ben83
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Domainverkauf, was verlangen?

möchte Kunden eine Domain verkaufen, weiß aber nicht was man da so verlangt...

Hallo!

Ich habe für einen ehemaligen Kunden von mir eine Domain registriert und einen Internetauftritt erstellt. Er wollte mir die Programmierung der Webseite dann nicht zahlen also habe ich mich von ihm getrennt. Er hat jetzt jemand anderen beauftragt ihm einen Internetauftritt zu erstellen und möchte nun die Domain haben die ich auf mich angemeldet habe.
Rechnungstechnisch habe ich ihm lediglich die Dienstleistung zur Domainregistrierung in Rechnung gestellt, nicht aber die Domain selbst.

Jetzt habe ich mir gedacht "wenn er mit Scheisse werfen kann, kann ich das auch!" und möchte ihm diese Domain zum Kauf anbieten, weiß aber nicht wieviel man da verlangen kann.

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!

Ben

Content-Key: 48048

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Printed on: April 18, 2024 at 17:04 o'clock

Member: admin1987
admin1987 Jan 05, 2007 at 13:01:27 (UTC)
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ja verlang auf jeden fall das was er der nicht gezahlt hat für die Dienstleistung und 20% dazu!
Member: thekingofqueens
thekingofqueens Jan 05, 2007 at 13:10:42 (UTC)
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Jo, mindestens die Dienstleistung.

-edit-

Im c´t ist eine Serie drin, wegen Urherberrecht usw. für Programmierer und Entwickler. Könnte dich auch interessieren. Mit Buchempfehlung usw.
Member: Torsten72
Torsten72 Jan 05, 2007 at 13:12:07 (UTC)
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1) es handelt sich um 2 verschiedene verträge

2) das du als admin-c beim denic etc. eingetragen bist, heißt nicht, das du der wirtschaftlich berechtigte an dieser domain bist; ein aufrechnungsanspruch mit dem anderen auftrag steht dir auch nicht zu. du wirst in jedem fall die domain herausgeben müssen - und du kannst sie ihm auch nicht verkaufen, den er ist der wirtschaftlich berechtigte (sie ist also schon seine, auch wenn du - und er nicht - die passwörter hast) (wenn du pech hast, verklagt er dich auf herausgabe... )

3) für die gebaute website hast du sicherlich einen auftrag und eine quittung für die übergabe der leistung. häng einfach beides in kopie an deine rechnung und setze ihm eine frist zur zahlung. wenn er nicht fristgemäß zahlt, gehst du zum anwalt und beauftragst diesen, einen mahnbescheid bei gericht zu beantragen.... wenn er dem wiederspricht: streitiges verfahren u.s.w. bei einem streitwert von 300 euro kostet der mahnbescheid insgesamt für dich erst mal 57,60 euro... bekommst du aber bei obsiegen vom gegner zurück... vor dem streitigen verfahren kommen da allerdings noch mal 52 euro dazu... für die zeit zwischen der fälligkeit der rechnung und der tatsächlichen zahlung steht dir natürlich schadenersatz über den entgangenen zinsgewinn zu...
Member: filippg
filippg Jan 05, 2007 at 13:13:13 (UTC)
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Hallo,

was ist das denn für eine Domain? Wenn es Schuhmoeller-Unterbockelsheim.de wäre ich mir nichtmal sicher, ob du nicht am Ende noch draufzahlen musst (Anwalt).

Bisschen losgelöst davon: lassen es die Denic-Regeln eigentlich zu, dass man einen Domain für einen Kunden auf sich selbst registriert? Ich bin mir ziemlich sicher, dass zumindest die Denic-Mitglieder das nicht dürfen.

Ansonsten: bei den Informationen ist es ziemlich schwierig, einen Wert für die Domain zu schätzen (sex.com war's nicht, oder?). Aber du kannst dir ja beispielsweise mal eine ähnliche Domain suchen, die ein Domainhandler besitzt, und ihn fragen, was er dafür will.

Filipp
Member: Ben83
Ben83 Jan 05, 2007 at 13:19:04 (UTC)
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Also ich bin sowohl als Inhaber, als auch als Admin-C bei Denic eingetragen.

