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Vertragliche Bindung an AG nach Weiterbildung

Hallo,

kennt ihr gesetzliche Regelungen bezüglich Weiterbildungsvertrag und Rückzahlungsklauseln?

Beispiel:
Mitarbeiter besucht einen 2 tägigen Lehrgang (Netzwerkmanagement xyz).
Ziel des Lehrganges ist, das Ablegen einer vom Hersteller (xyz) vergebenen Zertifizierung für den Mitarbeiter.

Der Arbeitgeben des Mitarbeiters legt nun einen entsprechenden Vertrag vor, in dem geregelt ist, dass der Mitarbeiter die Kosten des Lehrgangs (teilweise) zurückzahlen muss, wenn er die Zertifizierungsprüfung nicht besteht (diese Prüfung kostet auch noch einmal etwas Geld), oder innerhalb x Monate nach erfolgreicher Zertifizierung die Firma (Arbeitgeber) verläßt.

Mich interessiert nun, was ist ein zulässiger / gängiger Wert für x (Monate)?
Was ist da üblich?

vG
LS

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Member: transocean
transocean Mar 17, 2016 updated at 16:28:39 (UTC)
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Moin,

das ist in der Regel abhängig von der Gesamtdauer der Fortbildung.

Gruß

Uwe

Nachtrag: Sind das insgesamt zwei Tage oder zwei Tage in der Woche über einen längeren Zeitraum hinweg?
Member: laster
laster Mar 17, 2016 at 16:29:34 (UTC)
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das sind einmalig 2 Tage.
Kosten ca. 1300,- EURO + ca. 300,- EURO für die Zertifizierungsprüfung.
Member: transocean
transocean Mar 17, 2016 at 16:33:33 (UTC)
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Bei derartigen "Kleinbeträgen" sollte die Bindung nicht länger als ein Jahr dauern. Alles darüber lässt den gesamten Rückzahlungsvertrag meiner unmaßgeblichen Meinung nach als sittenwidrig und somit unwirksam erscheinen. Ich an deiner Stelle würde mal ganz unverbindlich beim Advokaten meines Vertrauens nachfragen.
Member: Pjordorf
Pjordorf Mar 17, 2016 at 16:35:52 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @laster:
kennt ihr gesetzliche Regelungen bezüglich Weiterbildungsvertrag und Rückzahlungsklauseln?
Das wird dir dein Rechtsanwalt deines vertrauens beantworten können ob es das gibt.

Mich interessiert nun, was ist ein zulässiger / gängiger Wert für x (Monate)?
Solange es X Monate sind, klar. Wenn also x als Monat eingesezt wird, Wieviel Monate sind dann x? face-smile

Hat der Bäcker das recht dir Geld für seine Brötchen abzunehmen auch wenn du immer nur eins kaufst? Verlangst du vom AG geld dafür das du ihm deine Arbeitskraft und dein wissen zur Verfügung stellst? Und jetzt überleg mal, ist es rechtens wenn ein AG einen Mitarbeiter die lehrgänge bezahlt das er etwas als gegenleistung verlangt? Aushandlng mit den AG, Tarifabschluss, Betriebsvereinbarung ....

Was ist da üblich?
Kommt darauf an wer was wann wo wie....

Gruß,
Peter
Member: laster
laster Mar 17, 2016 at 16:40:45 (UTC)
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Hallo Peter,

so viel Text und so wenig ... - hast ja recht.
Falls Du wirklich noch einen tollen Text hast ( face-smile ), wie läuft das bei euch?

vG
LS
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Mar 17, 2016 at 17:28:03 (UTC)
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Moin,

dafür gibt es keine Rechtsvorschriften, aber durchaus einschlägige Urteile, die Du Dir selbst leicht ergoogeln kannst. Da ich das eher aus Sicht des Arbeitgebers betrachte ... warum soll ich Dich eigentlich für den Lehrgang von Deiner Arbeitspflicht entbinden und noch die Kursgebühren für Dich zahlen, wenn Du damit dann bei der Konkurrenz anschaffen gehst ...???

Irgendwie ist das Wort Loyalität aus dem Sprachgebrauch der mir nachfolgenden Generation offenbar gestrichen wurden ...

