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Serverseitiges Profil als Arbeitszeitnachweis

Ein Freund hat in seiner Firma das Problem, dass sein Chef nachvollzieht, wann er die Firma verlässt - an dem serverseitig gespeicherten Profil. Das ist meine Vermutung.

Er möchte allerdings nicht das er das sehen kann und so kam ich auf die Idee, das er, wenn er geht, das Netzwerkkabel ziehen soll und dann den PC runterfahren soll. Damit könnte sein Rechner dann ja kein Profil mehr abspeichern auf dem Server.

Nun meine Frage: Könnte sein Chef noch auf andere Art und Weise die Zeit des Abmeldens am Netz überprüfen? Z.b.: Wenn das Kabel gezogen wird am Rechner, dass der Server dann keine Rückmeldung mehr von dem Client bekommt und damit eine Zeit einträgt?

WinNT Server (Domäne)

Content-Key: 36884

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 21:03 Uhr

Mitglied: esiggi
esiggi 28.07.2006 um 09:59:31 Uhr
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Hallo,

wie wäre es denn wenn der den PC zeitgestuert runterfährt.


Dann nimm mal winexit pro, der ermöglicht auch ein zeitgesteuertes herunterfahren, jeweils zu einer bestimmten Uhrzeit.
http://toolsandmore.de/Central/Produkte/Software/System-Tools/Winexit-P ...

ODER

Einfach nur eine Uhrzeit oder nach xx Minuten. Zeitgesteuert gehts einfach mit dem Windows-Taskmanager und einer Verküpfung in der steht

%windir%\system32\shutdown.exe -s -t 00

Im Taskplaner wird dann diese Verknüpfung um die gewünschte Uhrzeit gestartet und der Rechner fährt runter.
Mitglied: Fels
Fels 28.07.2006 um 10:16:53 Uhr
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Joa auf alle Fälle ne gute Idee aber er hat nen Notebook den er mitnimmt, wenn er geht ;)
Mitglied: Iwan
Iwan 28.07.2006 um 10:40:01 Uhr
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warum will er denn nicht, das sein Chef das sieht, wann er nach Hause geht?
macht er etwa zu früh Feierabend und muss nicht stempeln? face-wink

man kann übrigens auch am Server sehen, wann jemand sich von der Domaine abgemeldet hat
dazu muss man nicht überprüfen, wann ein Profil zurückgeschrieben worden ist
ob eine solche Kontrolle allerdings arbeitsrechtlich erlaubt ist, mag ich nicht beurteilen...
Mitglied: Huhjukel
Huhjukel 28.07.2006 um 11:13:23 Uhr
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Der Chef kann kann sogar übers Netzwerk die CPU Auslastung des Rechners überwachen,
wenn dein Freund jetzt den Rechner zeitgestuert runterfährt, dann sieht der Chef auf jedenfall, dass er die Zeit bis dahin wohl nur gepennt hat. face-wink
Mitglied: AndreasHoster
AndreasHoster 28.07.2006 um 11:40:39 Uhr
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Wenn der Chef Adminrechte hat, kann er auch sehen welche Programme laufen usw.
Vor einem Administrator ist nicht viel sicher, deswegen sollten auch möglichst wenig Leute Adminrechte haben.
Und zu guter letzt, er kann ja auch am Arbeitsplatz vorbeischauen.
Auch bei Client/Server Anwendungen wie Notes, SAP kann man am Server sehen, ob der User noch da ist oder nicht.

Also die Versuche den Admin auszutricksen sind meistens erfolglos (zumindestens wenn der Admin gut ist).

Ansonsten: Einfach das Servergespeicherte Profil in ein lokales überführen (falls man die Rechte dazu hat).
Systemsteuerung -> System -> Reiter Erweitert, Abschnitt Benutzprofile [Einstellungen] -> Profil auswählen und Typ ändern.
Mitglied: Fels
Fels 28.07.2006 um 12:39:08 Uhr
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Ok das klingt schon mal besser. Wie kann ich denn solchen sachen entgegenwirken? Ne lokale Firewall würde die evtl. etwas bringen?
Mitglied: AndreasHoster
AndreasHoster 28.07.2006 um 13:22:49 Uhr
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Eine lokale Firewall verhindert durchaus manche Zugriffe des Administrators auf den lokalen Rechner, aber wie soll der Admin denn seine Arbeit machen, wenn man ihn aussperrt? Und das melden des Rechners im WINS und ähnlichen Sachen kann man eh nicht blocken, ohne Funktionalität zu verlieren.

