nexxer
Goto Top

ISP gibt persönliche Daten zu IP Adresse raus. Zulässig oder nicht?

Hey Leute, ist ne dringende Frage

Also ist der ISP berechtigt auf Anfrage eines Rechtsanwalts die Nutzerdaten zu einer vom Rechtsanwalt vorgelegten IP-Adresse herauszugeben?

Das steht jetz nähmlich zur Debatte weil jemand aus meiner Verwandschaft heute den bereits 4. Abmahnbescheid (3x Nümann & Lang und 1x Kornmeier und Partner) wegen angeblich illigalen Musikdownload über das TORRENT Protokoll und dem Client uTorrent 2.0.2.0.

Was aber desweiterem ist zu vermerken das die betreffende Person keinerlei Ahnung hat was ein Torrent ist noch wie es funktioniert.

Genau so ist mir bekannt das der ISP Nutzerdaten herausgeben darf aber nur auf Anweisung des Staatsanwalts, die aber in diesem Fall nicht vorliegt.


Also bitte gebt mir so schnell wie möglich eine Antwort.

Es eilt!!

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

viele Grüße Björn face-smile

Content-Key: 150754

Url: https://administrator.de/contentid/150754

Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 01:03 Uhr

Mitglied: maretz
maretz 09.09.2010 um 19:24:10 Uhr
Goto Top
eilig zu erwähnen is zimlich unsinnig - denn es eilt höchstens für dich....

und ich würde da nen anwalt befragen was man jetzt machen kann - und nich einfach in nem forum ... denn wer sagt das die antwort hier stimmt? Und nen Anwalt (ggf. auch mal Verbraucherschutz anrufen - ob die Firmen bekannt sin) kann dir da besser helfen
Mitglied: nexxer
nexxer 09.09.2010 um 19:28:37 Uhr
Goto Top
Warn schon beim Anwalt ;)

eigentliche Frage is jah auch nur ob es rechtens ist das der ISP die persönlichen Daten ohne Anweisung vom Staatsanwalt herraus gibt.
Mitglied: LordGurke
LordGurke 09.09.2010 um 20:51:29 Uhr
Goto Top
Meines Wissens darf und muss der ISP nur Daten an Behörden herausgeben. Und das auch nur dann, wenn dies im Rahmen eines laufenden Verfahrens - also mit Angabe des Aktenzeichens - angefordert wird.

Aber wer sagt denn, dass diese Daten über den ISP an die Anwälte gegangen sind? Ihr solltet die Schreiben mal auf Konsistenz prüfen. Das heißt:
Da die IP-Adresse das Haupt-"Beweismittel" ist, muss es auch irgendwo angegeben sein, zusammen mit Datum und Uhrzeit. Prüfe mal, ob die überhaupt zu eurem Provider gehört face-wink -> www.ripe.net, dort oben rechts die IP-Adresse eintragen.
Wenn dem so ist, gucke trotzdem mal z.B. auf wieistmeineip.de, welche IP-Adresse der Anschluss jetzt hat - die ersten beiden Blöcke sollten gleich sein, der Dritte darf ein bisschen abweichen. Wenn die Adresse komplett anders ist, ist die Chance sehr groß, dass die im Schreiben angegebenen Adressen euch niemals zugewiesen waren, da sie aus dem in eurer Gegend verwendeten Pool rausfallen.

Wird dort ein eventuell äußerst schlecht abgesicherter WLAN-Router genutzt? Sollte es zu einem Verfahren kommen - die Chance dafür ist eher gering - ist das immer ein Argument. Auch wenn man eigentlich verpflichtet ist, sowas abzusichern, kann man immer noch sagen, dass das Kennwort eventuell zu leicht zu erraten gewesen sei.

Aber wie immer:
Das hier ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht den Gang zum Anwalt.
Mitglied: Pjordorf
Pjordorf 09.09.2010 um 21:26:44 Uhr
Goto Top
Hallo,

Naja, dringend. . . .

