schattenhacker
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Email Empfang nachweisen

Problem mit dem Nachweis eines Email Empfanges

Hallo allerseits,

2 Kunden von mir haben sich Emails geschickt. Nut hat der eine, nennen wir ihn A, ein Email mit wichtigem Inhalt
geschickt.
Kunde B sagt, er hat es nicht bekommen oder ist im Spam gelandet und weg.

Die gehen nun wg. Fristen u.ä. Unsinn vor Gericht. B hätte das alles gewusst ( ich weiss nicht, worum es in Detail geht, geht mich aber auch nichts an)

Wie kann A ( keine Sendebestätigung angefordert) beweisen, dass B das Mail bekommen und ignoriert hat?

Kunde B ruft seine Emails per web Interface ab, der Sender A wohl mit outlook.

Dass alles auch per Brief, Fax usw. hätte laufen können, ja das wissen jetzt alle.
Aber wie geht es weiter? Kann ich da etwas herausfinden?


Danke schon einmal und gruß

Jo

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 23:03 Uhr

Mitglied: GuentherH
GuentherH 15.10.2010 um 01:30:00 Uhr
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Hallo.

Wie kann A ( keine Sendebestätigung angefordert) beweisen, dass B das Mail bekommen und ignoriert hat?

Gar nicht. E-Mail ist ein Protokoll, bei dem es keine Bestätigung der Verbindung gibt. Wenn A) keine Empfangsbestätigung anfordert, dann hat er Pech gehabt. Gerade im Business Bereich sollte dies eigentlich jeder wissen.

Dass alles auch per Brief, Fax usw. hätte laufen können, ja das wissen jetzt alle.

Dann ist ja alles klar, selbst schuld wenn es bei wichtigen Nachrichten nicht durchgeführt wurde.

LG Günther
Mitglied: schattenhacker
schattenhacker 15.10.2010 um 01:36:52 Uhr
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Hallo,

danke, fällt mir noch ein, dass der ein autoresponder benutzt. Aber der kann sich ja auch auf alle möglichen Mails beziehen, oder?


gruss jo
Mitglied: markozz
markozz 15.10.2010 um 02:19:45 Uhr
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Hallo,

Kunde A nutzt ja Outlook und in seinem "Gesendete Mails" befindet sich hoffentlich noch die betreffende Mail. Diese enthält ja die Empfängermailaddi, Datum und Uhrzeit des Versandts. Das reicht schon mal als "Nachweis".

Kunde B nutzt das Webinterface und weiss wohl auch, dass beim Anbieter Spams aussortiert werden... Wenn Kunde B nicht ab und zu mal seinen Spamordner kontrolliert, ist er selbst schuld! Alle Emailanbieter weisen d'rauf hin, dass auch erwünschte Mails im Spam landen können! Also ist er in der Pflicht dies zu kontrollieren.

Meiner Meinung nach hat (sofern Nachweis des Versandts siehe oben) Kunde A die besseren Karten, Empfangsbestätigung hin oder her, denn die gilt auch nicht als "Beweis" sondern nur als "Nachweis", dass irgendwer die Mail geöffnet hatte... (... und evtl. sofort und unabsichtlich gelöscht...)

Fazit:
Mailen ist mit Fax vergleichbar, der Beleg darüber, dass etwas fehlerfrei abgesendet wurde (Absender, Datum und Uhrzeit) sollte bereits völlig ausreichen.


Gruß und gn8 !
Mitglied: GuentherH
GuentherH 15.10.2010 um 02:23:11 Uhr
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Hi.

Autoresponder heißt ja eigentlich eine Antwort auf alle eingehenden E-Mails zu erstellen. Wenn B) allerdings ein SPAM Filter davor aktiviert hat, dann gibt es wiederum keine Antwort.


LG Günther
Mitglied: GuentherH
GuentherH 15.10.2010 um 02:38:51 Uhr
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Hallo.

Mailen ist mit Fax vergleichbar, der Beleg darüber, dass etwas fehlerfrei abgesendet wurde (Absender, Datum und Uhrzeit) sollte bereits völlig ausreichen.

