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Brennen

Ich habe mal eine Frage. Ist es rechtlich verboten, Kopien (z.B.: SIcherheitskpien) von Software oder Spielen etc. zu machen, die man auch selbst besitzt?

Content-Key: 22347

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Printed on: April 25, 2024 at 09:04 o'clock

Member: meto
meto Dec 27, 2005 at 16:48:57 (UTC)
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Solange du dabei keinen Kopierschutz umgehst darfst du Sicherheitskopien anfertigen.
Member: filippg
filippg Dec 27, 2005 at 16:49:03 (UTC)
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Hallo,

die private Sicherungskopie ist durchaus legal. Allerdings nur -und da liegt der Hund begraben- solange dabei keine Kopierschutzsperren umgangen werden. DVDs z.B. dürfen somit (fast alle) nicht mehr kopiert werden, weil sie mit CSS eben einen kopierschutz besitzen, auch wenn dieser in der praxis eher witzlos ist.

Filipp
Mitglied: 22265
22265 Dec 27, 2005 at 16:53:05 (UTC)
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jo, danke.
Mitglied: 16568
16568 Dec 27, 2005 at 21:44:06 (UTC)
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Leider alles falsch (oder zumindest zum Teil...).

Die neue Gesetzes-Novelle sagt ganz klar zu diesem Thema:

Kopierschutz darf geknackt werden, wenn man die Spiele selbst besitzt.

Audio als auch Video hingegen sind unter Strafe verboten.


Ich google gleich mal für die nötigen Passagen!


Lonesome Walker
Mitglied: 16568
16568 Jan 01, 2006 at 15:31:36 (UTC)
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So, hier einer von vielen:

Das Umgehen eines CD Kopierschutz zum Erstellen einer Sicherungskopie ist in Zukunft verboten 

Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft. 

Während es zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten. Zusätzlich ist das Herunterladen von Programmen und Dateien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch künftig rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.  

In einer Presseerklärung des Bundesjustizministeriums heisst es: "Allerdings betont der Regierungsentwurf ausdrücklich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Wenn sich beispielsweise ein Schüler Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dieser straffrei. "Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer", betont Däubler-Gmelin."   

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<b>1. Darf ich von einem Computerspiel / PC-Spiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?</b>

Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.


<b>2. Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?</b>

Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG). Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern - für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.


<b>3. Darf ich auf Internettauschbörsen wie KaZaA ,Grokster oder Emule Musik anbieten bzw. herunterladen?</b>

Über Kazaa, Grokster, Emule oder andere Internet-Tauschbören Musik, Computerprogramme oder Spiele zum Download anzubieten (Filesharing), ist generell nicht verboten. Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten. Eine Privatkopie von Dateien oder Musikstücken zu erstellen, wenn diese aus einer offentsichtlich rechtwidrigen Quelle heruntergeladen wurden, ist demnach ebenfalls verboten. Die Film- und Musikindustrie wird mit Klagen wohl in erster Linie gegen die Tauschbörsen an sich vorgehen und gegen Nutzer, die diese Dateien zum Download anbieten.


<b>4. Sind Programme, die den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, weiterhin erlaubt?</b>

Ja, der Besitz und Einsatz von Brennsoftware, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Computerspielen oder Software dient, bleibt erlaubt (z.B. Nero, WinOnCD). 


<b>5. Sind Programme, die den Kopierschutz von Audio-CDs oder Film DVDs umgehen können, weiterhin erlaubt?</b>

Jein. Wenn Sie in Besitz von alter Brennsoftware sind, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Audio-CDs oder Filmen auf DVD dient, dürfen Sie diese Programme behalten - der Besitz bleibt grundsäzlich zwar erlaubt. Allerdings wird die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung dafür und die Benutzung von solchen Programmen zum Umgehen von Kopierschutz bei Audio-CDs verboten (§ 95a Abs.3 UrhG). D.h. Produkte wie z.B. CloneCD oder Alkohol120% dürfen in Deutschland zukünftig nicht mehr angeboten werden


<b>6. Darf ich eine von mir erstellte Sicherungskopie verkaufen?</b>

Nein, das bleibt - wie vorher schon - verboten.


<b>7. Was ist mit meinen alten Kopien, die vor dem Inkrafttreten der Urheberrechtsreform erstellt wurden?</b>

Keine Sorge, diese müssen Sie nicht vernichten. Die Gesetzesänderung des UrhG. gilt nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.


<b>8. Wie erkenne ich, ob die CD oder DVD kopiergeschützt ist?</b>

Nach § 95 d UrhG wird die Industrie verpflichtet, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen "hinzuweisen" und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Ab dem 1. November 2003 gilt daher eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat z.B. ein Logo für kopiergeschützte Audio-CDs eingeführt, das es dem Käufer einfacher machen soll, kopiergeschützte CDs zu erkennen, da diese nicht auf CD-ROM-Laufwerken in PCs abgespielt werden können.   
<div align="center">  
<img src="http://www.hardwarejournal.de/images/ifpi-logo.gif" alt="Copyright-Zeichen">  
</div>

<b>6.Was muss ich als Webmaster beachten?</b>

Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen und Informationen über einen Kopierschutz zu verbreiten, ist strafbar. Auch sollten Sie keine Programme wie CloneCD, Alcohol 120 % Prozent, BlindWrite Suite u.a zum Download anbieten oder Werbung für diese Programme machen. Eine Beihilfe zur Verbreitung kann schon gegeben sein, wenn Sie auf Programme verlinken, die einen Kopierschutz umgehen können. 
Auch mit Tips in Internetforen, die zum Umgehen des Kopierschutzes anleiten, sollten Sie sich zurückhalten. Die Verbreitung von Cracks, Serialz und Warez anzubieten, bleibt wie vorher schon illegal und damit strafbar. 



<b>10. Welche Strafen gibt es?</b>

Für Privatpersonen gilt: 
Erstellen Sie eine Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes für Familie, Partner, Hauhaltsangehörige oder Freunde (§ 108 b Abs.1 UrhG), liegt eine rein private Nutzung vor. Und rein private Nutzung ist nicht strafbar. ABER: Das Erstellen einer Raubkopie bleibt ein zivilrechtlicher Rechtsverstoß. Der Urheber hat gegen jede Person, also auch den Privatmann, einen Unterlassungs- und Schadensersatz-Anspruch (§ 97 Abs.1 UrhG).

Für gewerbstätiges Handeln/Geschäftspersonen gilt: 
Das Umgehen von Kopierschutzverfahren sowie das Herstellen und Verbreiten von Hilfsmitteln (ob Soft- oder Hardware) zum Umgehen des Kopierschutzes kann hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Liegt ein gewerbliches Handeln mit dem Vertrieb von Raubkopien vor, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Ausserdem macht man sich hier ebenfalls zivilrechtlich strafbar und kann von Urheber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. 



zu finden unter:

http://www.hardwarejournal.de/tip_urhebergesetz.htm


Greetz


Lonesome Walker
PS: Über eine Wertung würd' ich mich freuen face-big-smile