alik
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Mitarbeiteradressen im Intranet ?

Hallo,

wir möchten Mitarbeiteradressen im Intranet für alle MA zugänglich machen. Wiederspricht dies dem geltendem Datenschutzrecht? Muss ich mir vorher die Unterschrift hollen? Was gibt es zu beachten? Gibt es gute Quellen für diese Problematik.

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Mitglied: superboh
superboh 26.07.2005 um 13:14:40 Uhr
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Nur so aus dem holen Bauch raus: Ja, das wiederspricht den Datenschutzbestimmungen.
Man kann doch nicht einfach die Adresse von jemandem "öffentlich" zugänglich machen, wenn der das nicht will. Also muss man fragen. Wenn dann einer Zustimmt ist es ok.
Ist ja sogar beim Eintrag ins Telefonbuch so.
Mitglied: Alik
Alik 26.07.2005 um 13:42:34 Uhr
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Na ja ganz öffentlich ist es nicht. Es ist ja nur auf die Firma (140 MA) und ihre Mitarbeiter beschränkt.
Mitglied: Atti58
Atti58 26.07.2005 um 14:10:24 Uhr
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... also, ich fände es nicht so toll, wenn jeder der 140 MA bei Problemen an seinem privaten PC dann bei mir zu Hause anrufen würde, nur, weil ich zugestimmt hätte, meine Adresse zu publizieren face-wink ...

Rechtsauskünfte dürfen hier zwar nicht gegeben werden, ich würde aber auch denken, dass es ohne die ausdrückliche Genehmigung der Angestellten nicht erlaubt, diese Daten zur Verfügung zu stellen,

Gruß

Atti.
Mitglied: 8644
8644 26.07.2005 um 14:15:44 Uhr
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Hi,

bei 140 Mitarbeitern habt ihr ja vielleicht einen Datenschutzbeauftragten - der muß es wissen.

Mir ist ein Fall bekannt, daß ein Mitarbeiter erfolgreich geklagt hat, weil sein Geburtstag öffentlich gemacht wurde.

Psycho
Mitglied: Alik
Alik 26.07.2005 um 14:18:25 Uhr
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ihr macht mir Angst. Ok, also dann sollen die halt zustimmen, nur die es wollen natürlich. Dann ist es aber rechtlich ok, oder ?

Gibt es den dafür keine Richtlinie oder sowas in der Art????
Mitglied: 8644
8644 26.07.2005 um 14:25:29 Uhr
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Hi,

kann ja eigentlich nur das Bundesdatenschutzgesetz sein!

Jedes Bundesland hat auch noch mal eins.

Psycho
Mitglied: N899FGG
N899FGG 18.08.2005 um 10:47:00 Uhr
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Hallo Alik,
wenn ihr Lotus Notes einsetzt kann man im Addressbuch jedem Mitarbeiter die Möglichkeit geben seine Persönlichen Daten einzutragen oder nicht. Man kann ein Memo an alle schicken und den Aufruf starten. Wer sich dann einträgt und seine Daten pflegt stimmt zu. Quellen sind immer abhängig vom Land. Der IT Network Security Ingeneer kann dir da weiterhelfen. Rechtsauskünfte dürfen abhängig vom Land auch hier gegeben werden. Wir leben in Europa und da sind die Gesetze nun mal unterschiedlich.
Mitglied: 9832
9832 19.09.2005 um 09:12:12 Uhr
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Als Datenschutzbeauftragter kann ich sagen: ich würde keine Adresse (selbst im Intranet) einstellen. Ob mit Genehmigung oder/und schon gar nicht ohne!!

Selbst das Filtern von Firmen-E-Mails (Spam) ist eine heikle Sache. Wer entscheidet denn, für den eine Mail Spam ist? Der Schef (nach neuer Deutscher Rechtschreibung)?? Hier sollte jeder Mitarbeiter selber filtern, dazu kann man auffordern.

Frage ist, wozu sollen denn die Adressen eingestellt werden? Reicht es nicht, wenn jemand im Personalbüro über die Adressen verfügt?
Sinnvoller ist es, den Namen und den Zuständigkeitsbereich anzugeben. Dazu kann dann ein Firmentelefon angegeben werden. Alles andere halte ich für ziemlich bedenklich.

Mehr Info dazu gibt das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und die Internetseite http://www.internetrecht-rostock.de her.

Gruß

Torsten
Mitglied: N899FGG
N899FGG 19.09.2005 um 09:27:30 Uhr
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Hallo Alik,
das hängt ganz von den Verträgen , Mitarbeitern, Administratoren und Ländern ab. Ich habe so eine Aktion mal in Lotus Notes und Tao gemacht mit 8000 bzw. 60000 Mitarbeiter. Das System verlangte von den Mitarbeitern bei der Anmeldung und der ersten Trainingsaktionen das sie sich autorisieren und jeder hat das selber gemacht und dementsprechend gab es keine Probleme mit den Bestimmungen du hast weniger Arbeit und sollten sich die Angaben ändern muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber laut Vertrag informieren bei einem Wohnungswechesel, Telefonwexhsel, Kontonummerwexhsel, Länderwechsel..In Europa sind die Datenschutzbestimmungen nicht einheitlich. Die Datenschutzbeauftragten für Deutschland gingen mit guten Beispiel voran. Das Telekommunikationsgesetz gilt nur in Deuschland und nur unter bestimmten Bedingungen.