eggert
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Bilder auf der Homepage

Hallo Leute,

wir wollen in Kürze unsere Firmen-Homepage komplett überarbeiten.
Wir sind im Baugewerbe tätig und wollen in Zukunft auch Referenz-Objekte abbilden.
Ein Fotograf wird dann kommen und entsprechende Bilder (Außenansichten von Häusern) machen.

Aber wie ist das eigentlich rechtlich?

Darf ich ein Foto von einem Haus machen und einfach so ins Netz stellen?
Ich denke doch mal, so ganz ohne weitere Angaben sollte es kein Problem sein.

Aber wie sieht es aus, wenn als Bildunterschrift noch Ort und Straße dazu kommt? (Sonst macht ein "Referenz"-Objekt ja wenig Sinn...)
Muß ich dann von jedem Bewohner/Besitzer die Erlaubnis bekommen?

Wie sind Eure Meinungen dazu?
Wie habt Ihr das auf Euren Homepages gemacht?
Was sind Eure Erfahrungen zu diesem Thema?


Gruß Eggert

P.S.:
Mir ist schon klar, dass vermutlich nur ein Rechtsanwalt 100%ige Rechtssicherheit geben kann.
Aber eine generelle Einschätzung würde mir an dieser Stelle schon genügen...

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Printed on: April 19, 2024 at 04:04 o'clock

Member: Devian
Devian May 26, 2009 at 13:22:20 (UTC)
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Hi!

(Endlich mal eine Frage aus meinem "Wirkungskreis" ;) )

Also:
Wenn du Gebäude, Gärten oder Ähnliches fotografieren und diese Bild öffentlich für deine Werbezwecke nutzen willst, benötigst du ZWINGEND (!) eine unterschriebene Objektfreigabe. Das sollte aber der Fotograf auch wissen und bevor die Objektfreigabe nicht vorliegt, wird der auch nicht einmal ein Objektiv ansetzen ;)

Eine gute Vorlage für eine solche Freigabe findest du z.B. hier .
Member: Netzheimer
Netzheimer May 26, 2009 at 13:23:10 (UTC)
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Hallo.

Wie schon richtig gesagt, wäre ein RA die richtige Wahl. Mein Wissensstand ist, dass der Fotograf das Urheberrecht auf die Fotos hat und damit auch das Recht über deren Verwendung.

Beim Thema Datenschutz dürft Ihr keine persönlichen Daten der Kunden herausgeben. Ort und Straße kann man hier als allgemeine Information ansehen und es dürfte keine Schwierigkeiten geben.

Wenn Ihr die Besitzer um Erlaubnis fragt, seid Ihr 100% auf der sicheren Seite - kann man ja bereits im Bauvertrag hinterlegen und dem Kunden anbieten ein Großformatfoto seines Eigenheimes dafür zu schenken.
Member: godlie
godlie May 26, 2009 at 13:23:28 (UTC)
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Bei einer Einverständnisserklärung seitens des Inhabers seh ich da kein Problem face-smile
So grob gesagt ein Zettel wo drauf steht, dass du das Haus fotografieren darfst und die Daten darunter auch anführen kannst.
Beidseitige Unterschrift und fertig ist die Sache.
Mitglied: 77559
77559 May 26, 2009 at 13:27:16 (UTC)
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Hallo Eggert.

Ihr solltet in die Vereinbarung mit dem Fotografen in jedem Fall die vorgesehene Verwendung aufnehmen.
Ich würde keine Anschrift mit aufnehmen (Das ist doch eine Chance bei Interesse einen Kontakt herzustellen).
Ich würde unabhängig von der Rechtslage die Zustimmung der Eigentümer einholen (dabei kann man ja unzufriedene auch aussortieren)
In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den Bildern erkennbar abgebildet sein Recht am eigenen Bild

Gruß
LotPings

Edit
Member: Devian
Devian May 26, 2009 at 13:27:42 (UTC)
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Zitat von @Netzheimer:
Beim Thema Datenschutz dürft Ihr keine persönlichen Daten
der Kunden herausgeben. Ort und Straße kann man hier als
allgemeine Information ansehen und es dürfte keine
Schwierigkeiten geben.

