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Fachinformatiker: Elektroinstallationen im "Nebengewerbe"

Hallo zusammen,

da ich leider mit meiner Internetrecherche nicht weiter gekommen bin wende
ich mich mal an euch.

Ich möchte ein "Nebengewerbe" im Bereich EDV und Elektro aufmachen und genau hier liegt mein Problem, Elektro. Der Bereich Elektro soll Elektroplanung, Elektroinstallationen und Verkauf beinhalten.

Nun, ich bin bin gelernter Fachinformatiker für Systemintegration und würde nach Anweisungen meines Freundes (Elektro-Meister) die Elektroinstallationen durchführen. Natürlich muß er diese dann Abnehmen und dafür unterschreiben, doch wie sieht es hier von der rechtlichen Seite aus?
Darf ich es überhaupt machen?

Danke im Vorraus

Content-Key: 11729

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 10:03 Uhr

Mitglied: abraxxas
abraxxas 13.06.2005 um 13:07:50 Uhr
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da frag doch mal am besten die IHK face-wink
Mitglied: kaffeezombie
kaffeezombie 13.06.2005 um 14:28:03 Uhr
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Ich denke, da hast du ein Problem, da ja teilweise versicherungen eine Abnahme von einem Elektromeister verlangen... meiner meinung nach ein heisses Pflaster ( falls es richtige hausverkabelungen sind ) - solange wie nix Passiert - okay. aber siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Elektriker

gruss Robert
Mitglied: 12597
12597 13.06.2005 um 14:42:27 Uhr
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Das mit der Abnahme ist mir klar!
Wie schon oben beschrieben würde die Abnahme mein Freund der Elektromeister ist durchführen.
Ja, es sind unterandrem Hausinstallationen dabei aber nicht nur.

Zum Beispiel, so weit ich weiß darf man als Fachinformatiker Netzwerke planen und evtl. die Kabeln verlegen doch eine Abnahme muß duch einen Elektromeister stattfinden (Brandbestimmungen, VDE usw.), also warum sollte ich Elektroinstallationen nicht durchführen
dürfen wenn eine korrekte Abnahme gewährleistet ist.
Mitglied: 11078
11078 13.06.2005 um 14:49:27 Uhr
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Hallo,


also warum sollte ich Elektroinstallationen nicht durchführen
dürfen wenn eine korrekte Abnahme gewährleistet ist.



...weil gesetzliche Regelungen wollen, dass sich jeder, der ein Handwerk ausübt, in die "Handwerksrolle" einträgt. Die Crux dabei: Da kann sich nicht jeder eintragen lassen, sondern nur, wenn Du eine sachbezogene Ausbildung hast. Das ist alles in der deutschen Handwerksordnung geregelt.

Du hast ja ein technisches Studium, also würde es sich lohnen, bei der Handwerkskammer Deiner Stadt/Region nachzufragen. Ansonsten kommst Du in Teulfelsküche. Nicht zuletzt deshalb, weil eingetragene handwerksmeister mit Argusaugen (und wenn man die Lage des MIttelstandes kennt: Zu Recht) darauf achten, dass ihnen "Quereinsteiger" nicht die ohnehin nur noch dünn gesiedelten Kunden wegschnappen!


Gruß,
TIM
Mitglied: 12597
12597 13.06.2005 um 15:27:21 Uhr
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Danke schon mal für die Antworten.


Du hast ja ein technisches Studium, also würde es sich lohnen, bei der Handwerkskammer Deiner Stadt/Region nachzufragen. Ansonsten kommst Du in Teulfelsküche. Nicht zuletzt deshalb, weil eingetragene handwerksmeister mit Argusaugen (und wenn man die Lage des MIttelstandes kennt: Zu Recht) darauf achten, dass ihnen "Quereinsteiger" nicht die ohnehin nur noch dünn gesiedelten Kunden wegschnappen!


Ob es den anderen Elektrobetrieben paßt oder nicht ist mir eigentlich relativ egal, denn schließlich haben wir hier in Deutschland gewerbefreiheit.

Ich habe diese Frage nur aus einem Grund gestellt und zwar weil ich und mein Freund der Elektromeister ist, ein Gewerbe in von Form einer GbR gründen wollten. Das Problem fing jedoch damit an, daß er von seinem jetzigen Arbeitgeber kein Ok für ein Gewerbe bekommen hat, also wollte ich es mit ihm in einer anderen Form durchziehen.

Naja, und wie würde es dann aussehen wenn ich ihn auf 400 EURO-Basis bei mir einstelle?
Mitglied: pc-pure
pc-pure 13.06.2005 um 15:36:51 Uhr
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Tcha,

gute Frage.

Gab da nen Fall:

Ein Geschäft für Elektrobedarf, Inhaber hat keinen Meistertitel, hat einem Kunden (älterer Herr) eine Steckdose und ein paar Meter Kabel montiert.

Elektriker aus dem Ort kriegt das mit und zeigt ihn an.

Freispruch!

Begründung:

Wenn die gewerbliche Ausrichtung der Verkauf ist und die Installationstätigkeiten nur ein kleiner Teil der Tätigkeiten und des EInkommens betragen, dann darf auch der Händler das machen.

