bernd75
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Chef will Emails bestimmter Mitarbeiter einmalig lesen

Hallo, erst mal, ich habe mich eben angemeldet, weil ich etwas verzweifelt bin und nicht weiss was ich tun darf/kann/muss.

Folgende Situation:

1. Kleine Firma mit 15 Mitarbeitern, die alle einen Rechnerarbeitsplatz haben (und auch eine eigene Emailadresse)
2. Drei von den 15 haben sich zusammen getan und Kunden abgeworben und machen jetzt eine eigene Firma auf.
3. Jetzt will der Chef von mir (Freiberuflicher Admin, ich arbeite nicht in dieser Firma, sondern stelle nur Rechnungen) die Firmen-Emails dieser drei Mitarbeiter haben um ihnen evtl. nachweisen zu können, dass diese ihn hintergangen haben.

Darf ich ihm sowas geben? Muss ich die Mitarbeiter informieren?
Oder genügt es wenn ich mir den Auftrag schriftlich geben lasse und die drei Postfächer (inklusive der letzten Backups) exportiere?

Über eure Meinung würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank
Schon mal

Bernd

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Printed on: April 18, 2024 at 08:04 o'clock

Member: 2hard4you
2hard4you Jun 26, 2009 at 12:33:13 (UTC)
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Moin,

der Chef soll erst mal Strafanzeige stellen, dann kannst Du unter dem Deckmantel der Beweissicherung nen Postfachexport machen - ich würde aber bei der Einsicht nen Anwalt hinzuziehen wollen, der ja nach der Anzeige eh im Boot ist, der weiß es dann viel besser und genauer und rechtlich abgesicherter....

Gruß

24
Member: Arafat
Arafat Jun 26, 2009 at 12:37:23 (UTC)
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Ganz heikles Thema.

Das die MA nicht mehr im Unternehmen sind und es hierbei, später wahrscheinlich auch noch arbeitsgerichtlich weiter gehen wird, macht die Situation nicht besser.
Grundsätzlich gilt bei Emails auch das Postgeheimnis. Hier ist aber "Gefahr im Verzug", naja eher schon vorbei gefahren - ich könnte mir vorstellen, dass dies die Situation ein wenig ändert.

Grundsätzlich würde ich mir das aber vom GF schriftlich geben und die Mails nicht allein öffnen/bearbeiten. Am besten nur dem Chef zur Verfügung stellen und ihn auch die Prblematik hinweisen. Auch er darf nicht einfach die Mails lesen. In diesem speziallen Fall sollte man vielleicht den Anwalt der Firma direkt mit einbeziehen
Member: BCCray
BCCray Jun 26, 2009 at 12:39:00 (UTC)
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Uh... da würd ich ohne irgendwelche handfesten Sachen tunlichst die Finger davon lassen - da kannst du innerhalb kürzester Zeit arge Probleme bekommen.
Ich rate dir, geh zum Anwalt.... sonst kommst du wo rein, wo du nicht rein willst, und bleibst länger drin, als dir lieb ist face-smile
Member: spawny2407
spawny2407 Jun 26, 2009 at 12:39:31 (UTC)
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Moin Bernd

da du ein externer bist wäre ich da sehr vorsichtig.

Der Chef sollte mit offnen Kartne spielen, das heißt nicht nur die DREI sondern alle müßten informiert werden das er zugrief auf die mails hat.
Zudem sollte drauf hingewiesen werden das auch PRIVATE dinge über ein Firmel Mail Fach versendet werden.

Du solltest dich absichern lassen, schrieftliche Aufforderung durch den Chef und halte lieber noch mal Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Die Situation ist heikel, beachte auch das Thema Betriebsrat.

Gruß Christian
Member: bernd75
bernd75 Jun 26, 2009 at 12:44:26 (UTC)
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Hallo zusammen,

danke schon mal für die Antworten. Anbei noch ein paar Nachinformationen:

Zitat von @spawny2407:
Der Chef sollte mit offnen Kartne spielen, das heißt nicht nur
die DREI sondern alle müßten informiert werden das er
zugrief auf die mails hat.

Er würde ja nur einen einmaligen Export der Postfächer (inklusive Backups) bekommen und keinen Zugriff auf Postfächer.

