dennis86
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Als Händler beim Distributor oder beim Online-Versandhändler kaufen?

Hallo,

ich führe seit einigen Jahren als Einzelunternehmer einen IT Vor-Ort-Service.
Dabei verstehe ich mich primär als Dienstleister, nicht als Händler.
Nebenbei, und als Service für meine Kunden biete ich auch an, Computersysteme, Peripherie, Software und Zubehör zu bestellen und dann meinem Kunden als "Paket" zu verkaufen.
Bisher habe ich dafür fast immer bei einem Distributor bestellt, in meinem Fall Ingram Micro.
Das Problem liegt nun darin, dass bei meiner verhältnismäßig überschaubaren Abnahmemenge (ca. 15-20 Computersysteme + Zubehör pro Jahr) der Preis bei Ingram nahezu immer teurer ist, als bei den bekannten Online-Versandhändlern (notbooksbilliger, cyberport, redcoon, jacob, MediaMarkt, Saturn usw.).
Manchmal beträgt der Preisunterschied nur ein paar Euro, häufig aber auch 25% des Kaufpreises, was bei teureren Geräten 100-400€ sein kann.
Es ist auf keinen Fall meine Bestrebung, dem Kunden Kampfpreise anzubieten, Service kostet eben Geld.
Aber selbst wenn ich z.B. ein Notebook zum Einkaufspreis anbieten würde, kostet es bei mir schon 100€ mehr, als wenn der Kunde direkt im Einzelhandel kauft. Und von Luft und Liebe kann ich auch nicht leben, also muss ich noch meine Marge einrechnen. Der Endpreis ist dann oft schwer vermittelbar.
Es wäre also für mich naheliegend, selbst beim Online-Versandhändler einzukaufen.
Problem dabei ist (wenn ich das richtig verstanden habe) die Garantie.
Bei vielen Herstellern ist es so, dass die Garantie nur für denjenigen greift, der direkt beim lizensierten Händler (z.B. notebooksbilliger) einkauft.
Kaufe ich nun ein Notebook bei notebooksbilliger, und verkaufe es am nächsten Tag (ungeöffnet) weiter an einen Kunden, so kann es vorkommen, dass die Herstellergarantie dadurch verwirkt ist. Dann gibt es natürlich immer noch die Gewährleistung, die ich meinem Kunden bieten muss, nur deckt die meistens deutlich weniger ab, als die freiwillige Herstellergarantie.
Umgehen könnte man das vielleicht dadurch, dass ich im Garantiefall (der bei hochwertigen Geräten ja glücklicherweise selten eintritt) die Garantie unter meinem Namen anmelde, das Gerät also z.B. vom Kunden abhole und von meiner Adresse aus beim Hersteller zur Reparatur einschicke.
Leider wäre das weder rechtlich korrekt, noch kann ich als Einzelunternehmer eine ständige Verfügbarkeit garantieren (ein verkauftes Notebook kann schließlich auch mal kaput gehen, während ich gerade im Jahresurlaub bin).

Irgendjemand unter euch, der sich mit denselben Problemen rumschlägt?
Wie löst ihr das?

Grüße, Dennis

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Member: transocean
transocean May 01, 2015 at 10:03:36 (UTC)
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Moin,

Kaufe ich nun ein Notebook bei notebooksbilliger, und verkaufe es am nächsten Tag (ungeöffnet) weiter an einen Kunden, so kann es vorkommen, dass die Herstellergarantie dadurch verwirkt ist

Woraus schliesst Du das?

Gruß,

Uwe
Member: dennis86
dennis86 May 01, 2015 at 10:23:05 (UTC)
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Die Abgabe einer Garantieerklärung durch den Hersteller erfolgt freiwillig (also nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung wie die Sachmangelhaftung/Gewährleistung)
Die Garantieleistung kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (z.B.: Garantie nur für Erstbesitzer)
Viele (vermutlich nicht alle) Hersteller machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Member: transocean
transocean May 01, 2015 at 10:32:46 (UTC)
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Du als Erstkäufer kannst deine Gewährleistungsansprüche aber an deinen Käufer abtreten.
Und Adressat für die Forderungen aus einem Garantievertrag ist meiner falsch sein könnenden Meinung nach immer der Hersteller einer Sache/Ware, unabhängig davon wer der Besitzer/Eigentümer ist.

Der richtige Weg für zur Klärung deiner Fragen ist aber sicherlich die Kontaktaufnahme zu einem Anwalt deines Vertrauens.

Gruß,

Uwe
Member: evolution
evolution May 01, 2015 at 11:07:53 (UTC)
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Jahresurlaub.. was issen das face-wink

Wo ist das Problem. wenn ich was im MediaMarkt kaufe schicken die es ggfls. auch ein und ich muss mehrere Wochen warten. Der Kunde kauft ja keinen 24 Stunden Austauschservice..

