juckie
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Wie lange darf ein Internetausfall bei T-Online dauern um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können?

Hallo an alle,

vorab: Verzeiht mir, wenn ich das falsche Thema ausgewählt habe.

Wir hatten vorgestern (9:40 Uhr - 14:34 Uhr) und vor rund 2 Wochen (12:48 Uhr - 22:55 Uhr) einen Ausfall des Internets jeweils über mehrere Stunden. Wie es sich im nachhinein herausgestellt hat, wurde bei Bauarbeiten ein Kabel durchtrennt.

Wie lange und vor allem wie oft muß ich als Geschäftskunde einen solchen Ausfall tolerieren bzw. dulden? Ab wann kann ich evtl. Schadensersatzansprüche für die Ausfälle geltend zu machen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß

Juckie

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 09:03 Uhr

Mitglied: xbast1x
xbast1x 12.09.2014 um 08:42:31 Uhr
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Hallo Juckie,

genaueres sollte in den AGB's / Vertrag stehen.

Grüße
Mitglied: Juckie
Juckie 12.09.2014 um 08:45:08 Uhr
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Hallo,

da der Vertrag schon relativ alt ist und sich seit Vertragsabschluss die Gesetzgebung bestimmt schon 20 mal geändert hat, würden mich die momentane rechtlichen Bestimmungen interessieren.

Gruß
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 12.09.2014 aktualisiert um 09:00:22 Uhr
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Zitat von @Juckie:

da der Vertrag schon relativ alt ist und sich seit Vertragsabschluss die Gesetzgebung bestimmt schon 20 mal geändert hat,
würden mich die momentane rechtlichen Bestimmungen interessieren.

Erstmal kommen die AGB und aktuelle vertragsbestimmungen. Nur wenn da etwas "überraschend" ist, kommt das gesetz zur Geltung. Du bist Geschäftskunde. da sollte man schon wissen, was vertragsfreiheit ist oder sich jemanden leisten der einem das erklärt.

lks

Edith: Rechtsverdreher ergänzt.

Nachtrag: Hast Du wirklich einen Geschäftzskundenvertrag oder hast Du einen Vertrag als Privatkunde, den du auch geschäftlich nutzt. Das ist dann wieder eine andere Hausnummer.
Mitglied: brammer
brammer 12.09.2014 um 08:54:46 Uhr
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Hallo,

wenn in den AGB ein Wert steht ist der erstmal bindend, es sein den der verstösst gegen geltendes Recht.
Im Zweifelsfall wird vor Gericht oder kurz davor eine aussergerichtliche Einigung erreicht.
Und da geht es dann um einen Monat erlass der Grundgebühr oder ähnliches..und ob sich dafür der Aufwand lohnt ist fraglich ...

Wenn du einen Businessanschluss mit SLA und Konventionalstrafe hast...dann wende dich an deine Rechtsbateilunng

brammer
Mitglied: MrTrebron
MrTrebron 12.09.2014 um 08:55:12 Uhr
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Servus Juckie,

nicht nur dass die AGB maßgeblich sind, so bleibt im Regelfall zu beweisen das wirklich ein Schaden entstanden ist und dieser nicht hätte vermieden / gemindert werden können wenn man, ich sag mal, fexibel gewesen wäre.

Gruß
Norbert
Mitglied: killtec
killtec 12.09.2014 um 09:09:53 Uhr
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Hi,
was auch noch anzumerken ist. Wenn du als Businesskunde auf das Netz angewiesen bist, warum hast du dann keine Backupleitung mit getrennter Trassenführung?
Die Telekom bietet so etwas an.
Wir haben z.b. als Global Player schon einen Tag lang einen Ausfall wegen Bauarbeiten gehabt. Da steckt man nicht drin. Bei Bauarbeiten, gerade wenn man weiß das da welche sind, muss man mit Störungen rechnen. Bei dem Privatanschluss meiner Eltern ist auch bei einer Erneuerung einer Straße im Ort das Netz 3-4x ausgefallen. Und, ändern kann man das dann nicht und die Störung bekommst du auch nicht schneller beseitigt wenn du da mehrfach anrufst...

Gruß
Mitglied: Rudbert
Rudbert 12.09.2014 um 17:39:14 Uhr
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Hi,


hier die Leistungsbeschriebung für T-DSL Business: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42433.pdf


mfg