Zitat von @nexxer:
Das steht jetz nähmlich zur Debatte weil jemand aus meiner Verwandschaft heute den bereits 4. Abmahnbescheid (3x Nümann
& Lang und 1x Kornmeier und Partner) wegen angeblich illigalen Musikdownload über das TORRENT Protokoll und dem Client
uTorrent 2.0.2.0.
Nümann & Lang sind genau dafür bekannt. Es werden dort immer mehr als eine Abmahnung zum gleichen Thema erstellt und versendet. Massenabmahnung möchte ich hier nicht behaupten, aber der Verdacht kann entsehen. Da wird täglich geschut, welche Software / Musik / Videos usw suchen wir heute in den Tauschbörsen dieser WELT. Irgend jemand hat mal geschrieben / gesagt, dort würden bis zu 50 Studenten (Jura oder so) oder andere Leute täglich (7 Tage die Woche) mit Software speziell hierfür entwickelt auf der suche gehen. Und natürlich täglich hunderte von treffern erzielen. Diese werden sogar Automatisch protokolliert, Automatisch Anschreiben an die verschiedensten Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland erzeugt und eingetütet. Die Staatsanwaltschaften handeln diese ja mittlerweile zu Tausender paketen und geben ohne Prüfung der einzelenen IP die genehmigung, beim Provider die Daten zu erhalten ab. Die Anträge dafür werden von N&L sofort mitgelifert. Das ist eine Industrie. Es kann auch sein, das du für etwas abgemanht wirst, was vor 9 Monaten stattgefunden hat. Weisst du jetzt noch was da war?

Was aber desweiterem ist zu vermerken das die betreffende Person keinerlei Ahnung hat was ein Torrent ist noch wie es
funktioniert.
Das sagt natürlich jeder. Kann derjenige es auch beweisen?

Genau so ist mir bekannt das der ISP Nutzerdaten herausgeben darf aber nur auf Anweisung des Staatsanwalts, die aber in diesem
Fall nicht vorliegt.
Woher willst du das wissen?

Es gibt z.B.infos hier oder hier oder hier oder hier. Du siehst, das Netz ist voll davon.

Peter
Mitglied: nexxer
nexxer 09.09.2010 um 21:51:31 Uhr
Goto Top
Zitat von @LordGurke:
Meines Wissens darf und muss der ISP nur Daten an Behörden herausgeben. Und das auch nur dann, wenn dies im Rahmen eines
laufenden Verfahrens - also mit Angabe des Aktenzeichens - angefordert wird.

Aber wer sagt denn, dass diese Daten über den ISP an die Anwälte gegangen sind? Ihr solltet die Schreiben mal auf
Konsistenz prüfen. Das heißt:
Da die IP-Adresse das Haupt-"Beweismittel" ist, muss es auch irgendwo angegeben sein, zusammen mit Datum und Uhrzeit.
Prüfe mal, ob die überhaupt zu eurem Provider gehört face-wink -> www.ripe.net, dort oben rechts die IP-Adresse
eintragen.
Wenn dem so ist, gucke trotzdem mal z.B. auf wieistmeineip.de, welche IP-Adresse der Anschluss jetzt hat - die ersten beiden
Blöcke sollten gleich sein, der Dritte darf ein bisschen abweichen. Wenn die Adresse komplett anders ist, ist die Chance sehr
groß, dass die im Schreiben angegebenen Adressen euch niemals zugewiesen waren, da sie aus dem in eurer Gegend verwendeten
Pool rausfallen.

Wird dort ein eventuell äußerst schlecht abgesicherter WLAN-Router genutzt? Sollte es zu einem Verfahren kommen - die
Chance dafür ist eher gering - ist das immer ein Argument. Auch wenn man eigentlich verpflichtet ist, sowas abzusichern, kann
man immer noch sagen, dass das Kennwort eventuell zu leicht zu erraten gewesen sei.