Gruss

Christian
Mitglied: 11078
11078 13.06.2005 um 15:40:42 Uhr
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Hallo,

Ob es den anderen Elektrobetrieben
paßt oder nicht ist mir eigentlich
relativ egal, denn schließlich haben
wir hier in Deutschland gewerbefreiheit.

es ist aber trotzdem wichtig, zu wissen, was in deutschland "Gewerbefreiheit" heißt:

Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit

In der §1 Abs.1 der Gewerbeordnung heisst es dementsprechend:
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

[...]

Alle juristischen Formulierungen haben freilich eines gemeinsam: Sie sind zweigeteilt ! - Während das Betreiben eines Gewerbes vom Grundsatz her jedermann gestattet ist, stößt die Ausübung eines bestimmten Gewerbes auf Vorbehalte, die durch weitere Gesetze bestimmt werden können. Aufgrund dieser Ambivalenz ist das faktische Ausmaß an Gewerbefreiheit in Deutschland nicht konkret zu bestimmen. Im Gegenteil: Eine derartige Konstruktion bietet Spielraum für eine Fülle von Restriktionen.

Beschränkungen der Gewerbefreiheit
[Bearbeiten]

Die Restriktionen der Handwerksordnung

Aufgrund der Freiheit des Gewerbes und der freien Berufswahl steht es jedermann frei, sich für den Beruf eines Handwerkers, beispielsweise eines Malers, zu entscheiden. Die Ausübung des Gewerbes wird jedoch von einer bestandenen Meisterprüfung abhängig gemacht. In den meisten Fällen bedeutet dies: 3 Lehrjahre, 3 Gesellenjahre und 2 Jahre Meisterschule. In der Summe ergibt sich dann eine extrem lange Zeitspanne von 8 Jahren und extrem hohe Kosten (25.000-50.000 Euro für Meisterlehrgänge).

Der Meisterbrief, von seinen Befürwortern offiziell als "grosser Befähigungsnachweis" etikettiert, sei Voraussetzung für die hohe Qualität des deutschen Handwerks und seiner mustergültigen Ausbildungsleistungen. Er diene der Abwehr von Gefahren und dem Schutz der Verbraucher vor stümperhafter Arbeit.  

[...]


Es ist eben doch nicht so einfach...


TIM
Mitglied: 12597
12597 13.06.2005 um 15:43:32 Uhr
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Das hört sich doch ganz gut an! Kannst du mir noch deine Informationsquelle verraten?
Mitglied: 12597
12597 13.06.2005 um 15:48:52 Uhr
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Hallo,

> Ob es den anderen Elektrobetrieben
> paßt oder nicht ist mir
........
Es ist eben doch nicht so einfach...

Danke für die ausführliche Info.
Verstehe was du meinst, doch mal angenommen ich würde mich als Fensterputzer selbstständig machen wollen. Brauch ich da auch einen Meisterbrief ?
face-smile
Mitglied: pc-pure
pc-pure 13.06.2005 um 16:06:45 Uhr
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Hättest mich vor 3 Jahren nach der Quelle gefragt, hätte ich sie sicher noch gewusst.

Ausserdem:

hab weiter oben gelesen, wegen Netzwerkabnahme: Telefon und Datennetze müssen in der Regel nicht abgenommen werden.
Mitglied: 12597
12597 13.06.2005 um 16:09:05 Uhr
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Hättest mich vor 3 Jahren nach der
Quelle gefragt, hätte ich sie sicher
noch gewusst.

Ausserdem:

hab weiter oben gelesen, wegen
Netzwerkabnahme: Telefon und Datennetze
müssen in der Regel nicht abgenommen
werden.

Schade! face-smile
Was heißt denn in der Regel müssen diese nicht abgenommen werden?
Mitglied: pc-pure
pc-pure 13.06.2005 um 16:24:49 Uhr
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Man kann natürlich Datennetze bauen, die höhere Spannungen fahren.

Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?

Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.

Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Mitglied: pc-pure
pc-pure 13.06.2005 um 16:24:59 Uhr
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Man kann natürlich Datennetze bauen, die höhere Spannungen fahren.

Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?

Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.

Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Mitglied: pc-pure
pc-pure 13.06.2005 um 16:25:02 Uhr
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Man kann natürlich Datennetze bauen, die höhere Spannungen fahren.

Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?

Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.

Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Mitglied: PAT-1
PAT-1 14.05.2006 um 20:36:59 Uhr
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Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Das ist so nicht ganz richtig.
Ich z.B. bin gelernter Kommunikationselektroniker, kann mit meiner Ausbildung u.a. auch Elektronistallationen verlegen, die aber widerrum von einem Elektromeister abgenommen werden müssen.
Dies betrifft aber nicht Telefon- und Datennetze (im Sinne von dem, was man sich im allgemeinen unter Netzwerken vorstellt (Computer-Vernetzung)).

Im Übrigen ist es auch so, dass bestimmte Dinge nur dann zum Gewerbe angemeldet werden dürfen, wenn auch eine dementsprechende Ausbildung vorliegt.
Als ich z.B. mein Nebengewerbe (EDV-Systeme und Netzwerke) angemeldet habe, wurde ich auch gefragt, ob ich auch Reparaturen an Geräte vornehmen möchte, da ich das nur darf, was aber mit meiner Ausbildung kein Problem ist.