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Ware defekt bekommen - Garantiefall ?

Ich bin Fachhändler und bisher ein geduldiger Ingram-Micro-Kunde.
Preis ist schließlich nicht alles, es kommt auch auf Vertrauen an, langjährige Beziehungen, bla bla.

Nun habe ich von Ingram eine Canon Digitalkamera bekommen, die beim Erhalt defekt war.
Und Ingram hat doch tatsächlich die Frechheit, mich mit dieser Ware in die ganz normale Endkunden-Garantiespirale zu schicken!
Also die Ware fällt kaputt vom Auto und ich Depp darf nun sehen wie ich sie wieder repariert bekomme!
Ich darf die defekte Ware bezahlen und anschließend selbst die Versandkosten und den Zeitaufwand zur Garantieabwicklung tragen.
Natürlich ist kein Endkunde so doof und wartet bei mir 4 Wochen, um dann ein repariertes Gerät zum Neupreis zu bekommen.

Ich dachte an einen Irrtum, aber eine mehrmalige Konversation per E-Mail und Telefon brachte mir die Ernüchterung, dass das Ingram so Ernst meint.

Dass das völlig unmoralisch ist weiß ich selbst, und ich werde mir zukünftig dreimal überlegen was ich bei diesem Lieferanten bestelle.
Aber meine Frage ist: Ist das rechtens?
Kann Ingram seine nicht korrekt erfüllte Lieferpflicht mir gegenüber in eine Garantieverpflichtung an den Hersteller abwälzen?
Und wenn ja, aus welchem Grund kauft ihr dann noch bei so einer Distribution?
Der Preis ist es ja schon lange nicht mehr.

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
Uwe

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 13:03 Uhr

Mitglied: Supaman
Supaman 26.10.2010 um 23:48:47 Uhr
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falsch angepackt - du hättest einfach von deinem rücktrittsrecht für online bestellungen gebrauch machen können (ehemals FAG). wenn du es als garantiefall deklarierst, wird das auch so gehabt habt. die portokosten muss in jedemfall der händler zahlen bzw erstatten. (angaben ohne gewähr).
Mitglied: Uwe-Kernchen
Uwe-Kernchen 27.10.2010 um 00:03:33 Uhr
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Dieses Rücktrittsrecht besteht laut BGB für Endverbraucher und leider nicht für mich als gewerblichen Abnehmer.
Mitglied: goscho
goscho 27.10.2010 um 00:12:14 Uhr
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Morgen,
Zitat von @Supaman:
falsch angepackt - du hättest einfach von deinem rücktrittsrecht für online bestellungen gebrauch machen
können (ehemals FAG). wenn du es als garantiefall deklarierst, wird das auch so gehabt habt. die portokosten muss in
jedemfall der händler zahlen bzw erstatten. (angaben ohne gewähr).
Du hast wahrscheinlich nicht gelesen, dass es sich bei Uwe um einen IT-Fachhändler (Reseller auf neuhochdeutsch) handelt und nicht um einen Endkunden.
Daher ist deine Aussage völliger Unsinn!

@uwe,
ich bin auch IM-Kunde (einer meiner wichtigsten Lieferanten) und natürlich bin ich nicht immer zufrieden.
Allerdings hatte ich noch nie einen Schaden mit einem Canon-Gerät.
Hast du zur RMA-Abwicklung das IM-Order RMA-Tool genutzt und dort wurdest du auf den Hersteller verwiesen?
Hast du dieses Gerät mit DOA (Dead on Arrival) angegeben?
Schau dir mal die Garantiebedingungen bei Canon an (bzgl. DOA).

Der Preis ist garantiert der letzte Grund bei IM einzukaufen. face-wink
Allerdings sind sie ein verlässlicher Distri, der das größte Portfolio in IT/TK in Deutschland hat.
SInd deine Erfahrungen bei Reklamationen bei anderen Distris besser, eher doch nicht oder?
Mitglied: Petrof
Petrof 27.10.2010 um 00:17:50 Uhr
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Moin,

alle Distributoren haben AGB, die jeder der dort kauft auch annimmt.
Wenn Du die AGB durchgelesen hättest, wüßtest Du, dass Ingram Micro genau da nach handelt.
Übrigens sind die AGB von IM nahezu identisch mit allen Größhändler AGB.

Gruß
Peter
Mitglied: Arch-Stanton
Arch-Stanton 27.10.2010 um 00:25:06 Uhr
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Als Fachhändler mit überschaubaren Bestellungen bist Du der letzte, auf den Rücksicht genommen wird. Es bleibt Dir selbst überlassen, ob Du bei einem eTailer zum meist günstigeren Preis einkaufst, oder ob Du "offiziell" beim Distributor bestellt. Das Risiko, auf defekter Ware sitzen zu bleiben, ist das Gleiche.

Gruß, Arch Stanton
Mitglied: Uwe-Kernchen
Uwe-Kernchen 27.10.2010 um 00:29:54 Uhr
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@goscho: ich habe im IM-Order das RMA-Tool genutzt und war angenehm überrascht wie unkompliziert das ging.
Haken setzen bei "Ersatzlieferung gewünscht", und natürlich habe ich DoA angegeben.
Danach 3x E-Mail mit dem Support und abschließend einen Anruf mit o.g. Ergebnis.

