jtripperz
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Aktivitätsüberwachung der Nutzung eines PC.

Ich habe einen Kunden, dessen Mitarbeiter auch von aussen per VPN und Remotedesktop auf Ihren PC zugreifen sollen um Home-Office zu machen.

Da dieses erstmal in einen Testbetrieb laufen soll stellt sich mein Kunde die Frage ob der Arbeitnehmer auch wirklich zu den Arbeitszeiten am PC sitzt und für die Kollegen über VoIP auch erreichbar ist.

Ist es möglich oder weiss jemand etwas wie man die aktivität am PC (der ja in der Firma steht und per Remote angesprochen wird) überprüfen oder loggen kann?

Eigentlich muss sowas ja möglich sein, da der PC ja auch von selber merkt wenn keiner mehr was macht und den Bildschirmschoner startet...

Wichtig ist, dass keine überwachung der arbeit stattfinden soll, sondern eigentlich nur, ob die maus bewegt und / oder getippt wird (dabei ist egal was getippt wird)!

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 12:03 Uhr

Mitglied: killtec
killtec 08.09.2014 aktualisiert um 12:25:01 Uhr
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Hi,
ich glaube so etwas ist einfach so nicht zulässig. Was ist denn, wenn er z.b. angemeldet ist, aber gerade eine andere Art der Büroarbeit erledigen muss? z.B. Ablage von Dokumenten. Dann tippt man nicht oder bewegt auch nicht die Maus, Wäre in dem Walle ja fast wie -> arbeitet nicht.

Ansosnten kann man im RDP Server sehen, wer sich wann angemeldet hat und ob die Verbindung aktiv ist.

Gruß
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.09.2014 aktualisiert um 12:40:08 Uhr
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Moin,

cih glaubem, wenn Ihr, bzw der Kunde zu so einem Mittel greifen will/muß, hat er ein grundsätzkliches Problem:

Er hat Mitarbeiter eingestellt, denen er nicht hinreichend vertraut.

Er ist zwar damit nicht alleine, aber er muß sich erstmal bewußt werden, was er will. Wenn er Geld sparen will, weil er Mitarbeiter Zuhause arbeiten läßt, muß er denen auch soweit vertrauen, daß diese ihre Arbeit machen. Man kann durch Erfolgskontrollen (z.B. Aufträge abgearbeitet, Anzahl Kunden befriedigt zufriedengestellt, Anzahl Akten geschreddert abgelegt, etc.) versuchen nachzuvollziehen, ob der Mitarbeiter seine Aufgaben erledigt.

Sobald man aber Mausklicks zählt, kommt man mit diversen Arbeitsschutzgesetzen in Konflikt, was dann ganz arg nach hinten losgehen kann. Abgesehen davon ist die Simulation von Mausklicks durch einen Makrorecorder, der in einer Endlosschleife läuft, geradezu trivial.

Wenn also der Kunde denkt, die Mitarbeiter würden nicht arbeiten, wenn sie zuhause sind, soll er sie halt im Büro bei sich festtackern, wobei körperliche Anwesenheit noch lange nichts darüber aussagt, ob die Arbeit auch erledigt wird.

lks

Nachtrag: IOGraph ist ein lustiges Visualisierungstool.
Mitglied: JTRipperZ
JTRipperZ 08.09.2014 um 13:10:30 Uhr
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Ich verstehe was du meinst.

Wichtig zu wissen ist vielleicht noch, dass die Mitarbeiter (hier der Testarbeiter face-smile ) darüber informiert ist, dass es eine Kontrolle gibt und auch gezeigt wird wie die funktioniert.

Soll halt so sein wie: Chef kann halt jederzeit auch durch die Tür kommen im Büro face-smile

Vll. mach ich das auch mit einer Webcam die einfach angeschaltet wird. So als Chef Spion face-smile

Das ein "Klickbetrug" durchgeführt wird kann immer sein, aber die MA sind imoh nicht in der Lage auch nur daran zu denken ;)

Der Fall der hier besteht ist, dass der MA weiter von der Firma wegziehen will, aber dennoch gerne in der Firma bleiben möchte und nicht jeden Tag ca. 150 Kilometer Arbeitsweg haben möchte.
Daher ist der ausschlaggebende Punkt hier, dass der MA die Wahl hat, und ich versuche eine einvernehmliche Lösung zu finden die Beiden Parteien gerecht werden kann.

Das mit der Aktivität des RDP ist nett, aber leider zeigt der nur an, ob die Verbinund aufgebaut wurde und nicht ob wirklich auch etwas passiert.

Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch alle Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.09.2014 um 13:17:04 Uhr
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Zitat von @JTRipperZ:

Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch alle
Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.

Dann mach ihm skype (oder einen anderen Messenger mit Videofunktion) mit auf seine Kiste udn der Chef soll ihn "anskypen", wenn er ihn überprüfen möchte.

lks
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 08.09.2014 aktualisiert um 15:30:22 Uhr
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Hallo,

dass eine Überwachung der Tätigkeit rechtlich problematisch ist, wurde ja schon dargelegt. Außerdem sind private Vereinbahrungen, die rechtswidrig sind, nichtig. Dh., eine Abmahnung oder Kündigung kann niemals auf Erkenntnissen beruhen, die rechtswidrig erlangt wurden.

Das Bsp. mit dem Büro, wo der Chef jederzeit durch die Tür kommen kann, hinkt gewaltig. Im Büro (Firmengelände) hat der Chef Hausrecht. In der Privat-Wohnung nicht! Er darf nur angekündigt im Home-Office erscheinen.

Hier 2 Links, die sich mit der Telearbeit aus rechtlicher Sicht beschäftigen:

http://www.d-johanning.de/ta_book/html/x63.html

http://www.impulse.de/recht-steuern/was-arbeitsrechtlich-bei-der-telear ...

Überwachungskamera scheidet auch aus, solange Dritte in der Wohnung / Haus leben. Bzw. scheidet generell aus, da die Wohnung zur grundgesätzlich geschützten Privatsphere gehört und nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung überwacht werden darf.

Wenn in Eurer Firma ein Betriebsrat existiert, geht das ganze eh nur mit seinem "Segen" (den er nicht erteilen wird).

Ansonsten kann ich nur @Lochkartenstanzer beipflichten: Telearbeit geht nur bei gegenseitigem Vertrauen. Überwachung vergiftet immer die Atmosphäre.

Jürgen
Mitglied: Saftnase
Saftnase 15.09.2014 um 16:14:54 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

> Zitat von @JTRipperZ:
>
> Ihr merkt, dass es hier um eine Abgesprochene Sache geht an der beide Seiten Ihre Interessen wahren wollen und daher auch
alle
> Maßnahmen mit beiden Seiten abgesprochen und "rechtlich" sicher fixiert werden.

Dann mach ihm skype (oder einen anderen Messenger mit Videofunktion) mit auf seine Kiste udn der Chef soll ihn
"anskypen", wenn er ihn überprüfen möchte.

lks

So sehe ich das auch, evtl. kann man auch über Teamviewer ne permanent überwachte Session draus machen.