chilly456
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Anstellung im Shared-Service-Bereich

Hallo Zusammen!

Bisher war ich zufriedener, stiller Leser, habe nun aber doch eine Frage, welche weniger die direkte Fachkenntnis voraussetzt, ich hoffe, dass der ein oder andere etwas zu dem Thema weiß / mir etwas Informationen dazu geben kann. Grundlegend geht es um Einsatzmöglichkeiten des IT Mitarbeiters:

Die Situation:
- Konzern bestehend aus 2 Schwestergesellschaften, 1 Tochtergesellschaft
- Schwestergesellschaften sind in der IG Metall, somit Mitarbeiter (wenn nicht anders vereinbart) an den Tarifvertrag gebunden, mit Betriebsräten, etc.
- Tochtergesellschaft: Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft, nichts

IT-Mitarbeiter ist in Tochtergesellschaft (10km von Muttergesellschaft entfernt) angestellt, sein geregelter Arbeitsplatz ist jedoch im Mutterkonzern (sprich Schwestergesellschaft, s.o.). Der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft ist Mitglied der hauseigenen IT und betreut überwiegend (zu 95%) die Mitarbeiter der Muttergesellschaft. Die hauseigene IT kann man quasi als Shared-Service betrachten, per Definition aber nicht (nirgendwo schriftlich mit dem Mitarbeiter definiert.. Der Mitarbeiter ist dort nun über 2 Jahre tätig.
Der Mitarbeiter sitzt quasi im Büro mit 9 Kollegen, 4 davon in selbiger Tochtergesellschaft, die restlichen 5 sind in der Muttergesellschaft. Die Motivation der Tochtermitarbeiter ist dementsprechend gering (fehlender Tarifvertrag....).

Frage nun: Fällt diese Konstellation unter Leiharbeiterüberlassung? Falls ja, muss dem IT-Mitarbeiter der Tochtergesellschaft theoretisch der Vertrag der Muttergesellschaft angeboten werden, was heißt muss, der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf.

Ist das so richtig, sprich meine Gedankengänge?

liebe Grüße!

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Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 10:03 Uhr

Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 02.04.2014 um 13:57:47 Uhr
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Hier bist du im falschen Bereich, wende dich dazu an einen Arbeitsrechtler.
Mitglied: Th0mKa
Th0mKa 02.04.2014 aktualisiert um 16:51:32 Uhr
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Zitat von @Chilly456:

Frage nun: Fällt diese Konstellation unter Leiharbeiterüberlassung? Falls ja, muss dem IT-Mitarbeiter der
Tochtergesellschaft theoretisch der Vertrag der Muttergesellschaft angeboten werden, was heißt muss, der Mitarbeiter hat
einen Anspruch darauf.


Ich bin kein Anwalt, vermutlich wird das ganze intern eher ueber einen Werkvertrag geregelt.


Ist das so richtig, sprich meine Gedankengänge?

Nein, deine Gedanken sind wohl eher nicht richtig, aber wenns dir wichtig ist kannst du ja mal 200EUR in eine anwaltliche Erstberatung investieren.


P.S.: Man kann auch im Tochterunternehmen einen Betriebsrat gruenden und fuer einen Tarifvertrag streiken.

VG,

Thomas