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Anschreiben BSA Alliance

Hallo,

ein Kunde von mir hat ein Anschreiben von einer Business Software Alliance bekommen. In diesem Schreiben wird er aufgefordert, sich mit eigens kreierten Zugangsdaten auf deren Homepage anzumelden und sein Unternehmen mit den dort angebotenen Tools auf illegal verwendete Software zu überprüfen.

Die Motivation, aufgrund der das Schreiben erstellt wurde, ist für uns nicht erkennbar (gehen die die "Gelben Seiten" durch?).

"Eigentlich müsste alles sauber lizenziert sein" und wir sehen einer Überprüfung "eher gelassen entgegen", zumal der Laden relativ übersichtlich ist (fünf Arbeitsplätze mit Windows und Office, eine Workgroup mit einem Server).

Da die Bearbeitung dieses Anliegens einen gewissen Zeitaufwand nach sich zieht (den ich natürlich in Rechnung stelle), stellt sich meinem Kunden die Frage, inwieweit er der BSA zuarbeitet.

Hat schon mal jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Wie reagiert Ihr auf derartige Schreiben? Es geht wie gesagt nicht darum, illegale Software zu betreiben / zu verstecken sondern schlichtweg darum, den monetären Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Gruß,
Jörg

Content-Key: 323613

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Printed on: April 24, 2024 at 23:04 o'clock

Member: StefanKittel
StefanKittel Dec 12, 2016 at 10:05:10 (UTC)
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Moin,

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Software_Alliance
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-business-software-allian ...

Bei der Business Software Alliance handelt es sich um einen internationalen Interessenverband von Softwareanbietern. Ein Tätigkeitsschwerpunkt dieses Verbandes ist es, nicht- oder falschlizenzierten Softwareeinsatz zu ahnden. So wird die BSA beispielsweise dann tätig, wenn ihr zu Ohren kommt, dass ein Unternehmen Software ihrer Verbandsmitglieder ohne Lizenz geschäftlich verwendet. In solchen Fällen erfolgt dann nicht selten eine Abmahnung, die nicht nur den konkreten Verstoß gegen das Urheberrecht ahndet, sondern darüber hinaus auch Auskunftsansprüche geltend macht.

Fragen die nett nach, oder gehen die gerichtlich gegen den Kunden vor?
Einfach so mal ein Tool runterladen und die komplette eigene IT scannen lassen? Wohl eher nicht.

Viele Grüße

Stefan
Member: ashnod
ashnod Dec 12, 2016 at 10:08:16 (UTC)
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Moin ...

Das ist schwierig zu beurteilen, zumindest würde ich dem zunächst nicht nachkommen, weil ich für deren Handeln keine Rechtsgrundlage erkennen kann.

Ich denke in dem Fall würde ich Geld in eine Rechtsberatung investieren wie z.B. hier https://www.recht-freundlich.de/category/abmahnung-bsa-business-software ...

VG
Ashnod
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Dec 12, 2016 at 10:38:41 (UTC)
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Moin,
da gibt es IMHO schon den automatischen BSA-Anfragenbeantwortungsautomaten ...

LG, Thomas
Member: Vision2015
Vision2015 Dec 12, 2016 at 11:08:25 (UTC)
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Moin,

ich würde die Mail Löschen

Frank
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 12, 2016 at 11:13:58 (UTC)
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Moin,

Aufgrund von erhöhtem Aufkommen von Ransonware würde ich schlicht und einfach das Ding in die Rundablage befördern. Denn es wäre nicht das erste mal, daß ein Papierschreiben so ehrlich tut und dann die Leute auf eine Trojanerseite lockt. face-smile

Oder geben die konkret an, wie man verifizieren kann, daß die tools dort keine ransomware sind?

lks
Member: ashnod
ashnod Dec 12, 2016 at 11:23:01 (UTC)
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Zitat von @keine-ahnung:
da gibt es IMHO schon den automatischen BSA-Anfragenbeantwortungsautomaten ...