Die Situation ist heikel, beachte auch das Thema Betriebsrat.


Betriebsrat gibt es da leider keinen, sonst wär der meine erste Anlaufstelle gewesen...

Ich denke ich werde eine Sicherung der drei Postfächer machen, diese aber noch niemanden geben, und dann erst mal warten ob Anzeige gestellt wird, und wenn dann von offizieller Seite interesse an den Mails besteht, wären die Mails ja noch da.

Bernd
Member: maretz
maretz Jun 26, 2009 at 12:54:31 (UTC)
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Wie wärs wenn wir erstmal vorne anfangen:

Gibt es im Betrieb eine Erlaubnis für private Emails bzw. werden diese geduldet? Wenn ja -> GANZ BÖSE wenn du da die Mails an den Chef weitergibst! Denn dann fällt das mit zimlicher Sicherheit in den Bereich "Postgeheimnis" usw. -> und darin hat der Chef nix verloren.

Weiterhin: Ist es nicht eh sehr wahrscheinlich das die Mitarbeiter die entsprechenden Emails vor ihrem Weggang gelöscht haben? Also wenn ich meinen Chef so hintergehen wollte dann würde ich dem doch nicht die belastenden Emails direkt im System lassen...

Ebenfalls: Gibt es denn überhaupt einen Beweis dafür das in den Postfächern Mails liegen die das beweisen? Denn: Um den Beweis für belastende Mails zu finden sollte schon ein besserer Grund als "ist ja möglich" dienen. Du greifst da relativ weit in den Datenschutz ein...
Member: bernd75
bernd75 Jun 26, 2009 at 13:04:44 (UTC)
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Hallo Maretz,

Zitat von @maretz:
Gibt es im Betrieb eine Erlaubnis für private Emails bzw. werden
diese geduldet?
Also Regelung gibt es definitiv in der kleinen Firma keine, und gedultet werden priv. Mails auch. Ich gehe auch davon aus, dass keiner einen Wisch unterschrieben hat in dem steht, dass private Emails untersagt sind. Aber das ist ein guter Tip, das klär ich noch sicher ab.

Weiterhin: Ist es nicht eh sehr wahrscheinlich das die Mitarbeiter
die entsprechenden Emails vor ihrem Weggang gelöscht haben? Also
wenn ich meinen Chef so hintergehen wollte dann würde ich dem
doch nicht die belastenden Emails direkt im System lassen...

Das ist auch meine Meinung, aber sag das mal einem Geschäftsführer der gerade Angst um seine Existenz hat, denn seine drei besten Mitarbeiter sind gegangen, und er will halt jetzt keinen Versuch unversucht lassen.

Ebenfalls: Gibt es denn überhaupt einen Beweis dafür das in
den Postfächern Mails liegen die das beweisen? Denn: Um den
Beweis für belastende Mails zu finden sollte schon ein besserer
Grund als "ist ja möglich" dienen. Du greifst da
relativ weit in den Datenschutz ein...

Das gleiche gilt für hier.
Member: maretz
maretz Jun 26, 2009 at 14:02:12 (UTC)
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Die Frage ist: Möchte der Geschäftsführer seine Existens gefährdet (aber eben mit Chancen) sehen - oder möchte der sich so einen Ar...tritt vor Gericht abholen das der die nächsten Wochen nur auf dem Bauch schläft?

Es ist ganz einfach: Geht ihr an die Mails - grade wenn ihr private Nutzung zulasst - und findet was -> wie bringt euch das Weiter? Damit zum Anwalt/Gericht gehen geht nicht - du hast die Beweise ja dann extrem illegal geholt. Das Return was ihr dann bekommt dürfte den Laden definitiv überfordern...

Das einzige was du machen kannst (meiner Meinung nach) wäre das du als unbeteiligte Person in die Mails guckst. Wenn du da nichts findest kannst du dem Chef ja sagen das es sich nicht lohnt - alternativ kann er ja (ohne auf dich bezug zu nehmen) dann immernoch mit nem Anwalt reden. Allerdings: Hierbei begiebst du dich natürlich auch auf dünnes Eis -> da DU auch nicht reingucken darfst... Aber dir kann wenigstens keiner den Vorwurf machen das du einen persönlichen Vorteil für dich aus den Informationen ziehen wolltest -> bei deinem Chef ist es ja so das der sich grade diesen Vorteil holen will...
Member: lolol54
lolol54 Jun 26, 2009 at 14:28:59 (UTC)
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Hallo,

Sehr interessantes Thema, das.

