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BBiG halben Monat gearbeitet ganzen bezahlt.. Rückzahlung rechtens ?

Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir hier sehr schnell helfen könnt, denn ich habe von meiner alten Firma einen Schreib erhalten nachdem ich, die hälfte des Monatsgehaltes zurückzahlen soll, welches ich irrtürmlich beim wechsel in meine neue Firma erhalten habe.

Nun steht aber in meinem Aufhebungsvertrag , dass sämtliche Forderungen mit erfüllung der Vereinbarung seien sie bekannt oder nicht abgegolten und erledigt sind.....

Wie ist nun die Lage ?
Bekommen Auszubildende ihr Gealt generell monatlich egal,ob sie nach der hälfte des Moants ausscheiden oder nicht ???

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Printed on: April 23, 2024 at 22:04 o'clock

Mitglied: 13830
13830 Nov 03, 2005 at 07:57:42 (UTC)
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Hallo,
generell ist es so, dass ein Unternehmen unzulässig gezahlte Gehälter bis zu einem halben Jahr rückwirkend einfordern kann (also bei sieben Monaten darfst du einen Monat behalten, bei acht Monaten zwei usw.).

Konkretes Beispiel:
ich habe während meiner Lehrzeit zum Jahreswechsel eine Lohnerhöhung bekommen, die nicht im Vertrag stand. Da allerdings die komplette Belegschaft eine Lohnerhöhung bekommen hatte, habe ich mir nichts dabei gedacht und es hingenommen. Nach fünf Monaten ist es der Buchhaltung aufgefallen und ich musste die erhaltene Mehrzahlung von fünf Monaten wieder zurück zahlen.

Wie das nun bei dem Aufhebungsvertrag aussieht weiß ich nicht genau, weil mir dass noch nicht untergekommen ist. Wenn du allerdings wie die meißten dein Lohn/Gehalt am Monatsende im nachhinein bekommst und nicht im voraus, dann solltest du dich wohl auf einen Buchungsfehler einstellen (heißt, Rückzahlung).


Ach ja; NEIN auch Azubis müssen für ein Monatsgehalt einen Monat arbeiten. Wenn du deine Prüfung besteht, kannst du am nächsten Tag zu Hause bleiben (sofern du nicht übernommen wirst). Und wenn du doch arbeiten gehst, willst du für die Zeit ja auch ein Gesellengehalt und kein Azubigehalt bekommen - oder nicht? Warum sollte es also andersherum nicht genau so geregelt sein?

Marc
Member: Alternativende
Alternativende Nov 03, 2005 at 08:35:47 (UTC)
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Gilt das denn auch, wennd er Passus in meinem Aufhebungsvertrag drin steht, dass sämtliche Forderungen bekannt oder nicht abgegolten sind ?

Darauf habe ich mich ja verlassen...
Mitglied: 13830
13830 Nov 03, 2005 at 11:45:43 (UTC)
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Normalerweise bezieht sich so ein Passus auf gelestete Überstunden, Resturlaub (auch, wenn du mehr Urlaub zu dem Zeitpunkt genommen hättest als dir zusteht) usw. Der knackpunkt ist der, dass du dein Gehalt im nachhinein bekommst und nicht voraus (wie z.B. Beamte). In letzterem Fall würde ich sagen, dass das Gehalt mit dem Passus auch abgedeckt ist, aber bei normalem lohn/Gehalt eher nicht. Da ich allerdings kein Rechtsexperte bin und wie schon geschrieben mich mit den Besonderheiten eines Aufhebungsvertrags nicht auskenne, kann ich dir nichts verbindliches nennen. Meine Aussagen beruhen z.T. auf Erfahrungswerte gekoppelt mit meinem Rechtsverständnis für solche Sachen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag in der Rechtsabteilung der neuen Firma diesbezüglich nach, oder (wenn die nicht vorhanden ist) mal in der Buchhaltung. Die können dir wohl am ehesten konkrete Antworten liefern. Aber wie schon gesagt, stell dich auf eine Rückzahlung ein (ist die wahrscheinlichere Variante).

Marc