titux
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Backup Exec 12.5 Backup-to-Disk und dann auf Tape ?

Servus,

wir setzen hier Symantec Backup Exce 12.5 auf einem Server 2008 ein.
Nun wollte ich die folgende Strategie betreiben:

1.) Vollsicherung auf ein NAS
2.) Vom NAS sollen die gesicherten Daten auf einen Bandwechsler geschoben werden, also das NAS soll nur als "Zwischenspeicher" herhalten.

Bei ArcServe nennt sich das ganze ja "Staging", aber irgendwie finde ich unter Backup Exec keinen vergleichbaren Punkt, der das umsetzt.
Das einzige, was ich derzeit benutze, ist ein "Duplizieren von Sicherungssätzen" Auftrag, der mit dem eigentlichen Sicherungsauftrag verknüpft ist,
der funktioniert auch, die Daten werden sofort nach Abschluss des Backup-Jobs vom NAS auf das Bandlaufwerk kopiert, dass Problem dabei ist nur,
dass er die Daten nach dem kopieren auf dem NAS nicht löscht, was ich aber gerne hätte, damit mir das NAS nicht vollläuft.

Gibt es da noch eine andere Möglichkeit mit Backup Exce 12.5?

Gruß
TiTux

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Printed on: April 25, 2024 at 05:04 o'clock

Member: derhoeppi
derhoeppi Apr 21, 2010 at 11:52:39 (UTC)
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Hallo TiTux,

guck Dir bitte in BE unter Auftrags-Setup REGELN an. Darüber steuerst du es. Im Prinzip hast du es jedoch schon gemacht. Du erstellst erst einen B2D Auftrag und als Nachfolgeauftrag den D2T Auftrag.

Diese Funktion ist super und wird hier im Unternehmen schon lange gefahren.

Gruß
derhoeppi
Member: TiTux
TiTux Apr 21, 2010 at 13:56:57 (UTC)
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Meinst Du damit jetzt den "Duplizieren von Sicherungssätzen" Auftrag oder einen ganz normalen Sicherungsjob, den ich zusätzlich nutzen soll?
Und wo kann ich ihm sagen, dass er dann sozusagen die Daten von der "Quelle" löschen soll (in dem Fall ist die Quelle ja das NAS), nachdem
er die Daten kopiert hat?

Danke Dir schon mal für Deine Antwort!
Member: TiTux
TiTux Mar 22, 2011 at 15:31:24 (UTC)
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Die Geschichte mit dem Nachfolgeauftrag hatte wunderbar geklappt!

Sorry für's späte melden meinerseits.
Und die Quelle muss ja nicht gelöscht werden, da ich das Anhand der Mediensatzeigenschaften über den Überschreibschutzzeitraum regel.

Danke und Gruß

Rainer