zappie
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Was macht Ihr wenn Auftraggeber nicht bezahlt?

Hallo und gutem Morgen.

Ich habe bei einem Internethandel einen Server mit dazugehörigen Netzwerk eingerichtet, leider habe ich nur einen mündlichen Vertrag geschlossen. Fehler ich weiß, aber meine Frau arbeitet dort und ich dachte das wird schon in Ordnung sein. Nach Fertigstellung will der Auftraggeber nun nichts mehr von Bezahlen wissen, das währe alles ein Freundschaftsdienst gewesen. Hat jemand so etwas ähnliches schon mal erlebt? Und was kann man da machen? Ich will aber auch den Arbeitsplatz meiner Frau nicht gefährden. Server lahmlegen oder solche Sachen kommen nicht Infrage, da ich Seriös bleiben möchte.
LG

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Printed on: April 19, 2024 at 20:04 o'clock

Member: ITSchlumpf
ITSchlumpf May 30, 2012 at 06:41:27 (UTC)
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Morgen Zappie,

also da wirst du glaube ich relativ schlechte Karten haben.
Gab es denn Zeugen, dass du den Vertrag mit ihm geschlossen hast?

Gruß
Schlumpf
Member: nikoatit
nikoatit May 30, 2012 updated at 07:29:56 (UTC)
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Moin,

das ist wirklich verzwickt, da ein mündlicher Vertrag zwar gültig ist, aber ohne Zeugen schwerz zu beweisen.
Natürlich kannst du einen Anwalt hinzuziehen, aber der kostet auch Geld.
Ist dein geforderter Betrag sehr hoch?

Gruß
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer May 30, 2012 at 07:13:45 (UTC)
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Moin,

Ich? Das übliche:

freundliche Erinnerung, gerichtliche Mahnung, Klage. Inkasso, Soweit notwendig. Meist reicht eine freundliche Erinnerung. In einigen wenigen F#ällen habe ich es unter "Lebenserfahrung" verbucht, wenn es sich nicht gelohnt hat, das durchzuziehen.


Zitat von @zappie:
Ich habe bei einem Internethandel einen Server mit dazugehörigen Netzwerk eingerichtet, leider habe ich nur einen
mündlichen Vertrag geschlossen. Fehler ich weiß, ....

Das ist nicht unbedingt einm Fehler. Ich habe viele Kunden, bei denen der vertrag nur auf "Zuruf" zustande kommt.

Wichtig ist aber, daß man ganz deutlich imemr klarmacht, daß es etwas kostet und insbesondere, wieviel das werden kann!

Und bei "Neukunden" soltel man vielleicht auf die mündliche Form verzichten.

War es denn viel? Wenn nciht, würde ich es einfach unter Erfahrung verbuchen und denjenigen nur noch mit schriftlichem Auftrag bedienen. Und nicht evrgessen die Stundensätze um 20% anzuheben, damit Du dann 3% Skonto bei vorabzahlung geben
kannst. face-smile

Anonsten hast Du, sofern er wirklich unwillig ist, die Möglichkeit mit Mahnung und Klage.mit allen möglichen Konsequenzen daraus. oder Du machst Die sanfte Tour:

Du sagst ihm deutlich wieviel Du noch zu bekommen hast und sagst, daß er in zukunft keine Leistungen mehr bekommt ohne daß diese beglichen sind. Und Die Probleme kommen früher oder später von selbst.


Ansonsten noch eine frage:

Machst Du das hauptberuflich (selbständig) und war das den Auftraggeber klar oder war das Nebenbei als hinzuverdienst gedacht nach dem Motto: "Du Chef mein Mann ist Admin, der könnte das nebenbei machen." Dann könnte durchaus der Eindruck entstanden sein, daß es nichts kostet. Ich habe hier auch manchmal Spezialisten, die der Meinung sind, weil sie aus meinem (entfernteren) Bekanntenkreis sind, daß ich da doch mal schnell (und kostenlos) nach Ihren Systemen schauen könnte. Den Zahn muß man ihnen schnell ziehen, sonst arbeitet man irgendwann kostenlos. Das heißt aber nicht, daß der ein oder andere (wirkliche) Freund auch mal kostenlos sein System gerichtet bekommt.