In der Tendenz wäre ich bei dir, aber Ihm geht es ja um den Kunden und warum soll er sich um dessen rechtsgeschichten nen Kopf machen.
Dafür gibt es andere Personenkreise,

Spaßig wäre, wenn du die Tools nutzen sollst und die BSA dir dann erklärt das du für diese Tools gar keine Lizenz hast face-wink

Überlege grade ob mir diese Geschäftsmodell gefallen könnte face-smile

VG
Ashnod
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 12, 2016 updated at 11:30:45 (UTC)
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Zitat von @ashnod:

In der Tendenz wäre ich bei dir, aber Ihm geht es ja um den Kunden und warum soll er sich um dessen rechtsgeschichten nen Kopf machen.
Dafür gibt es andere Personenkreise,

Die aber vermutlich mehr Geld kosten als der IT-Fachmann. face-smile

Schade, daß man den genauen Wortlaut des Schreibens nicht kennt, Ansonsten könnte man noch mehr über den Angriffsvektor um Ransomware einzuschleußen spekulieren.

Die BSA hat normalerweise keine Rechtsgrundlage für so eine Aktion, es sei denn, man hat eine direkten Vertrag mit Microsoft oder einem der anderen Mitglieder geschlossen, in dem vereinbart wurde, daß die BSA nachhaken darf. Die Shrink-WrapLizenzen von MS gelten da nicht ohne weiteres.

lks (ianal!)
Member: ashnod
ashnod Dec 12, 2016 at 11:38:39 (UTC)
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Die aber vermutlich mehr Geld kosten als der IT-Fachmann. face-smile

Da würde ich mich unzuständig erklären.
Entweder der Unternehmer ist mutig und trägt seine Entscheidung mit allen Konsequenzen und landet dann beim Anwalt, oder er klärt das im Vorfeld.
Dumm ist wenn die Anhaltspunkte haben und diese rechtlich durchsetzen.
Im schlimmsten Fall steht dann die Staatsanwaltschaft mit der Beschlagnahme vor der Tür.
Mag weit hergeholt sein, aber du bist dann der dumme IT-Fachmann und evtl sogar Regresspflichtig .... deshalb meine Entscheidung > Fachpersonal befragen face-wink

VG
Ashnod
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Dec 12, 2016 at 12:53:58 (UTC)
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Hi.

Wir haben vor wenigen Wochen eine Freikarte für einen MS Lizenzaudit gewonnen (digital signierte Mail von Microsoft). Kurze Zeit später meldete sich die BSA.

Meine Theorie: Die BSA erfährt von MS, wen MS auditiert. Es ergibt sich eine Win-Win-Situation: BSA macht den Firmen Angst, nicht korrekt lizenziert zu sein und daraufhin kaufen die Firmen BSA's Lizenzprüfschrottotool und dabei gewinnt dann wieder MS, da auf diese Weise mit Sicherheit diverse Lizenzungereimtheiten entdeckt werden.

Ergo: Du brauchst die BSA nicht, aber sie dich.
Mitglied: 117471
117471 Dec 12, 2016 at 13:24:35 (UTC)
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Hallo,

die Frage ist wie gesagt, woher die die Anschrift haben.

Der Kunde hat keinen Volumenlizenzvertrag.

Ich vermute, dass:
  • ein Mitbewerber "einfach mal pauschal seine ganze Konkurrenz angeschwärzt hat"
  • die Adresse gekauft wurde

http://www.koesterblog.com/schreiben-der-business-software-alliance-bsa ...

Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*

Gruß,
Jörg
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 12, 2016 at 13:27:46 (UTC)
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Zitat von @117471:

Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*

Was ist so schwierig dran, ihm zu raten, anwaltlichen Rat einzuholen?

lks
Mitglied: 117471
117471 Dec 12, 2016 at 13:37:14 (UTC)
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Was ist so schwierig dran, ihm zu raten, anwaltlichen Rat einzuholen?

Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.

