gogoflash
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Datenschutzverstoß beim Kunden

Hallo,

bei einem meiner Kunden wird unberechtigt und ohne Genehmigung Bonitätsprüfungen von Mietern und Mitarbeitern durchgeführt.
Ich sehe hier einen gefühlten Verstoß und bestimmt auch einen Realen...
Nun bin ich selbst durch einen Verschwiegenheitsklausel auf der einen Seite nun mal gebunden. Aber ich denke in diesem Fall muss es doch eine mögliche Lösung geben.
Einen Ansprechpartner für diesen Fall gibt es in diesem Unternehmen nicht und dieses Verhalten wird von der GL ausdrücklich genehmigt.

Was würdet ihr tuen? ich werte alle Posts als persönliche Meinungen und nicht als Rechtsberatung.

Gruß Miguel

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Member: Tire
Tire Oct 04, 2008 at 19:44:49 (UTC)
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Hallo,

ich habe zwar keine große Ahnung wie das mit dem Recht ist, aber ich hätte eine allgemeine Frage.
Möchte Ihr Kunde bei den o.g. Mietern (die Mieter Ihres Kunden?) und Mitarbeitern etwas (evtl. auf Raten) kaufen, steht er in irgendeiner Weise in deren Schuld oder Ähnliches?
Also ich würde sagen, soetwas darf man nicht ohne Grund machen?!?

Meine Meinung!

lg

Dirck
Member: gogoflash
gogoflash Oct 04, 2008 at 19:47:58 (UTC)
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Die Mitarbeiter arbeiten nur und die Mieter wollen mieten.

Aber mein Problem ist, in wieweit muss/kann ich gegen dieses Verhalten vorgehen.
Wenn ich das Melde könnte ich ja wegen der Verschwiegenheitsklausel vielleicht auch noch belangt werden.


Gruß Miguel
Member: wiesi200
wiesi200 Oct 04, 2008 at 19:48:03 (UTC)
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Ich würde auf jeden Fall mal mit einem Anwalt reden.

Eine Verschwiegenheitsklausel in einem Vertrag ist ja nicht gleichzusetzen mit der Verschwiegenheitsverpflichtung eines Anwaltes, Doctor‘s oder Pfarrers und jeder ist ja meiner Meinung nach verpflichtet Rechtsbrüche zu melden und wenn so etwas gesetzlich hinterlegt ist glaub ich nicht das ein einfacher Vertrag so ein Gesetz aushebeln kann.

Wie du schon selbst sagst nur eine Meinung von mir und nicht mehr
Member: HightopOne
HightopOne Oct 04, 2008 at 19:53:38 (UTC)
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hmm,also ich denke auch das dieses nicht rechtens ist und ein verstoß gegen geltendes recht ist,weil bis jetzt muss man ja immer einer bonitätsprüfung zustimmen,egal bei wem und egal wo.

Und zu dem thema Verschwiegenheitsklausel,also ich denke nicht das diese Verschwiegenheitsklausel auch bei evtl. Straftaten greift,weil damit machst du dich zum Mitwisser und bist somit genauso strafrechtlich heranzuziehen,wie derjenige der es tut.Ich glaub sowas nennt man Mitwisserschaft.

Ich denke du solltest mal dazu einen Anwalt deines vertrauens zu rate ziehen und den nötigenfalls weitere schritte einleiten lassen.

Ein Anonymer Anruf bei der Staatsanwaltschaft könnte auch Klärung bringen,wenn du den Anwalt umgehen möchtest.
Member: ichbindernikolaus
ichbindernikolaus Oct 05, 2008 at 01:03:12 (UTC)
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Moinsen.

Wie die Anderen hier schon schrieben.

Die Verschwiegenheitsklausel bezieht sich ja in erster Linie auf Geschäftsgeheimnisse, nicht aber auf mgl. Straftaten.
Ich würde auch auf jeden Fall:
- wenn Du selbstständig bist: mal mit einem Anwalt reden.
- wenn Du "nur" Angestellter bist: auch Deinen Chef / Vorgesetzten darüber informieren und dann das weitere Vorgehen besprechen.
Member: bytecounter
bytecounter Oct 05, 2008 at 08:49:29 (UTC)
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Moin,

Da in Deutschland Mitwisser auch Mittäter sein können, würde ich mich auf jeden Fall absichern. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Verschwiegenheitserklärung selbst bei Straftaten greift.
Wobei man auch die andere Seite der Medaille nicht vergessen darf: Du schreibst, dass es ein Kunde von Dir ist. Wenn es publik wird, dass das von Dir kommt (und hier reichen bereits "Halbwahrheiten"!), hast Du auf jeden Fall schonmal mindestens einen Kunden weniger. Wenn sich dann noch rumspricht, dass Du Dich nicht an die Verschwiegenheit hälst (wie gesagt, Gerüchte reichen!!), könnte ich mir besonders bei kleineren Unternehmern vorstellen, dass es eine schwere Zeit wird.
Daher würde ich das Ganze mit einem Anwalt besprechen und versuchen, aus der Schusslinie zu kommen. Vielleichtt reicht auch schon eine (anonyme) Mitteilung an einen oder mehrere Mieter. Schliesslich kann und darf jeder bei der Schufa und Creditreform eine Selbstauskunft anfordern. Da steht ja drin, wer wann welche Informationen angefragt hat.

Also kurz zusammengefasst: Auf keinen Fall tatenlos zusehen, aber den Selbstschutz nicht ausser acht lassen!

Hinweis: Das oben Geschriebene repräsentiert lediglich meine Meinung und vor allem Erfahrung zu Deinem Sachverhalt!