nemesis
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Was darf ein Administrator, was nicht?

Guten Abend

Ich bin an einer Schule und möchte gerne Fragen, ob ein Admin in den Profilen der Schülern sachen löschen darf ??? Mit der Begründung, das die dateien das netzwerk gefährenen ???? Er arbeitet alleine und untersteht auch nicht wirklich einer höherstehender Person.
Er hat auch einen Proxy laufen, wo er theoretisch unsere PW´s aus dem inet lesen kann und verbietet uns wenn wir via externen Proxy surfen !!! Darf er das ????

Könnt mir ja mal ne Liste erstellen, was er darf und was er definitv nicht darf !!!!


MFG Nemesis

Content-Key: 44838

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 14:03 Uhr

Mitglied: meinereiner
meinereiner 19.11.2006 um 22:05:45 Uhr
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gerne Fragen, ob ein Admin in den Profilen
der Schülern sachen löschen darf
??? Mit der Begründung, das die dateien
das netzwerk gefährenen ???? Er arbeitet

Wenn die Dateien wirklich das Netzwerk gefährden muss er das wohl.
Da machen sie ggf sogar die Schüler strafbar und das nicht zu knapp.

Er hat auch einen Proxy laufen, wo er
theoretisch unsere PW´s aus dem inet
lesen kann und verbietet uns wenn wir via

Solange die Passwörter per SSL abgefragt werden kann er das nicht.


externen Proxy surfen !!! Darf er das ????
Der Admin ist verwantwortlich fürs Netz und kann ggf auch haftbar gemacht werden, wenn die Schüler über Seiten surfen die verboten sind.


Könnt mir ja mal ne Liste erstellen,
was er darf und was er definitv nicht darf

So einfach ist das nicht.
Es ist schon die Frage wieweit ihr überhaupt in der schule privat surfen dürft.
Mitglied: nEmEsIs
nEmEsIs 19.11.2006 um 22:35:27 Uhr
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HI
wir dürfen komplett privat surfen
Mitglied: MagicM
MagicM 19.11.2006 um 23:01:08 Uhr
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wir dürfen komplett privat surfen

Sofern die Schüler in der Schule noch nicht volljährig sind, dürfen sie nicht frei surfen!
Also daher ist der Einsatz eines Proxy's der bestimmte Seiten für die MInderjährigen filtert, für diesen Zweck erforderlich. Auch ist er notwendig, um z.B. Urheberrechts-Problemen aus dem Weg zu gehen, wenn die Schüler da wie blöd saugen.

Und wenn die Schüler Viren, Virenverseuchte Daten oder strafbare bzw. zweifelhafte Dateien (Urheberrecht, Pornografie,...) auf dem Schulserver ablegen, hat er mit Sicherheit das Recht -bei Verdacht- dort einzugreifen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Schulserver und nicht einen Privatserver.
Mitglied: Xadis
Xadis 19.11.2006 um 23:07:33 Uhr
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HI
wir dürfen komplett privat surfen

Hi!
Bist Du Dir wirklich sicher, dass euch niemals jemand belehrt hat? Und in der Schulordnung steht auch nichts diesbezüglich? Oder sonstwo an einem schwarzen Brett oder auf einem anderen Stück Papier in der Schule?

Ich frag extra nach, weil ich mir das nicht vorstellen kann. Wer, mit verlaub, in einer Schule(!) die Nutzung der IT zu privaten Zwecken erlaubt sollte eine wirklich gute Disaster Recovery haben, oder aber Wechselplatten in absolut jedem Rechner und Abends einmal rumgehen :>
Hat allerdings den Vorteil, dass man sich keine Backuplösung ausdenken muss - so schnell kann man die Daten ja garnicht wegsichern.. face-smile

Sry wegen meine etwas überzogenen Darstellung, allerdings bedeutet meiner Meinung nach die private Nutzung der IT an Schulen den vorzeitigen Hirntod des Netzes.. Immerhin hat dies weitreichende Folgen gerade mit datenschutzrechtlichem Hintergrund.

Bevor Du dir jetzt also überlegst wie Du dem armen Admin eins auswischen kannst mach Dich da lieber nochmal schlau..

MfG
Xadis
Mitglied: Bytebros
Bytebros 21.11.2006 um 20:21:30 Uhr
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Prinzipielle gibt es an jeder Schule eine Benutzerordnung meist im Rahmen der Hausordnung. In dieser ist üblicherweise festgelegt, dass die Schulinfrastruktur nur zu Unterrichtszwecken genutzt werden darf.

ob ein Admin in den Profilen
der Schülern sachen löschen darf
??? Mit der Begründung, das die dateien
das netzwerk gefährenen ????

Darf er definitiv. Da das Netzwerk ja nicht privaten Zwecken dient, können auch keine privaten Daten am Server liegen face-wink

Er arbeitet
alleine und untersteht auch nicht wirklich
einer höherstehender Person.

Doch dem gesamten Dienstweg vom Direktor bis zum Bildungsminister. Er ist als Bundesbediensteter ein Exekutivorgan und vollzieht die für ihne wesentlichen Gesetze.
Er muss seine Benutzer und sich schützen (strafbare Handlungen - Stichwort: mp3, mpeg4, divX, iso, ...)

Er hat auch einen Proxy laufen, wo er
theoretisch unsere PW´s aus dem inet
lesen kann und verbietet uns wenn wir via
externen Proxy surfen !!! Darf er das ????

Kann er und darf er. Das Netz dient den Unterrichtszwecken, daher gibt es keinen Grund einen externen Proxy zu verwenden. Wenn er ein Profi ist kann auch die Passwörter mitlesen. Wenn er einen Ehrenkodex hat, wird er es aber nicht tun.