Normalerweise sind wir derjenige, der sich zwischen die Stühle setzt und die Dinge für den Kunden abschließend klärt.

Gruß,
Jörg
Member: StefanKittel
StefanKittel Dec 12, 2016 at 13:45:26 (UTC)
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Moin,

dazu gehört aber auch zu wissen was man nicht kann.

Das hier ist keine technische sondern eine rechtliche Frage.
Die BSA ist legal in diesem Bereich tätig. Aber die arbeiten auch viel auf Verdacht und zuruf.
Wenn die was konkretes hätte würden die das schreiben oder gleich eine Abmahnung schicken.

Stefan
Member: ashnod
ashnod Dec 12, 2016 at 13:52:43 (UTC)
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Zitat von @117471:
Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.

Das ist doch das kleinste Problem .. hier wurde schon viel geschrieben das dir helfen kann.
Das kannst du genauso weitergeben, genauso die Aussage das du keine verbindliche Rechtsauskunft geben kannst.

Die Organisation selbst dürfte keine Rechtsgrundlage für Ihr Handeln haben .. die Frage ist aber welche Lawine können die lostreten?
Es obliegt dem Unternehmer darauf zu reagieren. Kein Problem für ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung oder einem Unternehmen das Rechtsstreitigkeiten aus der Portokasse zahlt. Wie sieht es bei deinem Kunden aus? face-wink

Wenn der Unternehmer mutig ist fragt er einfach mal nach.
Was ist die Grundlage für die Anfrage?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die von der Organisation begehrte Auskunftsplicht?
MfG

Hat nen bisserl was von ehemals GEZ face-smile

Ashnod
Member: ashnod
ashnod Dec 12, 2016 at 13:57:51 (UTC)
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Zitat von @StefanKittel:
Die BSA ist legal in diesem Bereich tätig.

Gewagte Aussage! face-wink

War da nicht was im Grundgesetz von wegen - Legislative, Executive und Judikative face-wink

Ashnod
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 12, 2016 at 14:08:57 (UTC)
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Zitat von @117471:

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Was ist so schwierig dran, ihm zu raten, anwaltlichen Rat einzuholen?

Dass ich zugeben muss, selber "keine Ahnung zu haben" und den Kunden an jemand Drittes verweise.


Es kann keiner von Dir erwarten, daß Du als IT-Spezialist auch rechtliche Fragen beantworten kannst. Dafür gibt es andere Spezialisten,, nennen sich rechtsanwälte oder Juristen.

Ich habe kein Problem damit, meinen Kunden zu sagen, daß für rechtliche Fragen der Anwalt der bessere Ansprechpartner ist. Und meine Kunden erwarten von mir nur, daß ich in der IT fit bin, nicht ind erJuristerei, obwohl ich manchmal den Eindruck habe, daß mancher Jurist weniger weiß als ich.

lks
Member: DerWoWusste
Solution DerWoWusste Dec 12, 2016 at 16:28:47 (UTC)
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Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass die BSA lediglich einen Dienst anbietet?
Dem müsst Ihr nicht folgen.

Sie haben uns zunächst per Mail angeschrieben (gelöscht) und dann per Post. Im Brief stand ausdrücklich, dass wir ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung haben, sie es uns nur gern ans Herz legen würden, da sie uns helfen wollen.
Member: AndiEoh
AndiEoh Dec 12, 2016 at 16:32:47 (UTC)
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Hatte wir in ähnlicher Form auch schon. Das Problem liegt darin das sich wohl auch die Juristen nicht gerne mit MS anlegen und deshalb deren "Ratschläge" auch eher im Bereich "wasch mich aber mach mich nicht nass" liegen...
Bei uns wurde daraus ein monatelanger Eiertanz und es wurden auf Verdacht ein paar Lizenzen nachgekauft. Wahrscheinlich war das auch schon Sinn und Zweck des ganzen.
Ist für mich ein weiterer Grund auf das MS gefrickel soweit wie möglich zu verzichten und der Geschäftsführung einen weiteren Kostenblock zu präsentieren wenn mal wieder MS Office auf den Terminal Server soll.