Außerdem verkaufen wir im Normalfall nicht alles was der Kunde vielleicht will. Wir haben unser festes Programm und entsprechende Verträge mit den Herstellern oder Distributoren. Wenn wir auf Kundenwunsch etwas bestellen, ist für den Fall der Fälle in unseren AGB, auf den Lieferscheinen, Rechnungen etc. aber der Ausschluss der Übertragung von Herstellergarantie ausgeschlossen.

Herstellergarantien werden vom Hersteller auf freiwilliger Basis gegeben. Der Hersteller entscheidet damit selbst ob und in welchem Umfang er eine Garantie gewährt. Ihm steht deshalb auch die Möglichkeit zu, die Garantie gegenüber eventuellen Zweiterwerbern auszuschließen. Sobald also der Erstkäufer das Produkt weiterverkauft erlischt die Garantie. Es empfiehlt sich daher immer der Blick in die Garantiebedingungen wenn die Handel betreibst!

http://dejure.org/gesetze/BGB/399.html

Aber selbst wenn die Garantieansprüche übertragbar sind, ist der Ersterwerber beim Verkauf der Sache nicht verpflichtet die Garantieansprüche mit zu übertragen. Garantieansprüche sind ein selbstständiges Recht, was sozusagen als Kaufanreiz zusätzlich mit gegeben wird face-wink
Member: dennis86
dennis86 May 01, 2015 at 11:44:18 (UTC)
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Gut, dass ich gesetzlich nicht verpflichtet bin, Garantieansprüche an meine Kunden zu übertragen, sondern diese z.B. per AGB ausschließen kann ist die eine Sache.
Dass man mit der Aussage "kaufen Sie bei mir, ich bin teurer als die anderen, aber dafür bekommen Sie bei mir auch keine Garantie" nicht unbedingt zufriedene Kunden generiert, ist die andere.
Viele Kunden fragen mich sogar explizit, ob die Herstellergarantie eingeschränkt wird, wenn sie bei mir bestellen. Bei Ingram ist das kein Problem, die haben offenbar Verträge mit den Herstellern, dass bei Produkten, die über sie verkauft werden die Garantie auch bei Zweiterwerbern bestehen bleibt. Deswegen bestelle ich ja seit Jahren dort. Nur löst das das Problem aus der Anfangsfrage nicht, dass ich so bald gar nichts mehr verkaufe.
Member: StefanKittel
StefanKittel May 01, 2015 at 12:14:53 (UTC)
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Hallo Dennis,

Bestimmte Produkte kann man als Händler gar nicht mehr oder nur mit Verlust verkaufen.
Geiz ist halt Geil. Danke dafür an die Metro.
Bei einem Switch für 15 Euro bringen mir auch 10% Marge nichts.

Bestimmte Sachen kaufe ich direkt bei Online-Händler.
Meine Kunden bekommen dafür eine 12 Monate Bring-In-Gewährleistung von mir.
Da ich keine Privatkunden habe, kann ich Firmenkunden gegenüber dies festlegen.
Dafür schlage ich eine Marge auf.
Als Mehr-Service bekommt der Kunde das Gerät dann schon geprüft und teilweise vorkonfiguriert.

Wem das zu teuer ist, kann es gerne selber kaufen.
Für die Konfiguration berechne ich dann den regulären Stundensatz, was meist teurer für den Kunden ist.

Wer Geräte mit Vor-Ort-Service haben möchte muss halt ein bisschen mehr Geld ausgeben.
Ich verkaufe z.B. nur PCs und Server von Fujitsu und nur mit Vor-Ort-Service.

Man kann halt nicht alle retten.

Viele Grüße

Stefan
Member: goscho
goscho May 04, 2015 at 13:10:39 (UTC)
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Zitat von @dennis86:

Hallo,
Auch dir ein Hallo
ich führe seit einigen Jahren als Einzelunternehmer einen IT Vor-Ort-Service.
Dabei verstehe ich mich primär als Dienstleister, nicht als Händler.

Das Problem mit den billigeren Alternativen wirst du als kleiner Händler niemals vermeiden können, egal wo du kaufst. face-sad

Stelle deine Kompetenz als Dienstleister in den Vordergrund und verkaufe deinen Kunden nicht einfach nur Gerät A/B/C sondern das passende Gesamtsystem.
Dazu gehört u.a. eine passende Garantie, wie sie von den Marken-Herstellern im Businesssegment (zumeist als Option) angeboten werden oder auch deine Dienstleistungen und Anpassungen.
Auch sollte man darüber nachdenken, nicht einfach nur das billigste verfügbare Gerät anzubieten, sondern eines mit einem größeren Nutzwert für den Kunden.