hedrich
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Verkauf von Originalsoftware trotz vorheriger Nutzung rechtlich ok?

Ich habe mir vor ein paar Jahren 2x Originalsoftware von Microsoft gekauft. Das eine ist Outlook mit 1 Lizenz und ein Office-Paket mit 4 Lizenzen. Letzteres hatte ich auf 2 Rechnern installiert. Kann ich beide Sachen problemlos verkaufen und sind diese dann in vollem Umfang für den Käufer nutzbar? Ich nutze nun keine der beiden Programm mehr.

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Printed on: April 23, 2024 at 17:04 o'clock

Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Jun 25, 2015 updated at 19:48:06 (UTC)
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Ja!

lks

PS: Nicht vergessen, bei Dir alles zu deinstallieren.
Member: AnkhMorpork
AnkhMorpork Jun 26, 2015 at 06:28:02 (UTC)
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Ist zwar schon was älter, aber hoffentlich noch gültig:

http://www.n-tv.de/technik/Verkauf-ist-generell-erlaubt-article6639046. ...

Gruß

Ankh
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Jun 26, 2015 at 07:25:38 (UTC)
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Hier nochmal eine ausführlichere Antwort:

Im Jahr 2000 hat der BGH entschieden, daß OEM-Software weiterverkauft werden darf. Die normal im Laden geaufte Software durfte auch schon immer weiterverkauft werden.

Auch hier im Archiv wurde öfter mal auf solche Urteile wie z.B. verwiesen.

Bedingung ist daß Du alles von Deinen Platten lösche (auch in den Backups und Archiven) und dem Käufer alles komplett übergibst.

Dann spricht eigentlich ncihts dagegen, daß der Käufer alles weiternutzen kann.

Problematisch wird es nur dann, wenn Du das Zeug an eigene Benutzerkonten gebunden hast, z.B. bei der Registrierung oder jetzt jetzt neuerdigns auch bei der Aktivierung die Bindung an Microsoft-Konten. Da mßt Du ggf. auch das Microsft._konto mitübergeben, was allerdings Problematisch werden kann, wenn man da ncith nur die Verkauften Lizenzen , sondern noch mehr daran gebunden hat.

lks
Member: hedrich
hedrich Jun 26, 2015 at 07:49:38 (UTC)
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Bei der Registrierung musste nur den Lizenzschlüssel angeben. Der Verkäufer erhält dann die Original-DVD und ich deinstalliere das Programm. Ist ohnehin der Fall, weil der Rechner platt gemacht wird. Ich möchte umgehen, dass der Käufer dann eine blöde Mitteilung bei der Installation bekommt, dass das Programm schon registriert sei.