drpepper82
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Längere Krankschreibung im dritten Lehrjahr

Hallo allerseits,

ich befinde mich in der Ausbildung zum Informatikkaufmann im 3. Lehrjahr. Nun hat mich ein Bandscheibenvorfall ereilt dessen Ende leider noch nicht abzusehen ist. Die letzten 2 Jahre habe ich eigentlich immer gute Note in der BS gehabt, ebenso in der Zwischenprüfung.
Nun habe ich diesbezüglich einige Fragen, vielleicht kann sie mir hier jemand beantworten, dankbar wäre ich in jedem Fall:
Von wem werden die Fehlzeiten in der Schule an die IHK übermittelt?
Von der Schule direkt oder von meinem Betrieb?
Denn wie ich bereits erfahren habe darf ich nur 10% der Ausbildungszeit krankgeschrieben sein.

Zählen die Schulnoten des 3. Lehrjahres und gelten diese als Zulassung für die Prüfung? Denn da ich nun noch länger krankgeschrieben bin und damit keine Arbeiten in der Schule schreiben kann werde ich wohl dieses Jahr auch leider keine wirklich guten Noten bekommen.

Kurzum: Hätte ich die Möglichkeit (die Einverständnis meines Betriebes vorausgesetzt) zwar in der Berufsschule zu fehlen und dort evtl. im letzten Lehrjahr schlecht abzuschneiden, die Prüfung bei der IHK jedoch trotzdem zu machen???

Ich wäre echt für jede Hilfe dankbar face-smile

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Mitglied: 36831
36831 Jan 24, 2009 at 06:39:08 (UTC)
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Moin,

am besten ist es wohl, wenn du das die Personalabteilung deines Ausbildungsbetriebes fragst, und dich sich, falls sie es nicht selber wissen, mit der IHK in Verbindung setzen. Bildung ist ja teilweise auch noch ländersache, also weiß ich nichtmal, ob eine Regelung, die ich aus Bremen kennen würde, auch in Bayern gilt. (Nein, ich kenne die Regelungen in Bremen auch nicht. face-wink)

Gute Besserung!!!

MfG,
VW (Auch Azubi im 3. LJ)