Gruß

Andi
Member: Dilbert-MD
Dilbert-MD Dec 12, 2016 at 21:23:50 (UTC)
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Zitat von @117471:
Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*

Gruß,
Jörg

Darin sehe ich kein Problem.

Rechtsberatung ist, genau so wie z.B. Steuerberatung, bestimmten Personenkreisen vorbehalten. Im Fall eines worst case szenario kannst Du dafür sogar Ärger bekommen.

Worst case II: es entsteht ein Haftungsfall für die Berufshaftpflicht und diese verweist auf Paragraph x und lehnt die Regulierung ab, da Rechtsberatung nicht mitversichert ist.

Meiner Meinung nach ist es auch keine Schande, auf einen Spezialisten zu verweisen. Das machen auch Ärzte, Architekten, Ingenieure, ...

Gruß
Holger
Member: Vision2015
Solution Vision2015 Dec 13, 2016 at 01:50:24 (UTC)
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Zitat von @117471:

Hallo,

die Frage ist wie gesagt, woher die die Anschrift haben.

Der Kunde hat keinen Volumenlizenzvertrag.

Ich vermute, dass:
  • ein Mitbewerber "einfach mal pauschal seine ganze Konkurrenz angeschwärzt hat"
  • die Adresse gekauft wurde

http://www.koesterblog.com/schreiben-der-business-software-alliance-bsa ...

Ich persönlich würde der BSA einen Kostenvoranschlag für die Überprüfung schicken. Aber "so richtig" traue ich mich auch nicht, da in Verantwortung zu gehen und dem Kunden zu irgendwas raten... *seufz*

Gruß,
Jörg
moin,

also wenn kein Volumenvertrag besteht bzw. der im schreiben aufgeführt wird, gehört die mail gelöscht!
sag deinem kunden, er soll einen Anwalt fragen, in der regel ist das aber viel wind um Nix!

Frank
Member: Softskill
Softskill Dec 13, 2016 at 16:21:38 (UTC)
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Unsere Kunden erhalten derzeit auch wider die BSA Schreiben. Wir raten auch allen Kunden davon ab das online Tool der BSA zu nutzen, da Fehler bei der Lizenzierung so sofort an den Hersteller weitergeleitet und angezeigt werden. Wendet man sich hingegen an einen Hersteller unabhängigen SAM Berater, so kann man eventuelle Fehllizenzierungen noch vor der BSA-prüfung bereinigen. Näheres in unserem Blog: http://www.blog.u-s-c.de/risiko-von-compliance-verstoessen-bei-der-soft ...
Bei Fragen einfach melden, Gruß Peter
Mitglied: 117471
117471 Dec 13, 2016 at 21:01:46 (UTC)
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Zitat von @Softskill:

Näheres in unserem Blog:

Wir unterbrechen für etwas Werbung.

Aber, um noch einmal auf mich und auf meinen(!) Kunden zurückzukommen: Es geht nicht um die Fehllizenzierung, sondern darum, die Kosten für eine aufwändige Lizenzdokumentation zu vermeiden.

Zur Einschätzung der Situation bedarf es einer Kosten-Risikenanalyse und die ist - u.A. mit Unterstützung der Beiträge hier - erfolgt.

Im Zweifelsfall schicken wir dem Laden einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Benutzung von deren Tools bzw. die Befüllung von deren Datenbank (diesbezüglich gibt es ein reines Gewissen). Entweder, die erklären sich bereit die Kosten zu übernehmen oder wir betrachten das "Verhältnis" als "beendet".