Aber wie immer:
Das hier ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht den Gang zum Anwalt.

Also die IP Adresse ist eindeutig von der Telekom, so viel hat mir meine Whois App verraten ;)

WLAN wurde zwar genutzt aber mit WPA2 Verschlüsselung und einem voll kryptischen Key ;)
Mitglied: nexxer
nexxer 09.09.2010 um 22:06:19 Uhr
Goto Top
Zitat von @Pjordorf:
Hallo,

Naja, dringend. . . .

> Zitat von @nexxer:
> Das steht jetz nähmlich zur Debatte weil jemand aus meiner Verwandschaft heute den bereits 4. Abmahnbescheid (3x
Nümann
> & Lang und 1x Kornmeier und Partner) wegen angeblich illigalen Musikdownload über das TORRENT Protokoll und dem
Client
> uTorrent 2.0.2.0.
Nümann & Lang sind genau dafür bekannt. Es werden dort immer mehr als eine Abmahnung zum gleichen Thema erstellt und
versendet. Massenabmahnung möchte ich hier nicht behaupten, aber der Verdacht kann entsehen. Da wird täglich geschut,
welche Software / Musik / Videos usw suchen wir heute in den Tauschbörsen dieser WELT. Irgend jemand hat mal geschrieben /
gesagt, dort würden bis zu 50 Studenten (Jura oder so) oder andere Leute täglich (7 Tage die Woche) mit Software
speziell hierfür entwickelt auf der suche gehen. Und natürlich täglich hunderte von treffern erzielen. Diese werden
sogar Automatisch protokolliert, Automatisch Anschreiben an die verschiedensten Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland erzeugt
und eingetütet. Die Staatsanwaltschaften handeln diese ja mittlerweile zu Tausender paketen und geben ohne Prüfung der
einzelenen IP die genehmigung, beim Provider die Daten zu erhalten ab. Die Anträge dafür werden von N&L sofort
mitgelifert. Das ist eine Industrie. Es kann auch sein, das du für etwas abgemanht wirst, was vor 9 Monaten stattgefunden
hat. Weisst du jetzt noch was da war?

> Was aber desweiterem ist zu vermerken das die betreffende Person keinerlei Ahnung hat was ein Torrent ist noch wie es
> funktioniert.
Das sagt natürlich jeder. Kann derjenige es auch beweisen?

> Genau so ist mir bekannt das der ISP Nutzerdaten herausgeben darf aber nur auf Anweisung des Staatsanwalts, die aber in
diesem
> Fall nicht vorliegt.
Woher willst du das wissen?

Es gibt z.B.infos hier oder
hier oder
hier oder
hier. Du siehst, das Netz
ist voll davon.

Peter

Zu dem mit der Staatsanwaltschaft:

Ich weiß von meheren Informatik Dozenten das ein Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft bei liegen muss wo darin steht das sie vom ISP die Nutzerdaten einfordern. Dies liegt aber in den 4 Schreiben der Kanzleien nicht bei.

Zu dem mit dem Torrent:

Dann sag mir doch mal wie die Person das beweisen soll? Weil wir sind ratlos, wie wir dies belegen ;)

Zu dem mit Nümann und Lang:

Also schon wie es in mehren Foren bestätigten incl. den Bestätigung meiner Informatik Dozenten.
Mitglied: Pjordorf
Pjordorf 09.09.2010 um 22:34:19 Uhr
Goto Top
Hallo,

Zitat von @nexxer:

Ich weiß von meheren Informatik Dozenten das ein Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft bei liegen muss wo darin
steht das sie vom ISP die Nutzerdaten einfordern. Dies liegt aber in den 4 Schreiben der Kanzleien nicht bei.
Jau, SOLL dabei sein, ist aber nicht. Jetzt kannst du N&L auf Herausgabe dieses Schreiben ansprechen / anmahnen / verklagen. Da du ja sogar 4 Abmahnung erhalten hast ist das dann ein Sack mit Würmer.... (Wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt und es zum Unfall kommt: DEIN Auto ist Schrott. Er durfte das ja nicht. Er HAT es aber DOCH getan. Und, was jetzt?)

