armix
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Verantwortlichkeit: Software-Lizenzstand, etc...

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Thema Lizenzstand:
Wer ist dafür verantwortlich, dass immer genügend Softwarelizenzen (ich denke da an Windows, Office etc...) in einer Firma vorhanden sind? Trägt diese Verantwortung alleine der EDV-Leiter oder die ganze EDV-Abteilung?
Sprich wenn die BSA 'mal vorbei schaut und merkt, dass etwas nicht 100%ig passt - ist das dann das Problem des EDV-Leiters, weil er als Abteilungsleiter für die gesamte EDV verantwortlich ist, oder ist es das Problem der ganzen EDV-Abteilung weil sie vielleicht doch jeder einzelne darum kümmern müssen hätte?

Ich bin nicht Leiter unserer EDV-Abteilung und denke auch, dass uns keine Lizenzen fehlen. Aber 100%ig weiß ich es nicht, und ich bin mir sicher, dass es unser Abteilungsleiter auch nicht 100%ig weiß. Und wenn ich bei einem Lizenzproblem genauso zur Rechenschaft gezogen werde, dann werde ich dem selbst nochmals genau nach gehen.

Generell:
In welchen Bereichen ist der Abteilungsleiter einer EDV-Abteilung verantwortlich und in welchen Bereichen sind alle mitverantwortlich?
Würde mich speziell über eine Antwort freuen, die zum österreichischen Recht passt.

Vielen Dank im Voraus,
ARMIX

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Printed on: April 16, 2024 at 18:04 o'clock

Member: stpe
stpe Mar 20, 2006 at 08:52:08 (UTC)
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Verantwortlich ist in erster Linie die Geschäftsführung. D.h., wenn es zu strafrechtlicher Verfolgung kommen sollte, haftet diese.

In wieweit die EDV-Abteilung für etwaige Misstände zur Verantwortung gezogen werden kann, kann ich leider auch nicht sagen. Aber ich denke, dass bei grober Fahrlässigkeit und/oder absichtlichem "Vergessen" der Lizenzierung von Programmen der EDV-Leiter bzw. der für das Einsetzen nicht lizenzierter Software verantworliche Mitarbeiter auch eine rechtliche Konsequenz zu befürchten hat.

Gruss
Stefan
Member: milena555
milena555 Mar 20, 2006 at 09:24:50 (UTC)
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soweit ich weiss, ist wie stpe schon sagte die GL. Ausser es liegt ein Dokument vor, das die Verantwortung dem EDV-Leiter übertragen hat. Unterschrieben natürlich.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es ziemlich Ärger gibt - u.U. für die ganze EDV - wenn da die BSA wirklich etwas findet und die GL Probleme krigt. face-smile
Member: ARMIX
ARMIX Mar 21, 2006 at 05:19:32 (UTC)
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Klar, dass man in so einem Fall nicht mit einer Gehaltserhöhung rechnen sollte face-wink)

Wie schaut das sonst generell in der EDV aus. In anderen Bereichen wie beispielsweise dem Datenschutz?
Ich habe beispielsweise letzte Woche unterschreiben müssen, dass alle von mir entwickelten Programm (Personaldatenbank, etc...) dem österr. Datenschutzgesetz (DSG2000) entsprechen. Sprich im Fall, dass da etwas nicht passt würde sicher ich zur Verantwortung gezogen werden, weil ich Entwickler bin und diesen Schrieb unterschrieben habe?

Ciao,
Armin
Member: ratzla
ratzla Mar 22, 2006 at 21:19:37 (UTC)
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Das Dokument nutzt dem Geschäftsführer oder Vorstand auch nicht allzuviel. In den meisten Fällen kann er diese Verantwortung nicht deligieren und ist sogart persönlich haftbar. Fakt ist allerdings auch dass 99% dieser Fälle (wahrscheinlich sinds mehr) mit irgendwelchen Vergleichen -also Geld- abgegegolten werden, sofern es sich nicht um kriminelle Machenschaften handelt (z.B. Handel mit Raubkopien)

Dass in solchen Fällen sehr schnell auch der Job aller Beteiligten (IT-Leiter, IT-Mitarbeiter ...) weg ist brauch ich wohl nicht extra zu betonen.