Die Theorie, dass jeder, der Software kauft irgendwann auch einmal Software "klaut" trifft zumindest hier definitiv nicht zu. Dafür achte ich da viel zu penibel drauf^^

Gruß,
Jörg
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Dec 13, 2016 at 22:03:01 (UTC)
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Ich habe gestern schon im Müll gewühlt, aber deren Schreiben leider ncht mehr gefunden. Wie beschrieben, dort stand völlug harmlos: "sie haben natürlich keinerlei Verpflichtung, auf unser Angebot zurückzukommen". Es ist nichts als aufdringliche Werbung/Kaltaquise, die sich die Angst vieler zu Nutze macht.
Member: Vision2015
Vision2015 Dec 14, 2016 at 06:06:11 (UTC)
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moin,
enbend... und in den Müll gehört es auch wieder hin!

Frank
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 14, 2016 at 06:13:59 (UTC)
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Zitat von @DerWoWusste:

Wie beschrieben, dort stand völlug harmlos: "sie haben natürlich keinerlei Verpflichtung, auf unser Angebot zurückzukommen". Es ist nichts als aufdringliche Werbung/Kaltaquise, die sich die Angst vieler zu Nutze macht.

Wie schon mehrmals gesagt, wäre der genaue Wortlaut des Schreibens den der Kunde des TO bekommen hat, sehr hilfreich, das rechtlich einzuordnen.

lks
Member: ashnod
ashnod Dec 14, 2016 at 07:07:22 (UTC)
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Guten Morgen ..

Ich fasse mal kurz und absichtlich zusammen:

Auf Administrator.de wurde die Frage zu einem Schreiben der BSA-Allianz wie folgt beantwortet:

Zitat von @DerWoWusste:

Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass die BSA lediglich einen Dienst anbietet?
Dem müsst Ihr nicht folgen.

Sie haben uns zunächst per Mail angeschrieben (gelöscht) und dann per Post. Im Brief stand ausdrücklich, dass wir ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung haben, sie es uns nur gern ans Herz legen würden, da sie uns helfen wollen.

DIe Frage wurde im Fourm als gelöst markiert.

Sorry, für mein evtl dummes Rechtsverständnis aber das halte ich selbst für den Foren-Betreiber kritisch.

Und für alle ITler da draußen .... Ihr müsst kein schlechtes Gewissen haben wenn Ihr euch bei Kunden bedeckt haltet:

§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007B ...

Ein Kommentar dazu von der Handwerkskammer Potsdam: https://www.hwk-potsdam.de/artikel/rechtsdienstleistungsgesetz-9,744,851 ...

Und auf gruender-welt.com wird das Thema Lizenz-Audit zusätzlich aus der Sicht eines Anwalts beleuchtet.
Wenn man zwischen den Zeilen liest erkennt man selbst dort rungeeier.

http://www.gruender-welt.com/was-tun-wenn-microsoft-zur-offenlegung-all ...

Die Frage richtete sich ja an IT-Dienstleister - und hier kann die Empfehlung nur lauten - Finger weg, das ist nicht eure Baustelle.

Natürlich auch ein super Marketing von MS zu Volumenlizenzen face-wink

VG
Ashnod
Mitglied: 117471
117471 Dec 14, 2016 at 21:08:12 (UTC)
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Hallo,

§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007B ...

Ein Kommentar dazu von der Handwerkskammer Potsdam: https://www.hwk-potsdam.de/artikel/rechtsdienstleistungsgesetz-9,744,851 ...

Ich habe explizit nach der persönlichen Meinung und dem persönlichen Umgang gefragt. In einem geschlossenen Benutzerkreis, der mir seit ca. 2 Jahren bekannt ist. Sämtliche Beiträge spiegeln für mich eine deutlich erkennbare persönliche Auffassung wieder.

Aus genau diesem Grund habe ich auch vermieden, den Wortlaut des Scheibens zu zitieren. Ich denke, wer so einen Schrieb bekommen hat der weiss, was drin steht. Ein weiterer Grund ist der Datenschutz. Sicherlich kann man Anschriften schwärzen, aber ich bin da eher hypersensibel.