Die private Nutzung von eMail und EDV ist im Arbeitsvertrag bei uns per Arbeitsvertrag ausgeschlossen.
Deweiteren sind die Mitarbeiter darüber informiert, das es stichprobenartige Kontrollen der eMail Postfächer gibt.

So weiss jeder: Privat ist Privat und Geschäft ist Geschäft.

Es hat sich noch nie jemand darüber beschwert und ich denke das jeder Arbeitgeber einen solchen Passus in seinen Arbeitsverträgen haben sollte. Einfach weil es einem den Spielraum gibt, um in Situationen wie oben angemessen zu reagieren.

Was bringt einem ein Mail-Archiv, wenn ich als "Chef" keinen Zugriff darauf habe?

Es muss ja nicht immer gleich ein Rechtsstreit vor der Tür stehen.

Beispiel: Ein Kollege hat Urlaub, hat aber eine Mail mit wichtigen Infos nicht an mich weitergeleitet?

Bleibt ja nichts über, als sein Postfach zu öffnen und sich die Mail zu holen.


Datenschutz ist in meinen Augen sehr wichtig, allerdings finde ich es bescheuert, sich selbst so einzuschränken, aus "Datenschutzgründen".

Da ist es in meinen Augen wichtiger, dass Kundendaten richtig geschützt werden. Das ist Datenschutz.


Gruß lolol
Member: Wolfsburger
Wolfsburger Jun 26, 2009 at 14:58:36 (UTC)
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Zitat von @lolol54:
Deweiteren sind die Mitarbeiter darüber informiert, das es
stichprobenartige Kontrollen der eMail Postfächer gibt.


Ich bin kein Anwalt aber ich wage zu bezweifeln, dass das im Falle einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Gültigkeit hat. Da wird ein gegnerischer Anwalt schnell einen Strick draus drehen vonwegen Generalverdacht mit umgekehrter Beweislast zum Nachteil für den Arbeitnehmer. Sowas finden die Richter auch garantiert nicht lustig.
Member: lobotomie
lobotomie Jun 26, 2009 at 15:04:04 (UTC)
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@lolol

Da bei Euch der private Gebrauch von E-Mails untersagt ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine privaten Mitteilungen in dem E-Mail-Postfach sind und daher ist es dem Admin (auf Anweisung des Chefs) auch erlaubt Postfächer zu öffnen und deren Inhalt berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen.


@bernd75
Wenn es in der Firma keine betrieblich Vereinbarung über das Verbot einer privaten Nutzung der Firmenmail gibt, so ist es dem Mitarbeiter erlaubt private Mitteilungen in seinem Postfach zu speichern. Wenn Du dann also das Postfach öffnest begehst Du einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis (ungefähr, als wenn Du bei dem Mitarbeiter nen Brief ausm Postkasten zu Hause fingerst). Das würde ich nur nach einer schriftlichen und ggf. auch anwaltlichen bzw. gerichtlichen Anordnung tun. Was Du allerdings tun kannst, ist, das Backup so zu sichern, dass, sobald es diese Anordnung gibt, darauf zugegriffen werden kann.

Just my 2 cents (und ohne Gewähr)

Loco Lobo
Member: MetaDSB
MetaDSB Jun 26, 2009 at 22:22:02 (UTC)
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Betreffend Antwort an bernd75 volle Zustimmung meinerseits. Empfehle Berufung auf StGB 202 - Verstoss gegen Briefgeheimnis: Haft bis 1 Jahr oder Geldstrafe - und das Chef entsprechendes "Go" vom RA einholt.

btw.: wenn sich die drei halbwegs schlau verhalten haben, lief eine Anbahnung kaum per eMail vom Schreibtisch aus und wenn doch, dann vermutlich kaum vom Firmen Account aus und noch geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die vermuteten eMails nicht sofort gelöscht wurden. Während Chef beim RA das "Go" holt und mit einigen Kunden spricht (Zeugen im Raum?), bietet es sich an bei begründetem Verdacht ein paar Logfiles zu filtern. Vielleicht hat ja mal einer seinen USB MemStick vergessen und einige Daten per Internet nach Hause geschickt.. ^^