Kann das eine Frage der AGB sein?
Ist es nicht eine grundsätzliche Selbstverständlichkeit, dass ich bei einem Handel Recht auf den Erhalt einer funktionierende Ware habe?
Inwiefern ist diese Verpflichtung per AGB zu kippen?
Ein Liefervertrag hat in meinen Augen erstmal nichts mit Gewährleistung zu tun.
Oder sehe ich das falsch?

Ich werde morgen mal meinen Anwalt fragen.
Natürlich ist der Aufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll, aber für mich ist das eine Grundsatzfrage, ob ich mit Ingram noch arbeiten kann.
Mitglied: Petrof
Petrof 27.10.2010 um 02:41:29 Uhr
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Hallo Uwe,

IM ist genau wie Du ein Zwischenhändler. Ich gehe davon aus, dass auch Du Waren in Originalverpackung verkaufst.
Wenn diese defekt ist, kann der Kunde diese Ware zum Hersteller senden (meist kostenlos), oder Dir geben, der sie dann zum Hersteller (meist auch Kostenlos) schickt.
Leider gibt es immer noch Hersteller, wo der Weg über die Zwischenhändler üblich ist, oder der Versandt zu Lasten des Kunden geht. Bei DOA Fällen, wie bei Dir, sollte es Kostenfrei gehen.

Im B2B Geschäft ist es üblich, das der Sender die Kosten übernimmt, was eigentlich in allen AGB steht und rechtlich einwandfrei ist.
Die Zeit, die der Hersteller benötigt Dir oder dem Kunden neue oder reparierte Ware zurückzusenden ist vom Hersteller abhängig.

Du hast sicherlich nicht jedes Teil mehrfach im Bestand, um jedem Kunden der defekte Ware bringt, sofort neue mitzugeben.

@arch Stanton
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch bei größten Kunden keine Rücksicht auf sowas genommen wird, da es auch hier keine AGB Änderungen gibt (jedenfalls nicht bei IM).
Es gibt dann bei IM "vernünftige" Preise, aber im o.g. Fall wird gleich verfahren.

Gruß
Peter
Mitglied: Uwe-Kernchen
Uwe-Kernchen 27.10.2010 um 08:09:58 Uhr
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Ich bin Einzelunternehmer.
Bei Amazon & Co. trete ich nur unter meinem Namen auf und habe dank BGB und Rücktrittsrecht überhaupt kein Risiko.
Mitglied: breaky
breaky 27.10.2010 um 09:06:54 Uhr
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Wenn die Ware vom Auto gefallen ist, ist es doch ein Transportschaden und der Transporteur haftet. Oder seh ich das falsch?
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 27.10.2010 um 11:00:51 Uhr
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Wenn es sich um einen Transportschaden handelt, ist das im Normalfall über den Transporteur abgesichert, bis zu einem bestimmten Betrag. Aber dieser Schaden muss dem anliefernden Transporteur auch angezeigt werden.

So ist es zumindestens bei Privat der Fall. Gibt es sowas bei Händlern nicht?
Mitglied: goscho
goscho 27.10.2010 um 11:07:15 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:
Wenn es sich um einen Transportschaden handelt, ist das im Normalfall über den Transporteur abgesichert, bis zu einem
bestimmten Betrag. Aber dieser Schaden muss dem anliefernden Transporteur auch angezeigt werden.

So ist es zumindestens bei Privat der Fall. Gibt es sowas bei Händlern nicht?
Doch, aber DOA heißt idR nicht Transportschaden, sondern das Gerät funktioniert nicht, obwohl äußerlich unbeschädigt.
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 27.10.2010 um 11:21:46 Uhr
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aso, danke und wieder was gelernt. =)

Dann verstehe ich aber ehrlich gesagt den Tanz von IM nicht, wenn es für sowas eine Abwicklungsmöglichkeit gibt.

Wenn etwas nicht funktioniert aber für funktionierende Ware bezahlt worden ist, dann Retoure und Ersatz, oder nicht?
Mitglied: goscho
goscho 27.10.2010 um 11:55:07 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:
aso, danke und wieder was gelernt. =)
Machen wir doch gern. face-smile
Dann verstehe ich aber ehrlich gesagt den Tanz von IM nicht, wenn es für sowas eine Abwicklungsmöglichkeit gibt.
Hast du Erfahrungen als Händler?
Wenn etwas nicht funktioniert aber für funktionierende Ware bezahlt worden ist, dann Retoure und Ersatz, oder nicht?
Das stimmt schon, aber die zu nutzende Form von 'Retoure und Ersatz' kann sehr unterschiedlich sein (und manchmal auch sehr nachteilig für Händler).

Wenn das immer so einfach wäre, würde es diesen Thread nicht geben. face-wink

Außerdem gibt es unter Vollkaufleuten (IM + Fachhändler) andere gesetzliche Bestimmungen, als zwischen Händler und Endkunde. Dies wurde aber bereits mehrfach in anderen Kommentaren geschrieben.
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 27.10.2010 um 13:07:58 Uhr
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Nein Erfahrungen als Händler habe ich nicht.

Aber wie die Abwicklungsmodalitäten sind das muss doch vorher feststehen.

Und wenn das vorher feststeht kann der Händler ja immernoch entscheiden ob er das in Kauf nimmt oder nicht. Oder sehe ich das vielleicht zu pragmatisch?

Wenn es Änderungen in den Abwicklungsmodalitäten gibt im Laufe der Zeit, soll ja vorkommen, dann muss der Kunde(in dem Fall der Händler) darüber in Kenntnis gesetzt werden bei einer Bestellung.

Und spätestens da geht der Händler mit den Modalitäten konform wenn er bestellt.