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Hotspot rechtssicher betreiben?

Hallo

ich möchte einen WLAN-Hotspot in einem Jugendzentrum betreiben. Der technische Teil ist soweit gelöst, dass alles funktioniert.

Jetzt bin ich noch am recherchieren wegen der rechtlichen Seite. Wenn die Kids sich was saugen oder irgend nen anderen Mist verzapfen.

Zur Störerhaftung finde ich die Unterschiedlichsten angaben. Von "ist Abgeschafft" bis "Hotspot ist der direkte Weg in den Ruin" ist alles dabei, was ich so finde.

Also was muss ich anstellen, damit das ganze rechtssicher wird? Meiner Meinung nach würde schon der Hinweis darauf, dass wir einen Hotspot betreiben, reichen. Für mich ist das glaubhaft, dann sagen zu können "wir waren es nicht". Ich befürchte jedoch, dass das nicht so einfach wird.

Gruß
Siggi

Content-Key: 338820

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Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 04:03 Uhr

Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 25.05.2017 um 03:54:40 Uhr
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Moin Siggi,

wie in allen Rechtsfragen macht es Sinn den Rechtsanwalt deines Vertrauens zu befragen, da niemand sonst eine Rechtsverbindliche Aussage machen kann.

VG
Mitglied: 114685
114685 25.05.2017 um 11:08:52 Uhr
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Hi,

Zitat von @H41mSh1C0R:
...., da niemand sonst eine Rechtsverbindliche Aussage machen kann.

Gewagte These.

Kennst du das Zitat?
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Gruß
Mitglied: aqui
aqui 25.05.2017 aktualisiert um 11:53:08 Uhr
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Die Störerhaftung ist nicht wirklich abgeschafft. Kann sie rechtlich ja auch nicht...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Sto ...

Und hier findest du eine Anleitung wie du einen Gäste Hotspot mit Captive Portal rechtssicher betreibst. Der ist schnell und unkompliziert aufzusetzen:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Mitglied: mhappe
mhappe 25.05.2017 um 12:00:37 Uhr
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Stell dir einen Freifunk Router in das Jugendzentrum und leite den Traffic über diesen aus.
Mitglied: xSiggix
xSiggix 25.05.2017 um 15:10:34 Uhr
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Wenn ich das richtig verstehe, hat der Gesetzgeber doch noch die Möglichkeit, WLAN Hotspots rechtsicher zu machen.


Und hier findest du eine Anleitung wie du einen Gäste Hotspot mit Captive Portal rechtssicher betreibst. Der ist schnell und unkompliziert aufzusetzen:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Damit bekommt man im Voucherbetrieb aber nicht raus, wer es denn nun wirklich war. Warum sollte das also für Rechtssicherheit sorgen?
Das wäre ja auch eine Art Vorratsdatenspeicherung. Allerdings gibt es für diese ja auch Höchstspeicherfristen.

Sehr kompliziert dieser ganze rechtliche Mist.

Gruss
Siggi
Mitglied: xSiggix
xSiggix 25.05.2017 um 15:15:46 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:

Moin Siggi,

wie in allen Rechtsfragen macht es Sinn den Rechtsanwalt deines Vertrauens zu befragen, da niemand sonst eine Rechtsverbindliche Aussage machen kann.

VG
Ich guck schon nach Anwälten, die sich mit Internetrecht auskennen. Allerdings befürchte ich auch, dass das astronomische Summen kosten wird face-confused
Mitglied: Pjordorf
Pjordorf 25.05.2017 um 16:01:43 Uhr
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Hallo,

Zitat von @xSiggix:
Ich guck schon nach Anwälten, die sich mit Internetrecht auskennen. Allerdings befürchte ich auch, dass das astronomische Summen kosten wird face-confused
Was sagt denn der Betreiber des Jugendzentrums oder ist das alles in deiner Hand. Der Betreiber des Jugenzentrum wird doch sicherlich eine Rechtsverbindliche Information einholen können bei seiner Rechtsabteilung / Rechtsberatung oder was auch immer. Ein Jugendzentrum ist doch nichts was eine Privatperson alleine stemmt, und das dann noch ohne Rechtsberatung...