Die Domain ist www.*firmenname*.de

Somit bin ich der der alle Rechte auf diese Domain hat. Der Firmenname ist keine geschützte Marke oder so, also sollte ein Anspruch auf Herausgabe nicht da sein oder?
Member: Torsten72
Torsten72 Jan 05, 2007 at 13:28:45 (UTC)
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das ist völlig egal: es ist per gesetz vorgeschrieben, das es für jede domain einen gibt, dem man an die wäsche kann.... (schön, das bist in dem falle du) aber das hat nichts mit dem vertrag zwischen ihm und dir zu tun... (den musst du natürlich trotzdem erfüllen); unabhängig würdest du, wenn er die domain fordert und du ihm die nicht "gibst" störend in seinen geschäftsbetrieb eingreifen und dann hat er dich am a... (das kostet dich mehr, als deine websitengeschichte)

es ist auch denkbar schlecht nachzuweisen, das du der wirtschaftlich berechtigte bist, an einer domain mit seinem firmennamen.... ob er seine rechnung für die website nicht gezahlt hat, ist dem gericht auch egal...
Member: Ben83
Ben83 Jan 05, 2007 at 14:09:39 (UTC)
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zwischen uns gibt es aber keinen vertrag. er hat mich mündlich beauftragt ihm seinen Internetauftritt zu gestalten. Ich habe (da ich so naiv war und mich auf sein Wort verlassen habe) kein Angebot dafür geschrieben was die Webseite kosten wird.

Alles was schriftlich geregelt wurde ist die Dienstleistung, also meine Arbeitszeit, die ich für die Registrierung der Domain benötigt habe. Die habe ich in Rechnung gestellt und die wurde auch bezahlt.

Es gibt sonst keinerlei schriftliche Vereinbarungen in der die Gestaltung des Internetauftritts oder die Registrierung für diese Domain geregelt ist...
Member: Torsten72
Torsten72 Jan 05, 2007 at 14:35:32 (UTC)
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es gibt doch einen vertrag face-wink

1) thema domain:
es ist völlig unstreitig, wem die domain "gehört" - zurückbehaltung oder anderweitiger verkauf wäre wirtschaftlicher unsinn, du hast keine chance...

2) thema website:
stell ihm eine rechnung über die leistung und dann eine mahnung (setze ihn in zahlungsverzug); da es sich um seine domain handelt, und die website auf dem zugehörigen speicherplatz liegt, hat er also die vereinbarte leistung schon erhalten und akzeptiert....


das solltest du lesen: "richterliche überzeugung", "anscheinsbeweis"

verschiedene dinge sprechen dafür, das tatsächlich ein auftrag über websitenbau besteht.

1) auftrag über domain
2) nachweis der ausführung (z.b. ausdruck von denic)
3) rechnung und quittung für gelderhalt
4) unterlagen der fa zum bau der website, ggf handschriftliche aufzeichnungen von auftraggeber, leeres briefparier, visitenkarte etc.
5) vielleciht war auch ein zeuge mit bei einem gespräch zur website dabei...
6) die website an sich (liegt ja auf seiner domain
7) die rechnung über die website, ggf mahnung etc.


ich denke, hier hast du ganz gute karten.... um wieviel geld geht es +-50euro?
Member: Ben83
Ben83 Jan 05, 2007 at 14:51:20 (UTC)
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Torsten, ich sehe keine Logik in Punkt 1.
Ich habe die Domain auf meinen Namen registriert und es gibt keinerlei Unterlagen worin ich von meinem Ex-Kunden beauftragt werde dies zu tun. Somit kann ich ihm doch die Domain zum Kauf anbieten oder?

Hast du vielleicht ein Paragrafen wo ich da was nachlesen kann?
Member: Torsten72
Torsten72 Jan 05, 2007 at 16:04:34 (UTC)
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1) es gibt genug urteile zu domainstreitigkeiten - einfach suchen... domain+urteil etc.
2) dazu kommt, das es ja doch einen vertrag über die zeit der registrierung gibt - überzeug mal einen richter, das der auftraggeber dir geld bezahlt, damit du für dich einen domain registrieren kannst, die seinen firmennamen enthält... dazu erübrigt sich jeder kommentar
3) du hast auch ohne vertrag kein recht, eine domain mit einem namen zu registrieren, den ein anderer führt...
Member: Ben83
Ben83 Jan 05, 2007 at 16:37:02 (UTC)
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Das heißt jetzt ich muss mich geschlagen geben oder wie?
Das ist doch mist!
Kann ich da nix machen?

Wegen der Webseitenrechnung is das auch so ne Sache. Er setzt mir da die Pistole auf die Brust, weil sein Telefon 2 1/2 Tage nach Geschäftseröffnung nicht funktioniert hat. Er meinte er würde mich verklagen wenn ich ihm die Seite berechne. Es handelt sich um ein Fitnessstudio, da werden zwar die wenigsten Leute Verträge am Telefon abschliessen, aber ich kann trotzdem nicht einschätzen wie hoch dann der Streitwert wäre.
Es ist auch die Frage ob sich das ganze lohnt. Einerseits soll man schon sehen das ich mich nicht über den Tisch ziehen lasse, andererseits is das mit viel Stress und so verbunden...
Member: Torsten72
Torsten72 Jan 05, 2007 at 20:40:00 (UTC)
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nicht unbedingt, schreib mal die geschichte mit dem telefon - vielleicht hat das nichts miteinander zu tun. gern auch per pm.