LG, Thomas
Member: Penny.Cilin
Penny.Cilin Mar 17, 2016 at 19:26:11 (UTC)
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'n Abend,

OK hier mal ein Beispiel: Ein Unternehmen entsendet einen Mitarbeiter auf eine Qualifizierungsmaßnahme - hier MCSA.
Dafür verpflichtet sich der Mitarbeiter die nächsten zwei Jahre NICHT das Unternehmen zu verlassen.
Sollte er es doch tun, werden anteilmäßig Kosten auf den Mitarbeiter zukommen, sprich wenn der Mitarbeiter nach einem Jahr das Unternehmen verlassen will, muß er für dieses Jahr anteilmäßig die Kosten erstatten.

Warum macht man daß?
Ganz einfach um dem Mitarbeiter klar zu machen, daß man die Weiterbildung für die Tätigkeit im Unternehmen durchführt.
Welches Unternehmen will schon die Kosten für Weiterbildung tragen und andere Unternehmen profitieren davon.

Also auch mal über den Tellerrand schauen.
Etwas ganz anderes ist es, wenn Du selbst Deine Weiterbildungen finanzierst. Dann kannst Du entscheiden ob Du das Unternehmen verläßt.
Wenn das Unternehmen an Dir interessiert ist, dann sollten Sie auch die Kosten im nachhinein erstatten.

P.S. Es gibt auch die Möglichkeit über das Arbeitsamt einen Bildungsgutschein zu beantragen. Das geht auch wenn man in Beschäftigung ist.
Frage mal bei Deinem Arbeitsamt nach, am besten suchst Du Dir im voraus den Bildungsträger und die Weiterbildung aus. Möglicherweise ist der Bildungsträger bei der Formulierung des Antrages behilflich, denn er provitiert davon.


Gruss Penny
Member: Th0mKa
Solution Th0mKa Mar 18, 2016 updated at 08:08:13 (UTC)
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Zitat von @laster:

Beispiel:
Mitarbeiter besucht einen 2 tägigen Lehrgang (Netzwerkmanagement xyz).
Ziel des Lehrganges ist, das Ablegen einer vom Hersteller (xyz) vergebenen Zertifizierung für den Mitarbeiter.

Moin,

Bei Fortbildungen bis zu einem Monat geht man lt. Urteil des Bundesarbeitsgerichts von einer hoechstens 6 monatigen Bindungsfrist aus. Da dein Lehrgang nur zwei Tage dauert duerften 6 Monate aber schon deutlich zu viel sein. Beruecksichtigt wird bei der zulaessigen Hoehe auch der Nutzen fuer den Arbeitnehmer ausserhalb des aktuellen Unternehmens, den musst du beurteilen.

VG,

Thomas
Member: laster
laster Mar 18, 2016 at 09:13:33 (UTC)
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Hallo Thomas,

danke für die Antwort!
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
gibt es dazu einen Link?

vG
LS
Member: transocean
Solution transocean Mar 18, 2016 at 09:18:50 (UTC)
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Member: laster
laster Mar 18, 2016 at 09:40:15 (UTC)
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Member: Th0mKa
Solution Th0mKa Mar 18, 2016 at 11:56:55 (UTC)
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Guckst du hier.
Member: laster
laster Mar 18, 2016 at 12:06:07 (UTC)
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Auch Danke!
Member: maretz
Solution maretz Mar 18, 2016 at 16:17:06 (UTC)
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Ich denke mal das ist von der Weiterbildungsart, Dauer und Kosten abhängig. Wenn dein AG dir z.B. nen Studium ermöglicht dann dürfte das schon anders aussehen (z.B. gabs das ja bei der Bundeswehr immer - du musstest dich verpflichten und konntest dann studieren). Bei mir gibt es das z.B. gar nicht - eine Schulung von 1 Woche bedeutet nicht das ich mich an die Firma binden muss. Und ehrlich gesagt würde ich das auch nicht unterschreiben - dann lieber die Fortbildung weg lassen. Du lernst das ja für die Firma - die hat den Mehrwert (du natürlich auch). Im normalfall gibt es auch keinen Grund danach direkt zu kündigen - und falls doch dann möchte man sich sicher nich noch an die Firma ketten nur weils ne Fortbildung gab.