mischn1980
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Rechtslage bei Kameras im Kassenbereich

Hallo Forum,

ich habe mal wieder eine Rechtsfrage.

Wie ist es denn mit Überwachungskameras im Kassenbreich?

Es soll damit überprüft werden, ob die Mitarbeiter in die eigene Tasche arbeiten oder wirklich in die Kasse.

Gruss

Michael

Content-Key: 126645

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Printed on: April 19, 2024 at 08:04 o'clock

Member: Iwan
Iwan Oct 07, 2009 at 13:39:35 (UTC)
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hallo,

für eine wasserdichte Beratung solltest du dich einen Anwalt wenden oder aber einfach mal eine Suchmaschine deines Vertrauens mit den passenden Suchbegriffen füttern
Member: education
education Oct 07, 2009 at 14:12:55 (UTC)
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Cool Rechtsforum Administrator.de


Sorry aber ich denke das Thema mit Cam , Mitarbeiterüberwachung usw. sollte in den letzten monaten genug durch die Medien gegangen sein.

und hier wird dir bestimmt keine eine verbindliche rechtsauskunft geben können und dürfen...

aber der gesunde Menschenverstand sagt:

Cam in Kassenbereich JA wen bestimmte sachen erfüllt sind:

A.) Betriebsrat Zustimmung.
B.) Es für den Kunden erkennbar ist

bei uns in Supermarkt sind auch Cam in Kassenbereich angebracht die sind so angebracht das der kunde sie sehen kann und b denke ich das sie so sind das keine pin eingabe überwacht werden kann
Member: Kreuzpeter
Kreuzpeter Oct 07, 2009 at 14:28:40 (UTC)
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Hallo Michael,

wie schon erwähnt, eine Rechtsauskunft kann hier nicht stattfinden, daher bitte meine Kenntnisse der Sachlage mit Vorsicht betrachten:
Wird die Kamera-Installation vorauseilend angebracht, also ohne konkreten Anlass, so müssen die zu überwachenden Mitarbeiter vorher informiert werden.
Sind bereits Diebstähle passiert und es geht darum, den Täter zu ermitteln, dann müssen die überwachten Mitarbeiter erst informiert werden, wenn der Täter ermittelt ist oder die Ermittlungs-Arbeiten ergebnislos abgebrochen werden. Nicht zulässig ist es, Ermittlungs-Arbeiten ergebnislos unendlich weiterlaufen zu lassen, denn das wäre wieder eine Überwachung, die den betroffenen Mitarbeitern bekannt zu machen wäre.
Hintergrund ist, daß es Deutschland verboten ist, eine Straftat (in diesem Falle Diebstahl) zu provozieren, um diese dann zur Strafanzeige zu bringen. Theoretisch könnte es sogar passieren, daß ein so handelnder Arbeitgeber selbst strafrechtlich belangt wird wegen Vortäuschen einer Straftat.

Gruß

Kreuzpeter
Member: BigWumpus
BigWumpus Oct 07, 2009 at 21:08:05 (UTC)
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Ich war letzens in mehreren Supermärkten "zu Besuch" und alle hatten Kameras - auch und gerade im Kassentisch-Bereich.

Es gibt Märkte, da siehst Du alles - inkl. der Zeilen vom Kassenbon - um jegliche Reklamationen des Kunden zu beantworten.
Und es gibt Märkte, da wird der Bereich des POS-Terminals ausgespart, um die PIN nicht auszuspähen, das waren aber wenige.
Ich denke, es geht eher darum, Manipulationen des Kunden abzuwehren, als darum, Mitarbeiter zu gängeln.
Die Kameras sind alle über den Kassentischen montiert - klein und niedlich und in der Farbe der Decke lackiert.