Bei 15 MA wurde bisher nicht / kaum in DLP investiert, oder?
Member: Pysker
Pysker Jun 27, 2009 at 09:26:53 (UTC)
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Wenn ich mich nicht ganz irre hat das VG Frankfurt zu diesem Thema letztens erst geurteilt, dass mit Abschluss des Abrufs der Mail vom Mailserver (MAPI oder POP war egal) das Fernmeldegeheimnis nich mehr eingreift und der Schutzbereich des Art 10 GG verlassen wird. Es ging hier gerade um die Strafbarkeit der Einsichtnahme in Mails von Mitarbeitern und diese wurde eindeutig verneint!!

Das ganze wurde sogar höchstrichterlich vorher schon mal bein BVerfG verhandelt: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060302_2bvr20 ...

Ich hätte da nun keine so großen Bedenken mehr ;)
Member: cobucom
cobucom Jun 29, 2009 at 09:45:57 (UTC)
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Dazu gibt´s noch weitere Urteile, s. hier:

http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/arbeitsrecht/273317/ ...

Ich denke, irgendwo muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen. Es kann am Ende nicht sein, dass die gesamten betrieblichen Mailaccounts von Mitarbeitern, und das sind nun mal "betriebliche Akten" , plötzlich "top secret" werden und von niemandem mehr gelesen werden dürfen, wenn einerseits diese Leute aus welchen Gründen auch immer (Urlaub, Krankheit, Kündigung etc.) nicht (mehr) verfügbar sind und andererseits irgendwo (vielleicht) eine private Mail dazwischenhängt....

Gruß cobucom
Member: inspiration-is-gone
inspiration-is-gone Jun 29, 2009 at 11:45:44 (UTC)
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Die Rechtslage ist abhängig von einer vertraglichen oder betrieblichen E-Mail Nutzungsvereinbarung.

1. E-Mail nur zur betrieblichen Nutzung erlaubt: Alle Mails aller Mitarbeiter können jederzeit uneingeschränkt eingesehen werden

2. E-Mail zur privaten Nutzung gestattet: Sofern diese nicht als Privat gekennzeichnet sind oder in einem als privat gekennzeichnetem Ordner liegen, dürfen diese eingesehen werden. Der entsprechende Mitarbeiter muss im Vorfeld darüber informiert werden.

Sollten die drei Mitarbeiter bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sein, wäre es ihre Sorgfaltspflicht gewesen, ihre privaten Mails zu löschen.

Weise den Chef darauf per E-Mail hin und lass Dir den Auftrag dazu schriftlich geben, dann bist Du aus dem Schneider.
Member: Sylvia
Sylvia Jun 29, 2009 at 14:02:18 (UTC)
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Hallo Bernd,

grundsätzlich handelt es sich um Mails die die Firma betreffen und nicht um private Mailkonten, da kommt darauf an, was in der Datenschutzerklärung steht und ob es eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt in der der Mailverkehr geregelt ist. Es gibt Firmane, da ist es verboten private Mails zu schreiben und alle MA mussten unteschreiben und sich damit einverstanden erklären, dass die GF im beisen des Datenschutzbeauftragten alle Mailkonten einsehen darf bzw. es sind Vertretungsberechtigungen angelegt von denen die MA wissen. Da private Mails eh nicht erlaubt sind, sollte da ja auch nur geschäftliches drinstehen - und da hat der Chef ein recht auf Einsicht..

Informieren darfst DU die MA auf keinen Fall, dann würdest du Firmengeheimnisse aus der betroffenen Firma ausplaudern, das könnte Ärger geben. Als externer ist da äußerste diskretion angesagt (im übrigen als interner auch).

Ich würde mir als extern Beauftragter einen schriftlichen Auftrag geben lassen und dabei auf das Datenschutzgesetz hinweisen. Du liest die Mails ja nicht - und was der Chef dann daraus macht ist dessen Problem.