Das Problem, das da existiert, ist ja kein technisches Problem, sondern ein organisatorisches / Beziehungsproblem. Das ist technisch nicht so einfach lösbar. Vorallem nicht durch Technik.

Ich als Admin würde jedenfalls einen User ordentlich zur Schnecke machen, der versucht mich durch eine lokale Firewall auszuschließen.

Und heimliche Arbeitszeiterfassung per technischer Mittel ist, soweit mir bekannt ist, nicht erlaubt.
Mitglied: Fels
Fels 28.07.2006 um 13:37:29 Uhr
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Ich denke dann weiß ich erstmal bescheit, das einzig interessante ist jetzt, in welchem gesetztbuch und unter welchem paragraphen man den spaß findet face-wink
Mitglied: Supaman
Supaman 30.07.2006 um 12:14:19 Uhr
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Und heimliche Arbeitszeiterfassung per technischer Mittel ist, soweit mir bekannt ist, nicht erlaubt.

das würde ich so nicht sagen. bin zwar kein jurist, aber nach meinen laienhaften verständnis verhält sich das so:
- arbeitgeber und arbeitnehmer haben sich per vertrag auf ein beschäftigungsverhältnis geeinigt, das der arbeitnehmer XXX stunden arbeitet und der arbeitgeber dafür das gehalt bzw die entlohnung in höhe von YYY euronen bezahlt.
- arbeitnehmer hat die pflicht zur leistungserbringung
- arbeitgeber die pflicht die vergütung zu bezahlen

ich sehe ich es als normales recht des arbeitgebers an, die leistungsmenge (=geleistete arbeitsstunden) des arbeitnehmers zu kontrollieren. die wahl des kontrollmittels dürfte dabei unerheblich sein, solange keine durchgänginge überwachung des mitarbeiters z.b. per kamera erfolgt.

der chef könnte genausogut verfügen, das der mitarbeiter sich bei feierabend persönlich bei ihm abmeldet..
Mitglied: AndreasHoster
AndreasHoster 31.07.2006 um 08:28:50 Uhr
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Ich habe nicht gesagt das Arbeitszeitkontrolle grundsätzlich untersagt ist, sonst gäbe es auch keine Stechuhren, ich habe von heimlicher Arbeitszeitkontrolle gesprochen.

Auch das Neueinführen von Stechuhren zur Arbeitszeiterfassung ist nicht einfach so möglich, dort muß der Betriebsrat zustimmen.

Es dürfte also in Ordnung gehen, wenn alle Mitarbeiter aufgeklärt werden, daß über den PC die Arbeitszeit erfasst wird, wenn der Betriebsrat zustimmt, aber einen einzelnen, heimlich mit technischen Mitteln zu überwachen ist sicher nicht erlaubt.
Mitglied: SarekHL
SarekHL 31.07.2006 um 08:52:58 Uhr
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warum will er denn nicht, das sein Chef das
sieht, wann er nach Hause geht?
macht er etwa zu früh Feierabend und
muss nicht stempeln? face-wink