Sorry, das ist aber völlig daneben.

- Eine Fax-Bestätigung erhalte ich erst dann, wenn die Verbindung zur Gegenstelle erfolgreich aufgebaut wurde und tatsächlich ein Faxempfang statt gefunden hat.
- Erst nach der Übertragung wird erhält der Absender die Bestätigung des Empfängers

- Ein Objekt in den gesendeten Elementen zu haben beweist nur, dass ich das E-Mail geschrieben habe und sonst gar nichts
- was ist wenn ein Mailserver dazwischen hängt, dann ist zwar das Mail zum Mailserver gegangen, dieser ist aber z.B. fehlerhaft, und versendet seit Wochen keine Mails
- usw, usw.

Wenn, dann könnte höchstens das LogFile des Mailservers oder des Provider bestätigen, dass das Mail zumindest versendet wurde.

LG Günther
Mitglied: lenny4me
lenny4me 15.10.2010 um 07:10:23 Uhr
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Wenn ihr ne Firewall habt schau ins SMTP Log. Da wird Dir angezeigt wann die FW die Mail an den Mailserver der "Gegenseite" eingeliefert hat.
Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 15.10.2010 um 08:37:24 Uhr
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Hallo,

wie ging denn die Mail von A aus Outlook weiter?
Eigener Mailserver oder Provider? Gibt es dort Protokolle über den Versand?
Wenn der Mailserver die Mails direkt per SMTP zustellt, hättest Du ein "Indiz", dass die Mail zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgreich übertragen wurde.

Stefan
Mitglied: kaiand1
kaiand1 15.10.2010 um 08:46:59 Uhr
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Du hättest zwar eine Meldung das eine Mail an dem Server B angenommen wurde nur hast du dadurch kein Beleg das die Mail auch wirklich dem User X zugestellt wird.
Durch Mailumleitung am Server zb können alle Mails die an User X geschickt werden nach User V4 weitergeleitet werden.
Und wenn der noch sein Postfach voll hat könnten die dann in den Trash geleitet werden.
Rechtlich wird das sicherlich sehr schwer was Beweisen zu können.
Daher lieber Brief als EInschreiben oder Fax nehmen.
Bei Mail müßtes du das mit dieser Regierungsmail verschicken bzw da gehts auch nur wenn die gegenseite sich da auch angemeldet hat.....
Und da du ja nachweisen musst das der die Mail auch wirklichh bekommen hat ist nunmal wirklich nicht so einfach.
Am besten ist wenn du deinen Rechtsbeistand fragst ob so ein Übertragungsprotokoll reicht.
Weil dann müßte nämlich auch der Mailserver Verwalter auch durch den Anwalt in seinen Logs schauen ob zu dem Zeitpunkt eine Mail mit dem Parametern eingetroffen ist und der User X erhalten hat...
Mitglied: maretz
maretz 15.10.2010 um 10:50:40 Uhr
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Moin,

ehrlich gesagt: Schlechte Chancen für A....

Du kannst zwar nachweisen das die Mail den Empfänger-Server erreicht hat (dies steht z.B. im Protokoll vom Mailserver - wenn der die Mail übergeben hat). Aber das heisst NICHT das er es auch empfangen hat und/oder technisch in der Lage war die Mail auch zu lesen... Daher gilt ja Email eben _nicht_ als Rechtssicher... Wer sagt denn das es bei der internen Übermittlung nicht zum Fehler kam - und die Mail leider vernichtet wurde? Das die z.B. durch den Virenscanner (falsche Signaturen,....) nich gekillt wurde usw...

Von daher würde ich sagen das die Chancen eher schlecht sind... Selbst wenn du ne Antwort auf die Mail bekommen hast - du weisst nicht ob die wirklich von der Person kam (ggf. hatte ja auch jemand anders zugriff auf den Email-Ordner?).

