klausschreiber
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kleiner Nebenjob im Bereich Webdesign gewerbepflichtig?

Hallo,

ich bin zur Zeit noch Schüler, aber bereits volljährig.

Nun werde ich für einen Verein die Homepage pflegen. Dafür wurde ein Betrag von einmalig 100€ ausgemacht und danach werden es monatlich dann wohl 25 Euro sein. Dem Verein reicht es, wenn ich ihm alle halbe Jahr einen Zettel schreibe, a la "Für die Aktualisierung der Homepage erlaube ich mir ... zu berechnen". Der Steuerberater von denen meinte, dass ich, solange ich nicht mehr als 500€ pro Jahr (oder Halbjahr, weiß ich nicht mehr genau) daran verdiene, nichts anmelden müsse, sondern es lediglich die Eltern im Kindergeldantrag angeben müssen.
Da ich eigentlich bisher gedacht habe, ich müsste dafür ein Gewerbe anmelden, frage ich hier vorsichtshalber nochmal nach.

Falls es von Belang ist:
Ich arbeite noch in einem anderem Betrieb im Bereich Grafik und bin dort als Aushilfskraft angestellt. Der Verdienst ist durchschnittlich vermutlich so 40€ im Monat.


Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe,
Gruß,
Klaus

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Mitglied: jato11
jato11 31.07.2008 um 09:17:51 Uhr
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Hallo Klaus,
dann rechne doch mal zusammen.
12x25,- + 12x40,- + 100,- =880,- Euro

Damit bist du weit über 500,- hinaus.
Ein Gewerbe brauchst du sicherlich nicht dafür anmelden, aber die Einahmen in der Steuererklärung unter
"Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit" oder so ähnlich angeben.
Aber genaues kann dir nur dein Steuerberater bzw. dein freundliches Finanzamt sagen

Viele Grüße
Torsten
Mitglied: Genios
Genios 31.07.2008 um 09:23:30 Uhr
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Ich kann Deinem Steuerberater nur beipflichten, solange der Verdienst unter der von Ihm genannten Summer von 500,- € / Kalenderjahr bleibt brauchst Du kein Gewerbe anmelden.

So was nennt sich dann Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Solltest Du ein Gewerbe haben gelten die Einnahmen als "Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb".

Bei der Rechnung vergiss nicht dass Du bestimmte Kosten die Dir zum Erzielen des Gewinnes unabdingbar sind, z.B.:
- Anteilige Telefonkosten
- Anteilige Internetkosten
- Anteilige Computer Hardware Kosten
- Softwarekosten für spezielle Software
gegen rechnen kannst und sich so das zu versteuernde Einkommen reduziert. Zu wie viel Teilen Du was Gegenrechnen kannst, dazu brauchst Du einen Steuerberater.
Mitglied: Supaman
Supaman 31.07.2008 um 09:44:18 Uhr
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oder du einigst dich mit dem "betrieb" das du dir für die summe computeteile kaufen kannst. die firma hat die rechnung und kann es , du die teile, alle sind glücklich und weniger bürokratieface-smile
Mitglied: klausschreiber
klausschreiber 31.07.2008 um 14:56:33 Uhr
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ok, vielen Dank für eure Antwort.

@jato11:
das Einkommen aus dem Betrieb, für den ich Grafikarbeiten mache, zählt doch vermutlich nicht zu den 500€ dazu, oder? Dort arbeite ich ja als Angestellter (zumindest ist es bisher so geplant).

@jato11 & Genios:
Bisher habe ich ja noch keine Steuererklärung ausgefüllt und auch keine Steuernummer. Mit den 40+25 Euro pro Monat muss ich doch, glaube ich, auch keine Steuern zahlen? Muss ich dann trotzdem eine Steuererklärung ausfüllen?

@Supaman:
das hat mir der Betrieb, wo ich nun als angestellte Aushilfskraft arbeite, auch angeboten. Mir ist es aber eigentlich lieber, das Geld zu bekommen, weil es dann für mich einfacher, da der Umweg über den Betrieb wegfällt.
Mitglied: Supaman
Supaman 31.07.2008 um 16:27:45 Uhr
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für die firma ist die mwst nur ein durchlaufender posten, d.h. die firma zahlt effektiv keine mwst. einige dich mit der firma darauf, das du dir für den NETTObetrag teile aussuchen darfst, das würde +19% zu deinen gunsten bedeuten. dann nimmst du teile, die man gut verkaufen, selbst wenns nicht 100% der EK ist, solltest du am ende nicht schlechter dastehen, eher besser.
Mitglied: klausschreiber
klausschreiber 31.07.2008 um 18:57:55 Uhr
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danke für deine Antwort. Daran, dass ich dann ja zu Nettopreisen einkaufen könnte, habe ich nicht gedacht. Bei dem Betrieb, für den ich Grafikarbeiten mache, wäre dass dann wirklich eine Überlegung wert.

Aber es geht mir ja vor allem um den Verein, für den ich die Homepage pflege. Ich glaube eher nicht, dass der Verein (Chor mit 60 Mitgliedern) vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Mitglied: PAT-1
PAT-1 13.09.2008 um 16:36:53 Uhr
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Zitat von @klausschreiber:
danke für deine Antwort. Daran, dass ich dann ja zu Nettopreisen
einkaufen könnte, habe ich nicht gedacht. Bei dem Betrieb,
für den ich Grafikarbeiten mache, wäre dass dann wirklich
eine Überlegung wert.
Naja, das ist so nicht ganz richtig. Es stimmt schon, dass für eine Firma im Grund nur der Nettobetrag zählt, aber das musst du ein wenig anders rechnen. Wenn Du Waren einkaufst, musst Du sehr wohl die Steuer erstmal zahlen, allerdings bekommst Du diese bei Deiner Steuererklärung wieder angerechnet. Die Firma, die die Ware dann kauft und verwendet, muss diese Steuer auch zahlen, kann sie aber im Normalfall wieder absetzen.