Dann sag mir doch mal wie die Person das beweisen soll? Weil wir sind ratlos, wie wir dies belegen ;)
Habe ich gsagt ich könne so etwass? Da ein Gericht aber beweise haben will (N&L hat ja welche, oder?), hast du hier einen sehr schweren Stand.

Also schon wie es in mehren Foren bestätigten incl. den Bestätigung meiner Informatik Dozenten.
Da du von N&L 4 Abmahnungen erhalten hast, hast du erstmal ein Problem (auch bei nur einer Abmahnung). Der einzige der dir Helfen kann, IST EIN GUTER ANWALT. Alles andere ist Hörensagen oder Vermutungen oder Falsch oder sonst etwas, aber kaum gerichtlich Verwertbar.

Es ist nun mal in Deutschland möglich das mit Abmahnungen Geld verdient werden kann. Und es kann sogar SEHR VIEL Geld (Millionen) mit Abmahnungen verdient werden. Und wie in jeder Branche gibt es immer Menschen welche sich nicht zu 100% an Ethik, Gesetze, Verträge, Berufsethos usw halten. Ob das hier auch zutrifft? Es hat sich eine ganze Industrie um das Thema Abmahung gebildet und diese ist sehr verschwiegen. Irgendwo stand mal das es sogar Anwälte geben soll die ihren angeblichen Mandanten noch Geld dafür geben, das Sie für diese Abmahnen (dürfen). Ob dieses so stimmt?

Es mag ja schön sein das dein Informatik Dozent meint da fehle ein Schreiben, aber du hast immer noch ein Problem. Und wenn du NICHT BEWEISEN kannst das es so NICHT war. . . . Selbst deine Protokolle aus deinem Router werden angezweifelt, da du diese ja mit Notepad oder einem Texteditor selbst erstellt haben könntest.

Ich wollte dir nur Aufzeigen das du nicht alleine bist mit deinen Abmahnungen. Aber helfen kann dir nur ein guter Anwalt deines Vertrauens.

Peter
Mitglied: LordGurke
LordGurke 09.09.2010 um 23:28:59 Uhr
Goto Top
Ich würde noch hinterherschieben:

Falls die Lage wirklich trüb aussieht, zweifle doch an, dass du diese IP-Adresse hattest. Es kann ja durchaus vorkommen, dass durch ein Versehen (Zahlendreher, vergessene Ziffern...) der Inhaber zur falschen IP-Adresse ermittelt wurde, der jetzt leider du bist.
Jenachdem wie lange das her ist, kann der Provider das nicht mehr beweisen. Der Anwalt auch nicht. Und da die IP-Adresse nunmal der einzige Anhaltspunkt ist...
Mitglied: maretz
maretz 10.09.2010 um 08:03:49 Uhr
Goto Top
Moin,

dein Dozent ist eines von 3 Dingen:
- Gutgläubig
- Theoretiker
- Unwissend

Denn: In der Theorie ist es richtig: NUR der Staatsanwalt darf Daten einfordern. Und wenn man an das gute im Menschen glaubt dann funktioniert das auch - jeder Antrag wird gewissenhaft geprüft, gegengeprüft und dann fachgerecht abgearbeitet. Denn immerhin hebt man damit einen Teil der Privatssphäre einer Person auf. Das hat auch solange funktioniert bis die Abmahnungen ein gutes Geschäft für den Anwalt wurden. Heute sieht das eher anders aus: Da geht der Staatsanwalt in sein Büro und hat nen *Päckchen* dort liegen! Darin enthalten sind meinetwegen 200+ Anträge zur Ermittlung einer IP. Und davon hat er ggf. sogar noch mehrere Päckchen auf dem Tisch. Nun - nehmen wir an es ist Montag morgen. Du hast 500 solcher Schreiben auf dem Tisch (die o.g. 50 Studenten haben am WE gearbeitet - d.h. 50*16h nur zur Ermittlung von IP-Adressen... auf 500 kommst du da ganz locker!). Soll der sich jetzt also nur 5 Minuten zeit nehmen um jeden Antrag zu prüfen? 500*5 Min=2500 Min = 41,66h... Also bräuchte der seine ganze (Arbeits-)Woche nur dafür! Realität: Der nimmt den Stapel, guckt sich den ersten an und gibt den Rest an die Sekretärin zum abzeichnen...