Gruß,
Peter
Mitglied: xSiggix
xSiggix 25.05.2017 um 16:12:55 Uhr
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Das ist ein Verein, die Leiterin gehört zu meinem engeren Freundeskreis. Soviel ich weiss, müssen die sich eine Rechtsberatung denke ich auch einkaufen. Naja wir sehen uns dies WE eh noch. Da werd ich mal nachharken.

Gruß
Siggi
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 25.05.2017 aktualisiert um 16:32:58 Uhr
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Moin,

Als erstes: IANAL!

In DE läßt sich ein HotSpot überhaupt nicht rechtssicher betreiben, denn hierzulande braucht man immer jemanden, dem man den rechtlichen Schwarzen Peter zuschieben kann. Oiner ist immer der Arsch, pflegte schon Schwoißfuaß zu sagen.

Du kannst im Prinzip nur mit einer Whitelist und Sperren von allem anderen als Mail und Web einigermaßen rechtssicher agieren. Oder Du machst ein Ticketsystem wie von aqui vorgeschlagen, bei dem Du jeden User und seine Tätigkeit identifizieren kannst, um dem dann den schwarzen Peter weiterzureichen.

Die andere Alternative ist Dir einen Dienstleister zu suchen (Freifunk, Fon, Telekom, etc.), der letzlich dann den schwarzen Peter anstelle Dir abbekommt.

Die frage ist i.d.r. wie weit man euren jugendlichen vertrauen kann und Du alle erfassen willst, um feststellen zu können wer etwas angestellt hat. Ein freier hotspot ohne registierung der User ist jedenfalls ein freifahrtschein für Abmahnungen.

lks
Mitglied: umount
umount 26.05.2017 um 14:00:29 Uhr
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Einen Billigen Server in einen Rechenzentrum mieten. Ein VPN aufsetzen und alles was im WLAN Passiert an das RZ weiterleiten, macht Freifunk auch nicht anderst.

Mein Anbieter:

Contabo
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 26.05.2017 um 14:08:52 Uhr
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Zitat von @umount:

Einen Billigen Server in einen Rechenzentrum mieten. Ein VPN aufsetzen und alles was im WLAN Passiert an das RZ weiterleiten, macht Freifunk auch nicht anderst.


Dann hat er trotzdem den schwarzen Peter, denn alles was über den Server läuft, fällt auf ihn zurück.

lks
Mitglied: mhappe
mhappe 26.05.2017 um 14:12:08 Uhr
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Und das soll was bringen?
Du hattest sowohl für die IP an deinem Anschluss als auch für die im RZ.

Freifunk Communities nutzen den Freifunk Rheinland e.V Backbone welcher als ISP agiert.

Die einzelnen Communities schieben ihren Traffic per GRE zum FFRL Backbone wo dann auf Exit-IPs des Vereins genattet wird.

Die "Störerhaftungsbefreiung" kommt also nicht durch das VPN ins RZ sondern durch das nutzen von Exit-IPs eins Providers welcher diese nicht seinen "Kunden" zuordnen kann.
Mitglied: umount
umount 26.05.2017 um 14:32:06 Uhr
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Und der ISP sollte eine Drittnutzung dulden. Steht in meinem Vertrag das ich mein Internet dritten Zugänglich machen kann, solange ich kein Entgeld verlange. Ist ein Business Vertrag.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 26.05.2017 um 14:40:28 Uhr
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Zitat von @umount:

Und der ISP sollte eine Drittnutzung dulden. Steht in meinem Vertrag das ich mein Internet dritten Zugänglich machen kann, solange ich kein Entgeld verlange. Ist ein Business Vertrag.

Ändert nchts daran, daß Du den schwarzen Peter hast.

lks