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Verhältnis Backoffice zu Arbeitszeit

Hey mal eine kurze aber bestimmt aufschlussreiche Frage insbesondere an die selbstständigen unter uns.

Wie würdet Ihr bei Euch selbst das Verhältnis von tatsächlicher Arbeit für den Kunden zu unbezahlter und Fortbildungszeit einschätzen?

Würde mich über den Einblick sehr freuen.

Viele Grüße,

PharIT

Content-Key: 341104

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 02:03 Uhr

Mitglied: Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 20.06.2017 um 17:53:19 Uhr
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Zitat von @PharIT:

Wie würdet Ihr bei Euch selbst das Verhältnis von tatsächlicher Arbeit für den Kunden zu unbezahlter und Fortbildungszeit einschätzen?

Ich rechne mit einem 1:1-Verhältnis, wenn man nicht "zurückfallen" will.

lks
Mitglied: vossi31
Lösung vossi31 20.06.2017 um 17:58:19 Uhr
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Moin,

wenn zu der unbezahlten Zeit auch Urlaub, Krankheit, Zeit für Verwaltung und Vertrieb usw. gerechnet wird würde ich eher von 1:2 ausgehen.

Henning
Mitglied: Kraemer
Lösung Kraemer 20.06.2017 um 19:21:36 Uhr
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Zitat von @vossi31:

Moin,

wenn zu der unbezahlten Zeit auch Urlaub, Krankheit, Zeit für Verwaltung und Vertrieb usw. gerechnet wird würde ich eher von 1:2 ausgehen.

Henning
der richtige Weg in die Insolvenz. Wie LKS schon richtig schrieb: 50/50 ist Minimum. 60% Abgerechnet ist schon wirklich gut. Drüber hinaus wird es schwierig - soll es aber geben.

Gruß
Mitglied: chgorges
Lösung chgorges 20.06.2017 um 22:58:30 Uhr
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Jup, mit 50:50 hat man in der Regel die Selbstkosten eingefangen, ab 60:40 fängt es dann an, (geldtechnisch) Spaß zu machen face-smile
Mitglied: runasservice
Lösung runasservice 21.06.2017 aktualisiert um 09:20:11 Uhr
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Zitat von @PharIT:

Wie würdet Ihr bei Euch selbst das Verhältnis von tatsächlicher Arbeit für den Kunden zu unbezahlter und Fortbildungszeit einschätzen?

Das ist abhängig von der Anzahl der vorhandenen Kunden, d.h. auf wie viele Kunden kann ich die Zeit (Kosten) für Backoffice und Fortbildung verteilen.

Wir nehmen auch Aufträge an, wo wir beim ersten Kunden einen Verlust einfahren, wenn wir genau wissen, dass wir noch weitere Kunden mit der gleichen Aufgabenstellung haben. Das nennt man dann Stückelung der Kosten. Das Verhältnis von tatsächlicher Arbeitszeit und Kundenrechnung wird damit relativiert.

Ist der Auftrag zu speziell, d.h. wir müssten uns erstmal aufwendig einarbeiten, holen wir eine 2. Firma mit ins Boot.

Der Stundensatz den der Kunde bezahlt, muss auf jeden Fall, 2 Zeitstunden des Mitarbeiters decken (50:50).

MfG
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 21.06.2017 aktualisiert um 09:13:31 Uhr
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Zitat von @runasservice:

Der Stundensatz den der Kunde bezahlt, muss auf jeden Fall, 2 Zeitstunden des Mitarbeiters decken.

Und dann gibt es die Mitarbeiter, die sich darüber aufregen, daß Ihr Ausbeuter-Chef mindestens das Doppelte vom Kunden pro Stunde kassiert, als das, was er ihnen gibt. face-smile

lks
Mitglied: runasservice
Lösung runasservice 21.06.2017 aktualisiert um 09:29:34 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Und dann gibt es die Mitarbeiter, die sich darüber aufregen, daß Ihr Ausbeuter-Chef mindestens das Doppelte vom Kunden pro Stunde kassiert, als das, was er ihnen gibt. face-smile

Kann und ist schon passiert! Wir hatten Kollegen, die haben sich zu Hause (in der Freizeit) mit einem IT-Thema des Kunden beschäftigt, weil Beruf von Berufung kommt.

Andere Kollegen setzten sich ins Büro und befragen Tante Google, lesen Bücher oder sehen sich Video-Brains an. Es gibt natürlich auch Fachleute die schütteln sich fast jedes Thema aus dem Hangelenk (Berufserfahrung).

Das ist dann auch der Unterschied, warum der eine nur 1.800,- € Brutto und der andere Kollege 4.500,- € Brutto im Monat hat face-wink

MfG
Mitglied: PharIT
PharIT 25.06.2017 um 22:24:03 Uhr
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Vielen Dank Euch!