Der erste, der hier unaufgefordert Rechtsauskünfte verteilt, bist aus meiner Sicht Du. Vielleicht solltest Du deinen Beitrag noch einmal dahingehend überaerbeiten face-smile

Gruß,
Jörg
Member: ashnod
ashnod Dec 15, 2016 at 07:57:49 (UTC)
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Eines nehme ich mir gerne zu Herzen und damit hast du Recht "Was geht mich das Elend anderer an".

Aus Gründen der "Fairness" und weil ich hier noch beteiligt war, werde ich diesen Beitrag "melden" damit die Verantwortlichen die Chance haben selbst eine Bewertung vorzunehmen.

Sollten meine Einträge unpassend sein, dann dürfen diese gerne gelöscht werden.

Ashnod
Member: Frank
Frank Dec 15, 2016 updated at 13:48:02 (UTC)
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Hi,

Sorry, für mein evtl dummes Rechtsverständnis aber das halte ich selbst für den Foren-Betreiber kritisch.

hmm ... nach kurzem durchlesen würde ich das so interpretieren:

Der Autor hat nach persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema gefragt. Die User haben ihm jeweils die persönlichen Meinung dazu geschrieben. Da hier aus meiner Sicht niemand einen Auftrag für eine konkrete Dienstleistung vergegeben hat, handelt es sich auch nicht um eine nach §6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen oder einer gewerbliche Rechtsberatung. Es wurden lediglich unverbindliche Erfahrungen ausgetauscht.

Wenn die bisherigen Aussagen dem Autor des Beitrags geholfen haben und er die Frage auf "gelöst" setzt, sehe ich da kein Probleme auf uns zukommen. Damit sind wir raus.

Zum eigentlichen Thema kann ich leider nicht viel sagen, da wir ausschließlich OpenSource einsetzten und wir bis auf einen paar Ausnahmen (Apple und Windows Rechner zum Testen) keine Lizenzen benötigen.

Allerdings sollte man solche "Interessenverbände" nicht unterschätzen. Die haben sehr viel Geld und noch mehr Geduld. Bekommt man so einen Brief war es meist ein Tipp gefolgt von einer Belohnung für den Tippgeber. Als Dienstleister würde ich mich nicht verrückt machen, da letztendlich immer noch die Firma, die das Schreiben betrifft, in der Schuld steht, die Lizenzierung zu beweisen (es sei denn der Dienstleister ist dafür verantwortlich, dann wir die Firma den Dienstleister natürlich an den neu entstandenen Kosten später beteiligen). Ich persönlich würde eine vernünftigen Kostenvoranschlag abgeben und warten. Der Firma zu raten, dass Schreiben zu ignorieren, würde ich nicht machen, da das aus meiner Sicht nicht in der Verantwortung des Dienstleisters liegt. Die Verantwortung der Lizenzen liegen in der Regel bei dem, der angeschrieben wurde.

Und hier noch ein schöner Satz aus dem Wikipedia Artikel:

Aus Insiderkreisen ist zu hören, dass die Verunsicherung, die durch die Kampagnen der BSA resultiert, gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sehr stark zu einer höheren Akzeptanz ungefährlicher Open-Source-Alternativen führt.

Gruß
Frank


Gruß
Frank
Mitglied: 117471
117471 Dec 15, 2016 updated at 22:56:39 (UTC)
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Zitat von @ashnod:

Sollten meine Einträge unpassend sein, dann dürfen diese gerne gelöscht werden.

Nein, unpassend war das nicht. Im Gegenteil - letztendlich wäre ich in die Falle gelaufen, dem Kunden gegenüber eine Rechtsdienstleistung zu erbringen, was mir "eigentlich" nicht zusteht.

Und angeregt durch deinen Hinweis bin ich mir bewusst geworden, die Finger von der Sache zu lassen. Ich denke, es wird darauf hinauslaufen, dass ich ihm eine Inventarisierung anbiete.

Ich finde es unglaublich toll, dass man hier auch kontroverse Auffassungen und persönliche Meinungen sachlich diskutieren kann!

Gruß,
Jörg