pcg1984
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Arbeitszeit erfassen und Kundenausdruck

Moin Moin,

Ich suche ein Programm womit ich meine Arbeitszeit für meine Kunden protokollieren kann und nachher bei der Rechnung mit beilegen kann.

Folgende Konstellation:

Sitze Datum 1 bei einem Kunden und arbeite von 13:30 - 15:45, zwei Tage später bin ich wieder bei dem Kunden und arbeite 12:50 - 18:30.

Freitags möchte ich mir dann den offenen bericht anschauen und für den Kunden ausdrucken und ihn z.B auf fakturieren setzen.
Schreibe dann die Rechnung und sende ihm alles per Post zu. Solange der Bericht offen ist soll er die nachfolgenden Zeiten auch da eintragen und nicht immer wieder eine Berichte erzeugen.

Kennt da jemand ne gute Lösung.

Wünsche euch noch einen schönen Sonntag.

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Printed on: April 18, 2024 at 22:04 o'clock

Member: 2hard4you
2hard4you Feb 21, 2010 at 17:39:24 (UTC)
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Member: dog
dog Feb 21, 2010 at 17:43:36 (UTC)
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Also für das iPhone gibt es Jobs http://bjango.com/apps/jobs/ mit dem man erstmal schnell protokollieren kann und sich dann den CSV-Export zuschicken kann.
Member: mrtux
mrtux Feb 22, 2010 at 14:39:09 (UTC)
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Hi !

Aus eigener Erfahrung heraus würde ich dir unbedingt raten, das Thema "papierloser Bericht für die Faktura" ganz schnell wieder zu vergessen!

Als Dienstleister tut es der alte Lieferschein/Stundenzettel bzw. Rapport auf Papier! Denn ein Bericht, den Du mit deinem Mobiltelefon oder einer Software erstellst und ohne Ausdruck (und vor allem FEHLENDER UNTERSCHRIFT des Kunden), zur Fakturierung heranziehst, ist rechtlich ohne jeden Belang! Der Kunde kann jederzeit behaupten, er habe dich nie beauftragt und Du hast die Dienstleistung auch nie erbracht! Schlimmer noch: Du hast Ware geliefert und keine Unterschrift auf dem Lieferschein: Die Ware wurde also nie geliefert!

Legt es ein Kunde darauf an, (wie ich das schon hatte) kommt er damit vor jedem deutschen Gericht durch. Die Beweislast einer Forderung liegt bei dir und nicht bei deinem Kunden. Daher immer mindestens einen Ausdruck (vor Ort beim Kunden) und den, mit der Unterschrift des Kunden! Als Beleg für eine Lieferung oder Dienstleistung gilt immer der Lieferschein oder der Rapport nicht die Rechnung! Sowie eine Rechnung nie eine Verjährung aufhalten kann, es gilt auch dort der Tag der Ausführung/Lieferung und nicht das Rechnungsdatum!

Dies ist keine Rechtsberatung -> lediglich ein Erfahrungsbericht!

mrtux