Gute Frage ... ich bin da auch der Meinung, daß wer ordentlich seine Arbeit macht und sich an das hält, was arbeitsvertraglich vereinbart ist, eine Überwachung nicht zu befürchten hat. Zumal wenn es nur um so harmlose Daten wie Beginn und Ende der Arbeitszeit geht. Wer nicht blau macht, hat da doch nichts zu verbergen. Kritischer wäre es, wenn der Arbeitgeber sich anschaut, welche WebSites der Arbeitneher besucht hat oder von wem er eMails empfangen hat usw. ...
Mitglied: Supaman
Supaman 31.07.2006 um 10:57:21 Uhr
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ich würde mal sagen, das es völlig egal ist wie die arbeitszeit erfasst wird, ob nun heimlich oder nicht. es ist in dem sinne keine überwachung, sondern eine erfassung von leistungsdaten, die außerdem als berechnungsgrundlage für die entlohnung des mitarbeiters notwendig sind. es erfolgt weder eine ständige kontrolle des arbeitnehmers noch werden tiefgreifende persönliche daten erhoben, von daher bezweifel ich auch mal, das der betriebsrat (sofern es überhaupt einen gibt) da irgendein mitspracherecht hat.
Mitglied: AndreasHoster
AndreasHoster 31.07.2006 um 11:37:31 Uhr
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Ich gehöre nicht zu den Leuten, die Gerüchte in die Welt setzen.
Wenn ich zu einem Thema was schreibe, dann kann man das im Normalfall glauben.

Auszug aus dem Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung:
Punkt 22: Ohne Wissen der Benutzer darf keine Vorrichtung zur qualitativen oder quan- titativen Kontrolle verwendet werden.

Und aus dem Betriebsverfassungsgesetz §87 Mitbestimmungsrechte:
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Mitglied: SarekHL
SarekHL 31.07.2006 um 12:04:05 Uhr
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Und aus dem Betriebsverfassungsgesetz §87 Mitbestimmungsrechte:
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

Über den Sinn von Gesetzen kann man streiten ...

Prinzipiell finde ich die Mitbestimmung eine gute Sache. Aber ist es nicht ein legitimer Wunsch eines Arbeitgebers, zu überprüfen, ob ein Arbeitnehmer die Leistung, für die er ihn bezahlt, auch erbringt?
Mitglied: AndreasHoster
AndreasHoster 31.07.2006 um 12:13:34 Uhr
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Es ist legitim, dann soll der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber auch sagen, daß kontrolliert wird.
Und wie gesagt, Stechuhren und so werden ja auch verwendet und sind auch erlaubt. Nur das heimliche ist nicht erlaubt.
Und mal ganz ehrlich: Anwesenheitszeiten sind nicht unbedingt Arbeitszeiten.

Und noch weiter:
Wie definieren wir die Arbeitsleistung? Bei einem Produktionsjob kann man noch zählen, wieviel Motoren produziert wurden, aber bei irgendwelchen Jobs, wo man sowas nicht zählen kann (z.B. ich als Admin und Entwickler) ist das schwierig zu messen.
Mitglied: SarekHL
SarekHL 31.07.2006 um 12:30:09 Uhr
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Und wie gesagt, Stechuhren und so werden ja auch verwendet und sind auch erlaubt. Nur das heimliche ist nicht erlaubt.

Wobei ich der Meinung bin, daß jeder Arbeitnehmer immer damit zu rechnen hat, daß seine Arbeitszeiten kontrolliert werden. Und enn ein Arbeitgeber einen Anfangsverdacht bezüglich eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers hat, dann kann er den doch nicht überprüfen, indem er den Arbeitnehmer erst mal informiert.


Und mal ganz ehrlich: Anwesenheitszeiten sind nicht unbedingt Arbeitszeiten.

Stimmt. Aber wenn ein Arbeitnehmen nicht mal zu seinen vertraglich fstgelegten Zeiten anwesend ist, dann wird er wohl erst recht nicht arbeiten. Es sei denn, er arbeitet zuhause, aber das kann er dem Chef dann ja sagen.


Und noch weiter:
Wie definieren wir die Arbeitsleistung? Bei einem Produktionsjob kann man noch zählen, wieviel Motoren produziert wurden, aber bei irgendwelchen Jobs, wo man sowas nicht zählen kann (z.B. ich als Admin und Entwickler) ist das schwierig zu messen.

Deshalb werden die ja auch nicht im Akkord bezahlt, sondern nach Zeit. Aber dann kann ich als Arbeitgeber mindestens verlangen, das der Angestellte die bezhahlte Zeit auch im Betrieb verbringt.