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Clients in Hyper-V lizenztechnisch so in Ordnung?

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zum Hyper-V in Windows Server 2012 R2.

Ich habe zwei VM's erstellt:

1. VM als DC
2. VM als Mailserver

Wäre es lizenzmäßig in Ordnung, wenn ich drei VM's erstelle und Windows 10 Professional (Lizenzkeys vorhanden) installiere?

Ich baue gerade eine Testumgebung, habe dann einen Thin Client um auf die VM's per RDP zu connecten.

Ich bin der Meinung irgendwo schon gelesen zu haben, dass es geht - lizenztechnisch aber nicht OK wäre.

Ich habe mehrere Foren durchforstet... leider alles etwas schwammig erklärt.


Mit freundlichen Grüßen

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Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Sep 06, 2016 at 18:48:44 (UTC)
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Hallo,

nein, du brauchst in dem Fall VDI Lizenzen.

VG
Member: Datenreise
Datenreise Sep 06, 2016 at 20:46:40 (UTC)
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Hallo auch von mir,

eine Lizenz Windows Server 2012 R2 deckt eine physische Installation und zwei virtuelle Instanzen ab, soweit bei der physischen ausschließlich die HyperV-Rolle installiert ist. Serverseitig kommst Du also mit einer Lizenz aus.

Beim Windows 10 kommt es m.M.n. darauf an, welche Funktion hier gegeben ist. Wird es als klassischer Desktop verwendet, so muss VDI lizenziert werden. In der Rolle z.B. als reiner Fileserver könnte das anders aussehen - hier mag ich mich aber täuschen und sage dies unter Vorbehalt.

Fakt ist: MS-Lizenzierung ist übel und man ist gut beraten, sich immer gut beraten zu lassen... face-smile
Member: Dani
Dani Sep 06, 2016 at 21:31:53 (UTC)
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Moin,
langsam mit dem Pferden... vorweg es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung!

Ob du Windows 10 als VM betreiben darfst, hängt erstmal von der Art ab. Handelt es sich um ein OEM-Lizenz, so solltest du die EULA lesen. Diese findest du im Windows-Explorer unter C:\Windows\System32\de-DE\Licenses. Handelt es sich um Volumenlizenzen ist es grundsätzlich erlaubt diese als VM zu betreiben.

Wenn die VM als Arbeitsplatz dient, ist zu klären welche Geräte auf die VM zugreifen. In aller regel sind nur gleiche Windows-Rechner erlaubt. Sprich für Thinclients, Smartphones, Tabelts, etc... müssen zusätzlich lizenziert werden. Im Idealfall über eine VDA-Lizen (pro Gerät). Wird die VM z.B. als Server "missbraucht" so ist zu beachten, dass die eingesetzt Software in der Liste "Erlaubte Software" als Serverdienst. Evtl. verstößt du dann noch gegen das Multiplexing bei Clientbetriebssystemen. Nachfolgend eine kurze Erklärung:
Hardware oder Software, die Sie für das Zusammenfassen von Verbindungen, das Umleiten von Informationen, das Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf das Produkt zugreifen oder es verwenden, oder das Verringern der Anzahl der Betriebssystemumgebungen (oder OSEs), Geräte oder Nutzer, die das Produkt direkt verwaltet, (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet) einsetzen, verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs.

In der Rolle z.B. als reiner Fileserver könnte das anders aussehen
Da wird evtl. das Verbindungslimit ein Problem... aber Fileserver ginge.


Gruß,
Dani
Member: MrFlow
MrFlow Sep 07, 2016 at 06:34:40 (UTC)
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Hallo,

sofern es mindestens ein Windows Server 2012 R2 Standard ist passt es nach aktuellem Stand.

Zu Windows 10: Gute Frage - die kann ich nur bis Windows 8.1 beantworten. Es ist so, dass du ein "Virtualization Right" brauchst. Dies erhälst du nur wenn du Windows als Volumenlizenz, welche mit einer Software Assurance wurde, lizenzierst.

Im Zweifelsfall einfach mal Microsoft per Mail anschreiben und die Antwort UMBEDINGT aufheben.

Grüße