Aber mal ehrlich - wenn diese 3 MA sowas über die Geschäftsmails geregelt haben sind sie selber schuld...

Grüße
Sylvia

Übrigens scheinen mir hier die wenigsten schonmal was von Bundestatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz gehört zu haben... *wunder* - eigentlich solle es seit 2006 (bitte nicht festnageln) durch den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens eindeutige Regelungen bezüglich des Mailverkehrs erlassen worden und von den MA unterschrieben worden sein... diese Qual und Bürokratie hat scheinbar auch ab und an Sinn face-smile
Member: Peter18
Peter18 Jun 29, 2009 at 16:28:34 (UTC)
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Hallo Bernd,

ich bin zwar kein Anwalt, habe aber in diversen Firmen Netzwerke betreut und mich grob mit der Rechtslage befasst. Was Du hier geschildert hast ist ein heißes Eisen!

Also ruhig bleiben! Als erstes muss der Geschäftsführer zum Anwalt! Der haftet nämlich, im Gegensatz zu den Forenmitgliedern, für seine Beratung!

Wenn keine betrieblichen Regelungen, wie angedeutet, vorliegen, gilt das Datenschutz- und Fernmeldegesetz. Also nicht an die Mails gehen! Werden solche Machenschaften durch normale administrative Arbeiten aufgedeckt, kann niemand etwas dagegen sagen. Handeln ohne rechtliche Absicherung dagegen kann den Tätern Munition liefern, um frei davon zu kommen.

Also keine Aktion ohne anwaltliche Rückendeckung, am besten schriftlich, besonders für externe Mitarbeiter oder Unternehmer!

Grüße Peter
Member: Hosenpupser
Hosenpupser Jun 29, 2009 at 17:36:51 (UTC)
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Das Thema ist ein ziemlich heißes Eisen!
Man muß sich erst einmal den Arbeitsvertrag und die Arbeitsplatzbeschreibung analysieren.
In der Regel ist die Arbeitsplatzbeschreibung so ausgelegt, die grundsätzlich auf den firmeneigenen Computern nur dienstlichen Emails erlauben sind. Der Arbeitsvertrag umfaßt das restliche, wie ein Jahr keine Tätigkeit für spezielle Software Entwicklung etc.

Allerdings darf man dann auch im IT Bereich tätig werden, welche nicht in dem gesperrten Bereich im Arbeitsvertrag geregelten Vereinbarungen vertraglich festgelegt sind.
Je nachdem wie der Arbeitsvertrag die Verstöße regelt, können beim Verstoß Kündigungen ausgesprochen werden.

Bsp.: Das Unternehmen ist nach ISO 20 000 zertifiziert.
Mitarbeiter erhält von Kollegen Jokes Emails.
In einer dieser Jokes Email verbirgt sich ein Worm, welcher die Produktion für zwei Tage lahmlegt.
Wenn der Mitarbeiter nicht böswillig gehandelt hat, wird die Versicherung des Unternehmens den Schaden bis zur Deckungsgrenze übernehmen.

Der Mitarbeiter braucht sich für ein weiteres Fortkommen keine Gedanken mehr zu machen.
Hier wird wahrscheinlich ein ähnlicher Fall vorliegen, weil die drei Mitarbeiter gegen den Kundenschutz des Unternehmens verstoßen haben.

Ich haben in meiner 40zig jährigen IT-Laufbahn 7 solcher Fälle miterlebt, beim Letzten Fall wurden die betreffenden ehemaligen Mitarbeiter zu einem Schadenersatz von Rund 180.000,00 DM verdonnert. Diese Mitarbeiter sind seit 1996 Arbeitslos und tingeln so durch die IT Landschaft und halten sich mit mini Jobs Überwasser.

Zurzeit benötigt die Geschäftsleitung noch die Zustimmung des betreffenden Mitarbeiters, weil es nicht auszuschließen ist, das Er auch private Emails auf dieses Konto liegen.

Er könnte aber zur eigenen Sicherheit den Rechner nach einer Strafanzeige beschlagnahmen lassen und einem vereidigten Sachverständigen die Emails analysieren lassen.

So sind Admins und Geschäftsleitung fein raus und der mögliche Beweis ist gerichtlich VERWERTBAR!
Mit der Hauruckmethode ist das eben nicht mehr der Fall!