Und doch würde ich dann ggf. diese Angaben vorher "absegnen lassen".. Wäre blöd wenn ein Haus zum "Walfahrtsort" für Interessenten mutiert und Sonntags um 10:00 Uhr zwanzig Leute vor dem Gartenzaun stehen und gucken...
Member: Netzheimer
Netzheimer May 26, 2009 at 13:33:46 (UTC)
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In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den Bildern abgebildet sein Recht am eigenen Bild

Es gibt aber noch eine Ausnahme: Wenn das Hauptinteresse am Foto nicht in der Person liegt, z.B. die Person steht vor einer Skulptur o.ä. Oder habt ihr schon mal alle Menschen am Strand gefragt ob Ihr sie fotografieren dürft nur weil Sie hinter eueren Kindern liegen?
Member: Eggert
Eggert May 26, 2009 at 13:38:05 (UTC)
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Hallo Leute!

Erst mal vielen Dank für die Zahlreichen Kommentare!!

@Devian:
Deine Einverständniserklärung scheint ja wirklich alle Eventualitäten abzudecken!
Ich habe aber ein wenig das Gefühl, dass wenn ich damit zu den Bewohnern gehe, die Leute ehrer Angst bekommen, und sich wundern, was ich denn wohl mit den Bildern machen will.

Aber eine verkürzte Version (á la: ...hiermit erlaube ich es Ihnen, mein Haus auf Ihrer Homepage abzubilden) könnte ich mir gut vorstellen.

@Netzheimer:
Die uneingeschränkten Rechte am geistigen Eigentum des Fotografen bekommen wir.
Wir werden nicht sagen, wer in diesem Haus wohnt, oder wieviel er für unsere Leistungen ausgegeben hat.
Angedacht war eben "Ort und Straße"
Vielleicht könnte man ja auch auf "Ort und Ortsteil" gehen.
Personen sollen sowieso nicht abgebildet sein. Darauf werden wir achten.
Nummernschilder werden wir ggf. unkenntlich machen.

@alle anderen:
Es scheint so, als ob Ihr OHNE irgendeine Form eines Schriftstücks keine solche Fotos veröffentlichen würdet.

Tja, ich werde dass mal so mit meinem Chef besprechen.

Danke noch mal, Gruß Eggert
Member: godlie
godlie May 26, 2009 at 13:51:48 (UTC)
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Zitat von @Netzheimer:
>In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den
Bildern abgebildet sein Recht am eigenen Bild

Es gibt aber noch eine Ausnahme: Wenn das Hauptinteresse am Foto
nicht in der Person liegt, z.B. die Person steht vor einer Skulptur
o.ä. Oder habt ihr schon mal alle Menschen am Strand gefragt ob
Ihr sie fotografieren dürft nur weil Sie hinter eueren Kindern
liegen?

Also bei uns in Österreich gibs da etwas wenn ich mich richtig entsinne ab 3 od. 5 Personen ist nicht mehr jeder einzeln zu befragen....
Member: Eggert
Eggert Jul 29, 2009 at 11:07:07 (UTC)
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Hallo Leute,

nun haben wir zu diesem Thema noch einmal einen Fachanwalt gefragt.

Man darf Bilder, die von der Straße aus gemacht wurden ohne Probleme veröffentlichen.
(Personen oder KFZ-Kennzeichen dürfen allerdings nicht zu erkennen sein)

Muss man allerdings z.B. eine Hecke oder sowas zur Seite schieben, oder macht Fotos in dem man auf der Einfahrt oder im Garten steht, benötigt man eine Erlaubnis des Eigentümers.


Gruß Eggert