honeybee
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Exchange 2016: Abwesenheitsnotiz für deaktivierten Benutzer

Hallo,

kann man über Regeln eine Abwesenheitsnotiz erstellen, in der darauf hingewiesen wird, dass der Benutzer nicht mehr im Unternehmen arbeitet?

Das Benutzerkonto ist deaktiviert und soll erst nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden, d. h. der Benutzer wird nicht sofort nach dem Ausscheiden gelöscht. Out of Office oder ähnliches funktioniert nur, wenn das Benutzerkonto aktiviert ist.
Daher mein Gedanke mit einer Regel auf dem Exchange-Server...

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Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 09:03 Uhr

Mitglied: sabines
sabines 15.08.2018 um 10:41:06 Uhr
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Moin,

das machst Du am besten mit einer transport Regel auf dem Exchange.

Gruss
Mitglied: Kraemer
Kraemer 15.08.2018 um 10:42:37 Uhr
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Mitglied: Dani
Dani 15.08.2018 aktualisiert um 10:47:34 Uhr
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Moin honeybee,
Daher mein Gedanke mit einer Regel auf dem Exchange-Server...
evtl. lässt sich dein Vorhaben über das vorgelagerte Malware-Protection-System abbilden.


Gruß,
Dani
Mitglied: honeybee
honeybee 15.08.2018 um 11:07:19 Uhr
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Und wie? Wir haben Exchange 2016.

So sehen die Regeln aus...
Man kann was umleiten oder so, aber keine Notiz eintragen.

screenshot
Mitglied: Penny.Cilin
Penny.Cilin 15.08.2018 um 11:28:42 Uhr
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Hallo honeybee,

was spricht gegen die Regel "Nachricht mit Erklärung ablehnen...".
Wähle diese aus und schau welche Optionen / Text Du eingeben kannst.

--- snip
Der / die Mitarbeiter(in) ist nicht mehr bei uns im Hause beschäftigt. Wenden Sie sich stattdessen bitte an <neuer Empfänger>
--- snap

<neuer Empfänger> musst Du dann sinngemäß ersetzen.

Gruss Penny
Mitglied: Joker96
Joker96 15.08.2018 um 11:30:34 Uhr
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Mitglied: honeybee
honeybee 15.08.2018 um 12:20:33 Uhr
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was spricht gegen die Regel " ;Nachricht mit Erklärung ablehnen...".

Wir wollen die Nachricht nicht ablehnen. Sie soll umgeleitet werden. Es soll aber auch gleichzeitig eine Abwesenheitsnotiz an den Absender verschickt werden.
Mitglied: sabines
sabines 15.08.2018 aktualisiert um 13:09:32 Uhr
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Menno!

Du kannst doch beides in den Transportregeln einstellen, hast Du die mal genau angeschaut?
Wie nach Ex Version heissen die ein bißchen anders.
trans
Mitglied: bastian23
bastian23 15.08.2018 um 15:25:58 Uhr
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Da würde ich mir mal die Rechtliche Lage dazu anschauen.
vorname.nachname@firma.de ist eine persönliche Mailadresse und darf nicht einfach
aufrecht erhalten bleiben.
Mitglied: clSchak
clSchak 15.08.2018 aktualisiert um 16:59:36 Uhr
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@bastian23

was für ein Unfug, das hat evtl. Relevanz wenn die private Nutzung nicht untersagt wird, wenn man die private Nutzung untersagt (was der einzige und richtige Weg ist als Arbeitgeber) und das auch kontrolliert (was man dann auch muss) kannst du mit der Mailadresse machen was du willst als Arbeitgeber. Und der Arbeitgeber hat nach wie vor auch nach dem Arbeitsverhältnis berechtigtes Interesse an der Mailadresse.

Bei uns wird direkt bei der Einstellung darauf hingewiesen das die Mailadresse nur des einfacheren Ablaufes gleichlautend dem Namen ist und jederzeit geändert oder anderen Personen zugewiesen werden kann.

Du kannst und darfst z.T. Mailadressen nicht löschen, die müssen archiviert werden, vor allem wenn die Kollegin oder Kollege im Einkauf oder Verkauf tätig ist da es sich hierbei zum größten Teil um Geschäftsrelevante und fürs Finanzamt wichtige Korrespondenz handelt.

Gruß
@clSchak
Mitglied: bastian23
bastian23 16.08.2018 um 08:59:18 Uhr
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Mailadresse archivieren, spricht für die Qualität Deiner Aussage. Wenn dann werden E-Mails archiviert!
Mitglied: sabines
sabines 16.08.2018 um 09:28:18 Uhr
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Zitat von @bastian23:

Mailadresse archivieren, spricht für die Qualität Deiner Aussage. Wenn dann werden E-Mails archiviert!

Moin,

die Ausage von @clSchak ist richtig, Du wirst wohl nicht den kleinen Lapsus zum Anlass nehmen und die gesamte Aussage in Frage zu stellen. Es passiert jedem Mal, dass er mit seiner Info nicht ganz uptodate ist, na und? Dann schreibt man halt, danke für den Hinweis und hat was gelernt, dafür ist ein Forum ja auch gut.

Einziger Kritikpunkt: Unfug hätte er nicht schreiben müssen face-wink

Gruss
Mitglied: Kraemer
Kraemer 16.08.2018 um 11:53:26 Uhr
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Zitat von @sabines:
Einziger Kritikpunkt: Unfug hätte er nicht schreiben müssen face-wink
doch, die Formulierung ist absolut korrekt.
Mitglied: AdamCodeTwo
AdamCodeTwo 23.08.2018 um 09:58:50 Uhr
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Hallo honeybee,

Vielleicht hilft dieses Link. Es zeigt wie man dies mit einem Drittanbieter-Tool handhaben kann, aber es gibt auch native Optionen.

https://www.codetwo.com/kb/manage-former-employees-email/

Grüße,
Adam