Mit der mögliche neuen Änderungen des Datenschutzgesetzes, wird es fast unmöglich werden, solche Scharlatane zu entpuppen!
Member: Pysker
Pysker Jun 29, 2009 at 20:28:19 (UTC)
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Ohne Euch zu nahe treten zu wollen, aber wenn BGH und BVerfG sich eindeutig gegen eine Strafbarkeit insbesonder bei ausschließlich geschäftlich zu nutzenden Mailaccounts (wie hier) und nach Abschluss der Übermittlung ausgesprochen haben, spricht viel dafür, dass sich zukünftig einfache Gerichte hüten werden dem zu widersprechen, schon nur weil es ihnen sonst von der nächsten Instanz um die Ohren gehauen würde. Jedenfalls im Bewusstsein dessen sollte die Entscheidung für oder wider eine anwatliche Beratung erfolgen. Dass der Anwalt mit seiner Berufshaftpflicht haftet hilft (fast) nur im finanziellen Bereich, im strafrechtlichen Segment hilft das nur insoweit als man das Argument vorbringen kann sich des Problems bewusst gewesen zu sein und geeignete Hilfe beim wissenden Anwalt gesucht zu haben.

Solange für den externen ITler dann eine Verschwiegenheitsvereinbarung vorliegt hat der GF wohl auch insoweit hinreichend Sorgfalt walten lassen.

Was aber sicher richtig ist, ist die Absicherung durch schriftlichen Auftrag und die Frage der Sinnmäßigkeit zur Erreichung eines Ziels (Schadensersatz für den Auftraggeber/die Firma). Manchmal sollte eine Strafanzeige und in der Folge staatsanwaltlliche Ermittlung mit einem Durchsuchungsbeschluss für die Mailaccounts das Problem weit leichter und erfolgversprechender lösen. Und es gibt keinerlei Bedenken bezüglich einer möglicherweise unrechtmäßigen Informationsbeschaffung für die darauf folgende Zivilklage gegen den ex-MA.

Auskunft an den ex-MA halte ich auch für einigermaßen gefährlich - der ist nicht Auftraggeber - und das wäre wohl im Verhältnis zum Auftraggeber ein Verrat der zumindest das Vertragsverhältnis massiv gefärden wird, u.u. auch Schadensersatz nach sich ziehen wird.
Member: deltatango
deltatango Jun 29, 2009 at 22:51:43 (UTC)
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3. Jetzt will der Chef von mir (Freiberuflicher Admin, ich arbeite
nicht in dieser Firma, sondern stelle nur Rechnungen) die
Firmen-Emails dieser drei Mitarbeiter haben um ihnen evtl. nachweisen
zu können, dass diese ihn hintergangen haben.

Ich habe nicht alle Antworten gelesen, vermutlich hat man dir das schon empfohlen: Anwalt konsultieren BEVOR du das machst!

Oder genügt es wenn ich mir den Auftrag schriftlich geben lasse

Definitv nicht. Das ist u.U ein Datenschutzvergehen (oder was anderes juristisch relevantes, für das du PERSÖNLICH haftbar bist), das läßt sich nicht mit einem bloßen Auftrag vom Chef legalisieren.

Ohne daß ich mich GANZ genau damit auskenne ist es meiner Erinnerung nach so:
Wenn es keine Betriebsvereinbarung gibt, die private Mails auf Firmenkonten verbietet ist das DEFINITIV eine Verletzung des Postgeheimnisses! Finger weg!

Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, ist es komplizierter, auf jeden Fall nicht unproblematisch.
Member: deltatango
deltatango Jun 29, 2009 at 22:54:37 (UTC)
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< im
strafrechtlichen Segment hilft das nur insoweit als man das Argument
vorbringen kann sich des Problems bewusst gewesen zu sein und
geeignete Hilfe beim wissenden Anwalt gesucht zu haben.

Dann könnte man ggf. einen Verbotsirrtum geltend machen, aber den Ärger hat man trotzdem. Im Zweifelsfall Finger weg!
Member: crashzero2000
crashzero2000 Jun 30, 2009 at 12:15:40 (UTC)
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Hy,

ich arbeite als Admin in einem größeren Unternehmen.
Hier kommt es ab und zu schonmal vor das ein Mitarbeiter ausscheidet u.a. auch Mitglieder der GF, Vorstandes usw.