Und selbst wenn du davon ausgehst das da KEIN Staatsanwalt beteiligt war: Nehmen wir an der Anwalt schickt das zum Provider direkt. Beim ersten mal lehnt dieser ab - das geht zum Staatsanwalt und der Provider muss doch alles rausgeben... das ganze passiert 2, 3 oder 10 mal -> dann is dem Provider das eh egal... Dann haut der die Daten nur noch raus und gut...

Du kannst jetzt also hingehen und noch lange überlegen wie die an die Daten gekommen sind - und während dieser Zeit tickt die Uhr wg. der Einspruchsfrist... Oder du gehst einfach mal zum Anwalt, Verbraucherschutz usw. und fragst DORT nach wie das jetzt weitergeht. Im Gegensatz zu diesem Forum bekommst du beim Anwalt nämlich ne richtige Rechtsberatung - und nicht nur das was die Leute glauben... Wie schon an anderer Stelle geschrieben: Das was man üblicherweise als "rechtens" empfindet weicht manchmal extrem davon ab was der Mann mit der Robe sagt...
Mitglied: csw
csw 10.09.2010 um 08:41:36 Uhr
Goto Top
Seit 2008 der zivilrechtliche Auskunftsanspruch zur Herausgabe der Anschlussinhaber von IP-Adressen genutzt werden kann, werden solche Anträge von den Gerichten nur noch abgesegnet. Eine genaue Prüfung jedes Sachverhalts ist bei mehreren Tausend Adressen in einem Antrag gar nicht mehr möglich.

Zu Nümann und Lang hat die ct schon mehrfach berichtet und von Nümann auch prompt einen Maulkorb verhängt bekommen.
Die Logfirma sitzt im selben Gebäude wie Nümann und die Software zum Erfassen der IP-Adressen arbeitet lt. ct mit fehlerhaften Timestamps.
Das Gutachten zu dieser Logsoftware von einem nicht anerkannten Gutachter besteht zum größten Teil aus Wikipedia-Kopien.

Trotzdem ist man zu einer Reaktion gezwungen um eine teure Einstweilige Verfügung abzuwehren. Der Gang zu einem Anwalt mit Fachgebiet Internet- Urheberrecht ist empfehlenswert. Der Famileinanwalt oder Verbraucherschutz ist mit der Komplexität des Themas schlicht überfordert.

Das ganze ist auf jeden Fall ein spannendes Thema, da es quasi jeden Internetnutzer betreffen kann, wenn die Logsoftware nicht fehlerfrei arbeitet.
Mitglied: cardisch
cardisch 10.09.2010 um 08:54:16 Uhr
Goto Top
Lag nicht der aktuellen C´t genau ein solcher Fall, vor, wo die IP´s nachweislich vertippt waren (ich unterstelle jetzt noch nicht einmal böse Absicht, aber irren ist nun mal menschlich) oder, wie ein Vorredner schon geschrieben hat, mehr auf gut Glück IP-Adressen herausgefordert wurden (im Prinzip um zu gucken, wer wie reagiert)...
Da war auch beschrieben, wie jemandem die IP vom Zeitrahmen her falsch zugeordnet waren...

Da könnte auch etwas über besagte RA stehen (ich würde sie eher als Maden bezeichnen face-wink

Gruß

Carsten