Aber genug davon, Was für Dich sinnvoll ist und ob Die Umstände wirklich eindeutig waren, kannst nur Du entscheiden.

lks


PS: Manchmal hilft es auch einfach, einfach mit der Motorradclique kurz vorbeizufahren und während die anderen warten kurz mit demjenigen zu reden. Tatsächlich sind die mit der Motorrädern alles nur gutbürgerliche liebe Menschen, aber es macht immer wieder Eindruck. face-smile
Member: zappie
zappie May 30, 2012 updated at 07:38:03 (UTC)
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Ich wollte mich Selbsständig machen, ich bin Anwendungsentwickler mit Cisco Zertifikat, und das währe mein erster Auftrag, das werd ich aber nun bleibenlassen...
Der Auftrag umfasste einen neuen Server mit Strorage anschaffen, diesen einrichten (Domäne und SQL Server), JTL Wawi anbinden, 14 Onlineshops an die Warenwirtschaft anbinden, Software zum Fernabgleich programmieren und eine Anbindung der Warenwirtschaft an Neckermann ermöglichen (Neuprogrammierung einer Software).
Bis auf die Neckermann-Anbingung ist alles fertig...
Ich werd das unter Lehrgeld verbuchen... Schade die Software für Neckermann war aufwändig face-sad

Ach nochwas, der Server umfasst 3 virtuelle Maschinen, der SQL Server macht jede Nacht ein Backup von 4 Datenbanken (ca 10 GB) die alten werden aber nicht automatisch gelöscht, obwohl ich das eingestellt hatte... In ein paar Wochen sind die Platten voll (zumindest die, wo das Backup abgelegt wird), muss ich das dem Kunden berichten?
Member: hajowe
hajowe May 30, 2012 at 07:55:07 (UTC)
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Zitat von @zappie:
Ach nochwas, der Server umfasst 3 virtuelle Maschinen, der SQL Server macht jede Nacht ein Backup von 4 Datenbanken (ca 10 GB) die
alten werden aber nicht automatisch gelöscht, obwohl ich das eingestellt hatte... In ein paar Wochen sind die Platten voll
(zumindest die, wo das Backup abgelegt wird), muss ich das dem Kunden berichten?

Hallo Zappie,

ich gebe hier nur meine private Meinung dazu ab und keine Rechtsverbindliche Beratung.

Was willst du dem Kunden berichten, wenn du doch nur aus Gefälligkeit was gemacht hast.
Ohne Vertrag und Bezahlung bleibt eine Garantie meines Erachtens nach auch aussen vor.Du hast es eingestellt, wie du sagst, aber warum sollts du noch Fehleranalyse machen.

Eine Andere Möglichkeit ist das du ihn schriftlich darauf hinweist das dort noch Dinge offen sind, somit denke ich kann man Dir dann auch keine Vorwürfe bis hin zu Schadensersatzforderungen machen. Obwohl ich mir da nicht ganz sicher bin, in wie weit das rechtlich überhaupt durchsetzbar wäre.

Er wird dann die Möglichkeit haben, dich anzusprechen, aber dann mach bitte alles schriftlich
oder er beauftragt ein Unternehmen, was er sicher auch nicht so einfach mal mündlich machen kann.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer May 30, 2012 updated at 08:47:47 (UTC)
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Zitat von @zappie:
Ich wollte mich Selbsständig machen, ich bin Anwendungsentwickler mit Cisco Zertifikat, und das währe mein erster
Auftrag, das werd ich aber nun bleibenlassen...

Das selbständig sein? oder diesen Auftrag. Selbständg sein ist was schönes. hat aber auch seine Kehrseiten (Papierkram , *Ächz*, *würg*), ich würde mir von so einem Erlebnis das vorhaben nicht vermiesen lassen. Wichtig ist aber eine gute Vorbereitung, IHK & Co. liefern gute Hilfestellung. Nur dann nciht machen, wenn man das notgedrungen macht, weil das Arbeitsamt sagt, eine Ich-AG wäre was schönes tolles.


Der Auftrag umfasste einen neuen Server mit Strorage anschaffen, diesen einrichten (Domäne und SQL Server), JTL Wawi
anbinden, 14 Onlineshops an die Warenwirtschaft anbinden, Software zum Fernabgleich programmieren und eine Anbindung der
Warenwirtschaft an Neckermann ermöglichen (Neuprogrammierung einer Software).


