genau so eingebaut.

Es kann natürlich auch sein, dass mal irgendeine Beschädigung dran sein könnte.
Aber darauf könnte man dann ja ggf. hinweisen.

Im Grunde genommen suchen wir nach einer Lösung, um ein relativ breites Publikum darauf aufmerksam zu machen, dass wir eben vermessene Fenster auf Lager haben.

Ich denke, dass es nicht so gut kommen würde, wenn wir dass z.B. auf unserer HP veröffentlichen würden. Das würde wohl eher ein negatives Bild auf uns werfen....

@Genios:
Was meinst Du, könnten die Abmahnanwälte denn in unserem Fall abmahnen?
Ich könnte mir vorstellen, das solche Leute z.B. nach Urheberrechtsverletzungen suchen, oder nach Sachen, die eigentlich nicht verkauft werden dürften.
Oder wonach sind die sonst noch aus?

Nach so einem Fenster kann ich mal in der nächsten Woche Ausschau halten.
Ich sag Dir dann noch mal Bescheid...

Gruß CeMeNt
Mitglied: Genios
Genios 20.04.2008 um 11:46:23 Uhr
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Eigentlich ist das alles ein riesiger Krampf und Rechtsberatung ist nicht unbedingt mein Fachbereich, aber was solls.

Abmahnanwälte suchen gerne mal nach Klauseln in AGB's die nicht 100%ig rechtskräftig sind. Bei sowas haben die ne Menge Spass, schreiben einen Brief und stellen direkt mal 250 Euro in Rechnung.

Schau Dir einfach mal ein paar Auktionen von Fensterbauern an, schau mal was die so gemacht haben, in Sachen AGB und Rechtsbelehrung.