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Netzwerkdokumentation ISO, Vorschriften, Gesetze

Servus,

ich würde gerne eine Netzwerkdokumentation erstellen.
Meine Frage ist hier, ob es für die Dokumentation irgendwelche Vorschriften oder Gesetze gibt an die ich mich halten muss?
Gibt es ISO Richtlinien, wie eine solche Dokumentation aussehen muss?

Ich weiß das es für eine Technische Dokumentation viele Vorschriften, DIN und ISO Richtlinien gibt.

Danke

Content-Key: 311004

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Printed on: April 19, 2024 at 14:04 o'clock

Member: brammer
brammer Jul 27, 2016 at 12:55:47 (UTC)
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Hallo,

wenn du die Doku nur für interne Zwecke nutzt dann nicht....

brammer
Member: malkie
malkie Jul 27, 2016 at 12:58:52 (UTC)
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Ich erstelle Sie für einen Kunden. Er hat durch mich ein neues Netzwerk bekommen
Member: St-Andreas
St-Andreas Jul 27, 2016 at 13:09:26 (UTC)
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Frag den Kunden welche Vorschriften er einhalten muss. Ja, es gibt Vorschriften, aber welche davon jetzt zutreffen kann Dir nur Dein Kunde sagen.
Member: malkie
malkie Jul 27, 2016 at 13:14:16 (UTC)
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Er ist Anwalt und ist froh das er einen PC bedienen kann, deswegen meine Frage.
Er weiß das er nach Gesetzesvorgaben 10 Jahre seine Fälle aufbewahren muss mehr nicht.
Member: St-Andreas
St-Andreas Jul 27, 2016 at 13:17:24 (UTC)
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Dann soll er einfach seine Aufsichtsbehörde fragen. Anwaltskammer halt.
Member: brammer
brammer Jul 27, 2016 at 13:26:54 (UTC)
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Hallo,

du hast für einen Anwalt ein Neues Netztwerk aufgebaut ohne zu Wissen was er braucht?

Das könnte ein böser Fehler gewesen sein...

Ich vermute mal das die Vorschriften zu diesem Thema zwischen Ärzten und Anwälten nicht so extrem unterschiedlich sind.
Und bei Ärzten ist das schon diffizil...

Revisionssicherheit der Daten?
Back UP und Aufbewahrungspflichten?
Datenschutz...
...

brammer
Member: malkie
malkie Jul 27, 2016 at 13:30:13 (UTC)
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Als ich in die Firma kam, hatte sie nichts.
Ihr letztes Backup war 5 Jahre alt.

Mit den Grundlagen für eine Kanzlei habe ich mich beschäftigt. Die Frage war hier nur ob es für eine Dokumentation in diesem Bereich auch besondere Vorschriften gibt.
Das Netzwerk wurde unter den entsprechenden Vorgaben konzipiert.
Member: brammer
brammer Jul 27, 2016 at 13:49:54 (UTC)
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Hallo,

und in diesen Vorgaben steht nichts über die Dokumentation?

brammer
Member: malkie
malkie Jul 27, 2016 at 14:02:20 (UTC)
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Andere zwischen Frage, wenn sich der Kunde weigert die Vorschriften nach BDSG einzuhalten bzw. Umzusetzen, reicht es da, wenn ich mir schriftlich von dem Kunde bestätigen lasse, dass er es nicht möchte?
Member: brammer
brammer Jul 27, 2016 at 14:16:27 (UTC)
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Hallo,

von einem Rechtsanwalt?
Ich fürchte nein...
Wenn er die Bestätigung formuliert dann ist die so Butterweich das da alles und nichts drin steht...
Und wenn du die Schreibst ist die so unpräzise das er als Anwalt das Ding zerpflückt....

brammer
Member: malkie
malkie Jul 27, 2016 at 14:21:27 (UTC)
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Na super. Aber trotzdem Danke
Member: GuentherH
GuentherH Jul 27, 2016 at 15:40:51 (UTC)
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Hallo.

Mensch, warum kann man eine simple Netzwerkdokumentation für einen Kunden so kompliziert machen.

Was soll eine Netzwerkdoku beinhalten:

Die Netzwerkdokumentation soll den technischen Ist-Zustand des Unter-
nehmensnetzwerks zum Zeitpunkt der Erstellung widerspiegeln (aktive und
passive Komponenten, Messprotokolle, Verkabelungspläne u.s.w.). Diese ist
wichtig, um auftretenden Problemen rasch und zielgerichtet zu beheben.

Weitere Hinweise dazu findest du hier - https://www.google.at/?gws_rd=ssl#q=standard+netzwerkdokumentation+vorla ...

Und an Kollegen Brammer. Wenn der Kunde eine Netzwerkdokumentation fordert (wobei ich der Meinung bin, dass das ein Mindestbestand eineer ordentliche IT Betreuung ist, dann hat das nichts mit Sicherheitsrichtlinien oder Aufbewahrungspflichten oder mit der Anwaltskammer zu tun.
Sicherheitsrichtlinien, Betriebssicherheit ect. sind in einem Sicherheitshandbuch beschrieben und nicht in der Netzwerkdokumentation.

LG Günther
Member: brammer
brammer Jul 28, 2016 at 06:13:53 (UTC)
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Hallo,

@GuentherH,

Wenn der Kunde eine Netzwerkdokumentation fordert (wobei ich der Meinung bin, dass das ein Mindestbestand eineer ordentliche IT Betreuung
ist, dann hat das nichts mit Sicherheitsrichtlinien oder Aufbewahrungspflichten oder mit der Anwaltskammer zu tun.

Das hängt aber ganz klar davon ab wie er die Forderung formuliert.....

Wenn er nur in irgeneinem Nebensatz sagt "schreib mir mal zusammen was ich jetzt so habe" gebe ich dir Recht....
Wenn es aber heißt "ich brauche das für meinen Job als Anwalt" hat man unter Umständen ein dickes Problem...

Wenn da dann was in der Dokumentation steht, oder vielmehr was nicht in der Dokumentation steht was er hätte machen müssen / können / sollen dann bist du als Dienstleister ziemlich sicher in der Haftung.

Na klar gehört eine Dokumentation zur Arbeit, aber was für einen IT-ler als Doku vollkommen in Ordnung ist, kann für einen Anwalt oder Rechtsstreit aber vollkommen ungenügend sein.

brammer
Member: St-Andreas
St-Andreas Jul 28, 2016 at 06:39:55 (UTC)
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Übrigens: In einem solchen Falle ist man als IT-Dienstleister sehr gut beraten die eigene Beratungsdienstleistung inkl. der Angebote und abgelehnter Variationen mit zu dokumentieren.
Nachher kommt sonst gerne
Anwalt: "Das Sie mir kein Backup verkauft haben ist ein Mangel",
ITler: "Aber im Vorgespräch habe ich Sie darauf hingewiesen und sie wollten keines",
Anwalt: "Kann ich mich nicht dran erinnern, sorgen sie jetzt dafür das ich meine Daten wieder bekomme, aber schreiben Sie bloß keine Rechnung".