Den Server bezahlt er Dir aber, oder? Und wenn das so ein Auftrag war, ist es eigentlich eindeutig, daß er Dich beuaftragt hat und Du für Deine Leistungen Geld bekommst. Schreib einfach eine Rechnung (du woltest Doch richtig mit rRechnung & Co. abrechnen oder?), un harre der Dinge, die da kommen. Wenn Du tatsächlich den Server beschafft und eingerichtet hast, sollte die Auftragserteilugn unstrittig sein. Das einzige was im Streitfall vor gericht noch zu verhandeln wäre, wäre die Höhe der Vergütung. Habt Ihr einen Pauschalpreis vereinbart oder nach Aufwand?


Bis auf die Neckermann-Anbingung ist alles fertig...
Ich werd das unter Lehrgeld verbuchen... Schade die Software für Neckermann war aufwändig face-sad

Das sollte auch ohne weiteres abrechenbar sein. Denn die Software wurde ja erstellt.


Ach nochwas, der Server umfasst 3 virtuelle Maschinen, der SQL Server macht jede Nacht ein Backup von 4 Datenbanken (ca 10 GB) die
alten werden aber nicht automatisch gelöscht, obwohl ich das eingestellt hatte... In ein paar Wochen sind die Platten voll
(zumindest die, wo das Backup abgelegt wird), muss ich das dem Kunden berichten?

Du solltest Dem Kunden mitteilen, daß der Auftrag nocht nicht abgeschlossen ist udn in naher zukunft Probleme zu erwarten sind. Du würdest den Auftrag noch fertigstellen, wenn er Dir die Leistungen die Du bis dahin erbracht hast, bezahlt.


Auf keinen Fall solltest Du Dich aber zu irgendwelchen Drohungen oder Erpressungen hinreißen lassen.

lks

PS: Ich habe das gefühl, daß Ihr vor Abschluß des Vertrages aneinander vorbeigeredet habt. Ihm war offensichtlich nciht klar, wieviel Aufwand das ganze bedeutet udn wieviel kosten das verursacht. Es gibt genug naive leute, die denken, daß hat der Profi in 10 minuten erledigt und das kann doch nicht noch etwas extra kosten. Un Du hast wahrscheinlich keine Abschätzung gemacht, wieviel Aufwand Du haben wirst udn wieviel Du demjenigen dann in Rechnung stellen mußt.

Mein Vorschlag: Lad den anderen mal auf ein Gespräch beim Bier/im Biergarten ein und rede mal mit ihm darüber. Vielleicht klärt sich das ja recht schnell.


PPS: Is das eine kleine Klitsche mit 2 Mann udn 100k€-Umsatz oder ein etwas größeres Unternehmen mit Multimillionenumsatz? Denn nicht iemr ist es für so ein Miniunternehmen wirtschaftlich ein Super-Duper-Online-Shop zu haben.


Nachtrag:

IANAL, daher entspringt alles was ich hier darlege meiner Lebenserfahrung und ist kein Anwaltlicher Rat.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer May 30, 2012 at 08:50:23 (UTC)
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Zitat von @nikoatit:
das ist wirklich verzwickt, da ein mündlicher Vertrag zwar gültig ist, aber ohne Zeugen schwerz zu beweisen.

Nach dem was er inzwischen geschrieben hat, sollte es eindeutig sein, daß er zumindest einen Auftrag hatte und dafür Geld zu bekommen hat. Nur die Höhe des entgeltes dürfte nich ein Streitpunkt sein und da könnte ein Zeuge hilfreich sein.

lks
Member: Edi.Pfisterer
Edi.Pfisterer May 30, 2012 at 08:57:02 (UTC)
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Hallo!
Imho sind Deine Karten nicht soo schlecht.
leider klingen Deine Ausführungen so, als hättest Du noch keinen Gewerbeschein, daher wirst Du, wenn die Sache gerichtsanhängig wird, hier in jedem Fall ein Problem bekommen...

Trotzdem scheint mir noch nichts verloren!