Im Allgemeinen:
NetAdmins in einer Schule sind dafür da, dass Ihr etwas lernen könnt und das mit den modernsten Mitteln. Wenn Ihr saugen, spielen, oder, oder, oder wollt geht in ein Internetcafe oder besorgt euch einen breitbandigen Internetanschluss und macht das zu Hause. Der netAdmin will seine Zeit ja nicht für das Einschränken der Nutzerrechte und zur Suche nach Dateien verwenden, sondern etwas neues, besseres verwirklichen. Also laßt ihn in Ruhe und versucht die vorhandene IT-Infrastruktur für das zu verwenden für das sie da ist: nämlich lernen!!!!

ByteBros
Mitglied: nEmEsIs
nEmEsIs 22.11.2006 um 14:19:33 Uhr
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hi
Also es ist ein private Schule und es gibt ne Benutzerordnung. Bis auf ein paar Ausnahmen sind alle Volljährig.


Benutzerordnung:

BENUTZERORDNUNG

Das Computernetzwerk ist Eigentum der * und steht den Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Equipment, dem Netzwerk und dem Internet ist Teil der Schulordnung und dient dem Schutz aller Beteiligten - der Schüler, des Lehrerkollegiums und der Schule.


1. Alle Computer und Peripheriegeräte des Netzwerkes sind pfleglich zu behandeln. In den Computerpools ist das Einnehmen von Speisen und Getränken nicht gestattet. Unnötige Verschwendung von Ressourcen (Online - Zeiten, Papier, Speicher ...) ist zu vermeiden. Die Datenmenge ist auf ein normales Maß zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Spiele und Multimedia - Daten. Es ist nicht erlaubt Radio- und Fernsehprogramme über das Internet zu empfangen.

2. Das kopieren von Daten, Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon ist eine Übertragung von persönlichen Daten zwischen Diskette und dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netz. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigene Disketten oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netz abgelegt werden.

3. Installation von privater Hard - oder Software ist nur der Systemadministration vorbehalten. Ein Anrecht hierauf besteht nicht.

4. Nutzungsberechtigt sind alle Schüler, Lehrer und Angestellten der * mit gültigem Account. Die Nutzung des Netzwerks ist für Schüler täglich auf die Zeit von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr beschränkt. Die Nutzung des Computerpools regeln die Fachlehrer.

5. Das Anmelden im Netz (einloggen) ist nur unter dem eigenen Nutzernamen gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netz abzumelden (ausloggen). Die Weitergabe von Passwörtern ist ausdrücklich verboten!

6. Mit dem Erwerb der Nutzungsberechtigung für das Internet erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik Deutschland illegale Informationen weder downloaden, weiterverbreiten, noch speichern oder selbst anbieten wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge und können zivil - oder strafrechtlich verfolgt werden.

7. Bereitgestellte Informationen aus dem Internet können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technisch, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet - Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.

8. Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter dem Absendernamen der
. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber mit der * in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung Schaden zuzufügen. Die Nutzer sind für den Inhalt ihrer E - Mails selbst verantwortlich. Eintragungen in Mailinglisten, wie beispielsweise Newsletter, sind vom Nutzer selbst wieder zu löschen.

9. Den Nutzern ist bekannt, dass die Schule durch den Netzwerk-Administrator Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs vornimmt. Dazu ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der Nutzer festzustellen sind. Persönliche Inhalte werden in einem persönlichen Nutzerverzeichnis abgelegt. Aus Sicherheitsgründen hat die Netzwerk-Administration das Recht, auch diese persönlichen Dokumente zu kontrollieren und zu löschen.

10. Ein Rechtsanspruch gegenüber der * auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugtem Zugriff besteht nicht.

11. Nutzer die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil - oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Entstehende Kosten zur Wiederherstellung der Systeme können kostenpflichtig geltend gemacht werden.

12. Bei Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort der Netzwerkadministrator zu informieren. Alle Vorschläge, Änderungswünsche und weitere Hinweise sind zu richten an
.


Erklärung:

Am wurde ich in die Benutzungsordnung und die Verhaltensrichtlinien zur Internet-Nutzung eingewiesen. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Sollte ich dennoch gegen sie verstoßen, verliere ich meinen Computer - Account und muss gegebenenfalls mit strafrechtlichen Folgen rechnen.


____________________________ _____________________________
Name des Schülers Unterschrift des Schülers


____________________________ (Nur wenn der Schüler/in noch nicht die Volljährigkeit ereicht hat.)
Eltern


Darf er Mediendaten wie Bilder löschen mit der Begründung aus der Benutzerordnung, dass die Konfiguration seines Images nicht verändert werden darf und somit keine Daten auf der C: speichern darf. Jeder Schüler hat seinen eigenen PC!!!!!

MFG Nemesis
Mitglied: milemale
milemale 29.01.2007 um 19:41:47 Uhr
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Hier steht die Verantwortung des Unternehmens/Der Schule gegenüber dem Strafgesetzbuch (Aufruf von Seiten mit strafbarem Inhalt/ Versenden von strafbarem Inhalt) im Spannungsverhältnis mit dem Postgeheimnis und dem Schutz der Persönlichkeit.

Für Unternehmen empfehliche ich über eine entsprechende Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Internet und E-Mail zu regeln und damit das Recht auf Einsichtnahme, Protokollierung und Zurückhaltung von Informationen (Spam-Filter etc.) per Einverständniserklärung einzuholen.

Für Schulen wäre das ähnlich über eine Benutzerordnung zu gewährleisten, aus der klar hervorgeht unter welchen Rahmenbedingungen (Rechte des Admin) die Nutzung erlaubt ist.

Gerne kann ich weitere Informationen dazu geben.
Martin Mielke
Externer Datenschutzbeauftragter
www.3g-business.de