Sorry - aber wenn "A" so blöd ist und solche wichtigen Dinge ohne nen entsprechendes Medium (Fax, Einschreiben per Post,...) macht dann ist das sein Problem...
Mitglied: Arch-Stanton
Arch-Stanton 15.10.2010 um 16:22:12 Uhr
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Also, entweder Einschreiben mit Rückschein, persönliche Abgabe der Dokumente vor Zeugen, oder am besten einen Gerichtsvollzieher mit der Übergabe beauftragen. Alles andere hat vor Gericht keinen Bestand. Die Faxprotokolle taugen nicht einmal zum Hintern abwischen.

Gruß, Arch Stanton
Mitglied: danielfr
danielfr 15.10.2010 um 16:58:03 Uhr
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Evtl. könnte man auch nett beim Provider von B und/oder A fragen, ob die Mailzustellung protokolliert wurde. Das habe ich schon gemacht und es hat geklappt, zumindest bei meinem eigenen Provider.
Gruß Daniel
Mitglied: Scherzi
Scherzi 18.10.2010 um 11:52:08 Uhr
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Hallo,

wenn nicht mit Zertifikaten usw. gearbeitet wurde, gibt es keinen Nachweis darüber, ob die Mail jemals angekommen ist oder nicht!
E-Mail ist einfach das unsicherste Kommunikationsmedium, dass es gibt!
Selbst ein Postkarte kommt mittlerweile sicherer und geheimer an als eine E-Mail! Jeder der etwas anderes behauptet lügt oder weis nicht wovon er redet. (Fax ist schon dreimal nicht vergleichbar mit E-Mail!!!!!!!)
Auch sämtliche LOG-Dateien sind hier unbrauchbar, da diese jederzeit veränderbar sind.
Auch ein Provider kann nicht sicher sagen, dass die E-Mail angekommen ist, der kann nur die IP-Adresse mitteilen an die gesendet wurde, die kann aber durch ein Man-in-the-middel gefäscht gewesen sein, bzw. ist es ein dynamischer Zugang kann die IP einem völlig anderen zugewiesen gewesen sein.

ERGO

Raten deinen Kunden den Unsinn von Gericht zu lassen, kommt nix dabei rüber. Sollen bei wichtigen Sachen lieber Fax oder Brief mit Einschreiben und evtl. Rückschein nehmen

Gruß

Scherzi
Mitglied: whatever
whatever 18.10.2010 um 12:36:36 Uhr
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Weiterer Tipp für A:
Einfach um eine Bestätigung bitten, wie es bei einer Bestellung automatisch passiert. Kommt diese nicht zurück, gibt es ja noch dieses komische Ding mit den Tasten, was sich Telefon nennt und man fragt einfach mal nach.
Scheint ja dann doch nicht so wichtig gewesen zu sein... Aber dann gleich vor Gericht gehen? Merkwürdiger Kunde. In welchem Umfeld agieren die beiden, falls Du das sagen darfst?
Mitglied: carg
carg 18.10.2010 um 16:32:08 Uhr
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Hi,

schon richtig - aber ich habe mal einen Rechtsstreit aufgrund eines Faxprotokolles gewonnen. Dem Gericht (Richter) reichte das sehr wohl! Eine Rechnung via Fax ist sogar Vorsteuerabzugsfähig ... face-smile

Hinterabwischen kann man damit natürlich auch - ist mir persönlich aber zu krazig face-wink

Gruß
Mitglied: schattenhacker
schattenhacker 20.10.2010 um 18:22:09 Uhr
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Hallo,

nein kann ich nicht genauer sagen. Aber Kunden sind oft merkwürdig, d.h. es streiten ja hier 2 Angestellte die wiederum den Druck von oben haben.
Leider fehlen oft die Grundlagen, oder die Erfahrung. Wenn man mal 5000 Emails nach dem Urlaub durchgeschaut hat, dann weiss man auch, dass jemand anderes evtl. ein Email versehentlich gelöscht haben könnte. Oder dass im Spam Filter auch mal etwas landen kann, was nicht hin gehört. Das meine ich mit Erfahrung, denn auch im richtigen Papierkorb landet mal etwas, ein Brötchen oder der Gehaltsscheck.

Aber vielen Dank für Eure Kommentare, gebe das alles mal so weiter.