Es ist definitiv so , und da laß dir um gottes willen nichts anderes einreden, das ALLE DATEN [Emails,Filedaten etc.] unter die Datenschutzgesetzte fallen insofern es keine , unterzeichnete, betriebliche IT-Vereinbarung für die MA´s gibt die diesem [aber auch nur bedingt ! Diese IT-Vereinbarung muß schon gesetzeskonform sein.] widersprechen.

Ist kein BR vorhanden, ist das sicherlich nun nicht einfach für dich als Freiberufler.
Willst du keine ev. Klage dann laß die Finger davon, sichere die Daten zur Vorsicht falls dein Chef mit einer richterlichen Verfügung kommt. MEHR NICHT !

Es ist sogar so, wir sichern viele Aufzeichnungen [Video´s,Sprache,Telefone - Keine Angst, alles rechtlich korrekt].
Selbst wenn Vollstreckungsbehörden zur Herausgabe von z.B. Videomaterial auffordern, MUß eine richterliche Verfügung vorliegen, es sei denn - Es ist Gefahr im Vollzuge, da gelten Ausnahmen, dazu werden sich Vollstreckungsbehörden aber sicher nicht ohne Grund hinreißen lassen da eine richterliche Verfügung nachgereicht werden muß.
Wir arbeiten sehr viel mit dem BKA & LKA zusammen, haben also öfter mit diesem Verfahren zu tun.

Das gleiche gilt für andere Daten wie du es beschreibst.

Geht bei uns ein MA, wird als allererstes eine automatische Emailantwort [Abwesenheit] erstellt mit dem Hinweis das dieses Konto nicht mehr aktiv ist und eine wichtige Email dann bitte an die Emailadres xyz versendet werden soll.
Parallel wird das Domainenpaßwort auf "unbekannt" zurückgesetzt damit niemand in die Versuchung kommt.
Nun, wir haben den Vorteil, wir haben einen Betriebsrat aber im Prinzip gilt immer der gleiche Weg.
Member: Pysker
Pysker Jun 30, 2009 at 22:53:22 (UTC)
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Worin liegen denn bei einer Email die personen bezogenen Daten gem. §3 BDSG die den Anwendungsbereich des BDSG erst eröffnen? Gut bestimmbar oder bestimmt ist die Person der das Mailkonto gehört (hat), aber worin liegen die Einzelangeben über persönliche oder sachliche Verhältnisse - oder überseh ich da was?

Wenn Ihr des öfteren entsprechende Beschlagnahme/Durchsuchungsbeschlüsse bekommt, dann würde mich doch interessieren wie dort in den Begründungen der StaA (die ein Richter unterschrieben hat...) das BDSG hineinspielt - nur soweit der Beschluss Emails betrifft.
Member: Peter18
Peter18 Jul 01, 2009 at 11:21:48 (UTC)
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Hallo Pysker,

in der Tat, da übersiehst Du einiges: Artikel 10 Grundgesetz z.B. Wenn es keine entsprechende Regelung im Betrieb gibt, so ist davon auszugehen, dass auch private Nachrichten enthalten sein können!

Grüße Peter
Member: Pysker
Pysker Jul 02, 2009 at 12:36:26 (UTC)
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Nun wenn Du meine vorangegangen Urteilszitate gelesen hast, hättest Du gemerkt, das das BVerfG den Anwendungsbericht des 10 GG nach Abschluss der Übermittlung gerade für nicht mehr eröffnet hält

Also ist 10 GG NACH Abschluss der Übermittlung sicher kein Argument dafür.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060302_2bvr20 ...
Member: ahase1
ahase1 Jul 02, 2009 at 12:53:56 (UTC)
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Hallo!

Also - gibt es eine Betriebsvereinbarung ? wenn ja, ist die private eMail Nutzung erlaubt? wenn nicht, dann sind die Mails geschäftlich und betreffen die Firma. In vielen Firmen wird die private Nutzung verboten, da sonst z.B. auch kein Spam Filter genutzt werden darf, da man nicht in die Mails von Mitarbeitern eingreifen darf, wenn die private Nutzung erlaubt ist.