Ich würde ihn darauf hinweisen, dass Du
1.) für Deine Leistung den Betrag XY verlangst
2.) dass da noch etliche Arbeiten offen sind (diese würde ich auch taxativ aufzählen)
3.) dass Du keine weiteren Arbeiten erledigen wirst, bevor nicht der Betrag XY bei Dir eingelangt ist

Dein As im Ärmel:
Wer wird denn diese Infrastruktur warten? Jeder halbwegs seriöse Dienstleister erkundigt sich bei einem Wechsel der Administration, warum gewechselt wird und wie es mit einer Doku ausschaut (zumindest mache ich das so...).
Wenn es nun keine Doku gibt und auch sonst einiges darauf hindeutet, dass da einiges im Argen liegt, dann lasse ich die Finger davon...

Ich würde einfach nur ein bisschen warten...
Du wirst sehen: der Typ meldet sich bei Dir noch und wird dich anjammern, dass Du seine Infrastruktur weiterhin wartest.
Denn es gilt natürlich Murphys Law: der Webshop des Kunden wird die Biege machen, wenn er ihn am nötigsten braucht...

Tipp:
Melde dann aber davor den Gewerbeschein an... face-wink
[und erhöhe Deine Stundensatz, und lass ihn bluten face-wink ]

lg und alles Gute!!!
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer May 30, 2012 at 09:15:06 (UTC)
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Zitat von @Edi.Pfisterer:
Melde dann aber davor den Gewerbeschein an... face-wink

Finanzamt nicht vergessen! ggf UStID holen.

[und erhöhe Deine Stundensatz, und lass ihn bluten face-wink ]

Aber nur dann, wenn Ihr nicht vernünftig miteinander reden könnt. ein langfristige konstruktive zusammenarbeit ist merh wert, als der kurzfristige Profit, auch wenn der große Nagus anderer Meinung sein mag.

lks
Member: mrtux
mrtux May 30, 2012 updated at 12:02:38 (UTC)
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Hi !

Zitat von @zappie:
anbinden, 14 Onlineshops an die Warenwirtschaft anbinden, Software zum
Fernabgleichprogrammieren und eine Anbindung der Warenwirtschaft an Neckermann ermöglichen (Neuprogrammierung
einer Software).

Sorry, wenn ich das jetzt so hart ausdrücke aber wenn man in unserer Zeit so einen Auftrag mündlich macht, ist man schon "etwas" naiv. Da sind ja schon ein "paar Stündchen" angefallen.

Aber keine Sorge, ist mir auch schon passiert - aber nur einmal - und bei einem aussergerichtlichen Vergleich habe ich immerhin 100% der Materialkosten und zumindest noch einen akzeptablen Teil der Kosten für die Arbeitszeit bekommen. Notfalls alle Mitarbeiter (der Firma des Kunden) als Zeugen vor Gericht vorladen lassen, das hilft meist schon in der Richtung, dass die Firma dann mindestens einen kompletten Arbeitstag geschlossen ist, was den Schuldner ja dann richtig viel Geld kostet. Ein guter Anwalt berät dich dahingehend...Unser "Kunde" hat übrigens damals trotzdem hoch gepokert und sich mit dem Vergleich quasi fast bis einen Tag vor dem bereits festgesetzten Gerichtstermin Zeit gelassen, danach ging es mit der Zahlung aber plötzlich ganz schnell... face-wink

Hast Du aus der Zeit noch irgendwelche Protokolle? z.B. auch Emails oder Faxe? Es reicht schon wenn es dabei nur um technische Dinge geht, je mehr Du da noch auftreiben kannst um so besser. Für den Rechtsweg sind solche Dinge wichtig und ohne Anwalt wird es dann natürlich auch nicht gehen.

Ach ja und noch ein Tipp aus der Erfahrung heraus: Die Gebühren mit dem Anwalt vorher klären, gerade auch wenn es sich bei dem Anwalt um einen "guten Schulfreund" handelt...Brain.exe, klick klick klick...Du verstehst?

Ich werd das unter Lehrgeld verbuchen... Schade die Software für Neckermann war aufwändig face-sad

Naja, ich würde es auf jeden Fall mit etwas Druck versuchen aber hinsichtlich des Arbeitsplatzes deiner Frau musst Du das halt halt abwägen. Wenn der Typ wirklich so link drauf ist, dann kann das mit ihrem Arbeitsplatz auch mal schnell so vorbei sein. Nach meiner Erfahrung sind solche Leute meist "mit allen Wassern gewaschen" und gehen dann grundsätzlich mit ihren Arbeitnehmern ebenfalls auch nicht gerade zimperlich um...

mrtux
Member: zappie
zappie May 30, 2012 updated at 13:35:57 (UTC)
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"leider klingen Deine Ausführungen so, als hättest Du noch keinen Gewerbeschein, daher wirst Du, wenn die Sache gerichtsanhängig wird, hier in jedem Fall ein Problem bekommen..."

Ja, da liegt der Hund begraben, ich wollte mich Selbsständig machen zum 1.7., das ist ihm bewusst und ich habe da nie etwas verschwiegen. Die Hardware hat er, nach meiner Beratung, gekauft. Ursprünglich sollte alles mit der Selstständigkeit losgehen, aber er konnte nicht abwarten und ich hab mich "beschwatzen" lassen.
Die Rechnung sollte dann mit Beginn der Selbsständigkeit gestellt werden.
Ich hatte das als guten Einstieg gesehen. Egal, ich werde das als Lehrgeld ansehen und mich nach einer guten Anstellung umsehen.

"PPS: Is das eine kleine Klitsche mit 2 Mann udn 100k€-Umsatz oder ein etwas größeres Unternehmen mit Multimillionenumsatz? Denn nicht iemr ist es für so ein Miniunternehmen wirtschaftlich ein Super-Duper-Online-Shop zu haben." Nö, die machen schon ein paar Millionen Umsatz im Jahr, er hat als Harz IV Empfänger bei ebay angefangen und befindet sich nun im steilen Wachstum, darum hat er auch so gedrängelt. Die hatten einen Rechner mit der freien SQL Version und da ging gar nix mehr, die 4 GB die der SQL Server zulässt waren voll. Auch Datensicherheit usw. sind dort ein Fremdwort. Ich durfte nicht mal ne USV für dern Server mitbestellen.

Die Firma ist über Pfingsten in ein neues Lager umgezogen, ich hab dort 4 Tage lang eine komplette Neuverkabelung gemacht, auf die Frage was ich für die 4 Tage bekomme bekam ich die Antwort: "welche 4 Tage". Das war es dann. Naja, wie gesagt, Lehrgeld. Und ja, ich bin leider naiv face-sad

LG
Member: NetWolf
NetWolf May 30, 2012 at 13:53:33 (UTC)
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Moin Moin,

Schade die Software für Neckermann war aufwändig

nur mal so als Tipp für die Zukunft: als ich noch selbständig war und programmiert habe, gab es kein Programm von mir, dass nicht einen Timer hatte und sich nach 3 Monaten automatisch abschaltete, wenn ich es nicht vorher verlängert/freigeschaltet hatte.

Grüße aus Rostock
Wolfgang
(Netwolf)
Mitglied: 88871
88871 May 30, 2012 at 16:10:31 (UTC)
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ich wuerde den quaelen bis aufs blut. wenn das schon so ein A.. ist, ist er auch ein A...Chef! Frau/Freundin hin oder her...

Du hast evtl noch Kaufquittungen, die hoffentlich auf deinen Namen laufen? Falls ja, hineinspazieren und alles mitnehmen!

Achja, Moskau-Inkasso?

Einen Anwalt wuerde ich sowieso hinbeiziehen. Die wissen mehr als wir Ottos

Mein Rat und keine verbindliche Rechtsbelehrung face-smile
Member: C.R.S.
C.R.S. May 30, 2012 at 23:59:07 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @zappie:
"leider klingen Deine Ausführungen so, als hättest Du noch keinen Gewerbeschein, daher wirst Du, wenn die Sache
gerichtsanhängig wird, hier in jedem Fall ein Problem bekommen..."

Ja, da liegt der Hund begraben, ich wollte mich Selbsständig machen zum 1.7., das ist ihm bewusst und ich habe da nie etwas
verschwiegen.

Einerseits ist für die Bearbeitung dieses einzelnen Auftrages kein Gewerbeschein nötig, wenn Du die Absicht der Gewerbegründung nun aufgegeben hast bzw. kein Zusammenhang des Auftrages zu einem späteren Gewerbebetrieb bestünde (bspw. aufgrund einer gewissen Zeitspanne dazwischen). Andererseits kann das Gewerbe für einen Zeitpunkt vor der Anmeldung rückwirkend angemeldet werden, eben um einzeln nicht gewerbliche Aufträge einem erst später angestrebten Gewerbebetrieb zurechnen zu können, wenn ein Zusammenhang besteht.

Grüße
Richard