Wenn es keine Regelung gibt, spricht man schnell von einer Duldung - die auch als erlaubt interpretiert wird. Also sollte eine Firma immer klare Richtlinien vorgeben, gerade was private Nutzung Internet und eMail angeht. Ein Verbot das kontrolliert wird schafft klare Verhältnisse.

Als Externe Firma also erstmal klären lassen ob es schriftliche Regelungen gibt, wenn ja, sind diese quittiert worden? Dann immer einen FACHANWALT für Informationstechnologie hinzuziehen, da sonst der SCHUSS nach hinten losgeht.
Ein verletzten des Telemediengesetzes hat für die Firma erhebliche Konsequenzen.

Viele Grüsse
Andre
Member: Peter18
Peter18 Jul 03, 2009 at 11:31:13 (UTC)
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Hallo Pysker,

Du solltest solche Urteile etwas sorgfältiger Lesen! Der Link Zeigt auf ein Urteil, bei dem es um Verbindungsdaten und nicht um Inhalte geht.

Ich denke alle, die hier geantwortet haben sind juristische Laien, und um Urteile zu kommentieren und diskutieren ist dies nicht das richtige Forum. Darauf bezogen sind wir eher die "mit dem gefährlichen Halbwissen".

(Auch wenn Du nicht grüßt)
Grüße von der Nordsee von Peter
Member: Pysker
Pysker Jul 03, 2009 at 11:53:56 (UTC)
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Aloha,

wenn Du schon auf genaues Lesen hinweist, dann bitte auch "vor der eigenen Türe kehren" und nicht nur die Leitsätze lesen. Grundlage des Verfahrens sind gerade Emails und Telefonate die der Verbindugnsaufnahme zwischen MA und Reporter u. a. dienten. Der Urteilstenor nimmt daher auch vermehrt Bezug auf Mailboxen und deren Abruf vom Provider und den Übergang beim Abruf auf den Rechner hin. Verbindungsdaten sind hier eben nur der Anhaltspunkt gewesen. Insbesondere wenn man das ebenfalls zitierte VG Urteil hinzuzieht - bei dem es ausschließlich um die Strafbarkeit der Einsichtnahme in MA Emails durch GF, bzw. diese als Argument gegen eine entsprechende Auskunft geht - wird auch klar dass es deutlich weiter reicht als "lediglich" Verbindungsdaten im engeren Sinne!

Das mit dem Halbwissen und v.a. mit dem gefährlichen, wenn man sich ausschließlich darauf verlässt ist sicher richtig, erlaubt aber dennoch den eigenen Blick, auch für die manchmal verqueren Vorstellungen und Formuliierungen von Juristen zu schärfen ...

und um den Hausfrieden zu erhalten ....

gruß aus dem bösen Süden ;)

Stephan
Member: Peter18
Peter18 Jul 03, 2009 at 14:46:34 (UTC)
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Hallo Stephan,

ich möchte diese Diskussion mit dieser Antwort beenden, weil ich denke sie hilft dem nicht, der die Frage am Anfang gestellt hat. Ich denke in diesem Forum kommt es darauf an, denen, die eine Frage stellen, Hilfestellung zu leisten, damit sie ihr Problem lösen können.

Ich glaube nicht, dass es hilfreich ist juristische Spitzfindigkeiten zu diskutieren. Es mag interessant sein und den Blick für die juristischen Formulierungen und deren Gedankenwelt schärfen, aber hilft es Bernd?

Daher noch mal mein Rat an Bernd: Zieh einen zugelassenen Juristen, am besten einen Fachjuristen hinzu, wenn es die Rechtsschutzversicherung hergibt. An so einer Sache kann man sich leicht die Finger verbrennen und das in zweifacher Hinsicht. Ein Auftraggeber, der sich im Stich gelassen fühlt, sieht sich nach Alternativen um, gut beraten wird er das nicht tun!

Gibt man dem Druck des Auftraggebers nach, kann dies rechtliche Konsequenzen für beide nach sich ziehen.

Also erst informieren dann handeln.

Grüße von der Nordsee
Peter